E-Ladepunkt am Stellplatz: Mieter rechtssicher in DE
Als Mieter in Deutschland sollten Sie früh klären, ob Sie am zugewiesenen Stellplatz einen E‑Ladepunkt einrichten dürfen. Diese Anleitung zeigt in einfachen Worten, wie Sie Zustimmung einholen, Kosten und Haftung klären und schriftlich dokumentieren. Sie erfahren, wann Sie welche Rechte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch geltend machen können, wie das Amtsgericht als zuständige Instanz bei Mietstreitigkeiten eingeschaltet wird und welche Unterlagen helfen, Ihre Forderung zu untermauern. Ziel sind klare Vereinbarungen beim Einzug, damit spätere Auseinandersetzungen, Kostenübernahmen oder notwendige technische Prüfungen transparenter werden und Ihre Rechte als Mieter in Deutschland gewahrt bleiben.
Warum früh regeln?
Eine frühzeitige Klärung verhindert, dass Kosten oder bauliche Maßnahmen später überraschend auf den Mieter zukommen. Vermieter müssen nach §§ 535–580a BGB die Mietsache in brauchbarem Zustand übergeben und Änderungen an der Mietsache dürfen meist nur mit Zustimmung erfolgen.[1] Bei Streit entscheidet in der Regel das Amtsgericht; für Verfahrensfragen gelten die Regeln der Zivilprozessordnung.[2]
Fünf Schritte zum rechtssicheren E‑Ladepunkt
1. Sachverhalt vorbereiten
Notieren Sie Standort, gewünschte Ladeleistung und mögliche Bauarbeiten. Machen Sie Fotos vom Stellplatz und dem Zähleranschluss, um den Ist-Zustand zu dokumentieren.
2. Vermieter informieren und um Zustimmung bitten
Senden Sie eine klare schriftliche Anfrage an den Vermieter mit Kosten- und Installationsdetails; bieten Sie eine technische Beschreibung des Ladegeräts an.
3. Kosten und Haftung klären
Regeln Sie schriftlich, wer für Installation, Betriebskosten, Zählerablesung und Rückbau beim Auszug aufkommt. Vereinbaren Sie ggf. eine Sicherheitsleistung.
4. Genehmigungen und Fachbetrieb
Beauftragen Sie nur zertifizierte Elektrofachbetriebe und klären Sie, ob für bauliche Änderungen Genehmigungen nötig sind.
5. Vereinbarung dokumentieren
Halten Sie alle Punkte in einem Zusatzvertrag oder einer Anlage zur Mietvereinbarung fest und lassen Sie beide Parteien unterschreiben.
Häufige Streitfragen
- Wer bezahlt die Installation und Stromkosten?
- Das ist Verhandlungssache: Installation kann der Mieter, Vermieter oder ein Drittanbieter tragen; Betriebskosten werden üblicherweise separat abgerechnet oder über einen Zwischenzähler geregelt.
- Kann der Vermieter die Zustimmung verweigern?
- Ja, wenn durch die Installation erhebliche Nachteile für das Gebäude entstehen; eine pauschale Verweigerung ohne sachlichen Grund ist aber nicht automatisch gültig.
- Was tun bei Weigerung des Vermieters?
- Dokumentieren Sie die Kommunikation, prüfen Sie Ihre Ansprüche nach BGB und erwägen Sie eine gerichtliche Klärung beim Amtsgericht.
Anleitung
- Bereiten Sie ein kurzes Schreiben mit technischen Details und Fotos vor.
- Senden Sie die Anfrage per E‑Mail und per Einschreiben, um Empfang nachweisen zu können.
- Verhandeln Sie schriftlich über Kosten, Zähler und Rückbaupflichten.
- Beauftragen Sie einen zertifizierten Elektroinstallateur und holen Sie nötige Genehmigungen ein.
- Schließen Sie eine schriftliche Ergänzung zum Mietvertrag und archivieren Sie alle Unterlagen.
Worauf achten bei der Vertragsformulierung?
- Konkrete Leistungsbeschreibungen: Nennung Gerät, Ladeleistung und Installationsumfang.
- Regelung zu Betriebskosten und Zählerstandsmessung.
- Rückbaupflichten beim Auszug und Zustand bei Rückgabe.
Hilfe und Support / Ressourcen
- Gesetze: BGB — Mietrecht (online)
- Gerichte: Bundesgerichtshof (BGH)
- Hilfe zur Elektromobilität: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Informationen zu Amtsgerichten und Zuständigkeiten