E-Ladestrom: Abrechnung für Mieter in Deutschland

Nebenkosten & Betriebskostenabrechnung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland fragen sich, wie E-Ladestrom fair und rechtssicher abgerechnet wird. Ob gemeinschaftliche Wallbox, Einzelzähler oder Nachberechnung über die Nebenkosten: als Mieter sollten Sie Ihre Rechte kennen, Belege sammeln und formell beanstanden können. Dieser Leitfaden erklärt in klarem Deutsch, welche Abrechnungsarten möglich sind, welche Formulare und Fristen gelten und wie Sie bei Fehlern oder unrechtmäßigen Forderungen reagieren. Beispiele, Handlungsschritte und Hinweise auf zuständige Behörden und Gerichte helfen Ihnen, eine sichere Entscheidung zu treffen. Sie benötigen keine juristischen Vorkenntnisse; die Erläuterungen sind verständlich und praxisnah für Mieterinnen und Mieter in ganz Deutschland. Am Ende finden Sie eine Checkliste zum Ausdrucken sowie Mustertexte für Beanstandungen und Hinweise, welche Unterlagen Sie dem Amtsgericht vorlegen könnten.

Was ist E-Ladestrom und wer zahlt?

E-Ladestrom bezeichnet elektrischen Strom, der zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt wird. Ob die Kosten vom Vermieter, von einem einzelnen Mieter oder anteilig über die Nebenkosten getragen werden, hängt von der vertraglichen Regelung und den Messmethoden ab. Gesetzliche Grundlagen zu Pflichten von Vermietern finden sich im BGB, etwa zu Instandhaltung und Betriebskosten[1]. Für die Frage, welche Nebenkosten umlagefähig sind, ist die Betriebskostenverordnung relevant[2].

Eine klare Mess- und Abrechnungsvereinbarung im Mietvertrag vermeidet spätere Streitigkeiten.

Gängige Abrechnungsmodelle

  • Einzelzähler (payment): Eigener Zähler am Stellplatz, Abrechnung direkt zwischen Nutzer und Betreiber.
  • Teilung nach Ladeprotokollen (payment): Nutzung wird über Protokolle erfasst und anteilig verteilt.
  • Umlage über Nebenkosten (notice): Vermieter rechnet Kosten über die Betriebskostenabrechnung ab, wenn vertraglich zulässig.
  • Flatrate- oder Pauschalvereinbarungen (document): Vereinbarte Pauschalen ersetzen einzelne Verbrauchsnachweise.
Bewahren Sie alle Ladeprotokolle und Rechnungen separat und chronologisch auf.

Wann sollten Mieter die Abrechnung beanstanden?

Beanstanden sollten Sie die Abrechnung, wenn Zählerstände fehlen, Verbrauchswerte unplausibel erscheinen, oder Kostenpositionen nicht nachvollziehbar sind. Markieren Sie Unstimmigkeiten schriftlich und nennen Sie konkrete Beispiele und Zahlen. Nennen Sie im Widerspruch den beanstandeten Zeitpunkt, die Position und fordern Sie Nachweise (z. B. Zählerprotokolle, Rechnungen).

Reagieren Sie innerhalb der üblichen Fristen, sonst kann das Einspruchsrecht eingeschränkt sein.

Wie das Verfahren bei größeren Streitigkeiten abläuft

Für den Fall, dass eine einvernehmliche Klärung nicht gelingt, sind zivilrechtliche Schritte möglich. Zuständig sind in erster Instanz die Amtsgerichte für mietrechtliche Streitigkeiten; bei Berufung folgt das Landgericht, anschließend kann der BGH als Revisionsinstanz entscheiden[3][4]. Vor einer Klage sollten Sie sämtliche Unterlagen zusammenstellen: Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, Ladeprotokolle, Rechnungen und Ihr Schriftwechsel mit dem Vermieter.

Häufige Fragen

Wer trägt die Kosten für das Laden an der Hausanlage?
Das hängt von der vertraglichen Regelung und der Messung ab. Ohne ausdrückliche Vereinbarung können Kosten nicht einseitig über die Nebenkosten verteilt werden.
Kann der Vermieter E-Ladeströme pauschal über die Betriebskosten abrechnen?
Nur wenn eine rechtsgültige vertragliche Grundlage vorliegt oder die Kosten nach den Vorgaben der Betriebskostenverordnung umlagefähig sind[2].
Welche Frist gilt, um eine Abrechnung anzufechten?
Formelle Fristen ergeben sich aus vertraglichen Regelungen und zivilprozessualen Vorgaben; reagieren Sie unverzüglich und dokumentiert, um Beweissicherung zu ermöglichen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Rechnungen und Zählerstände (document) und legen Sie Abweichungen schriftlich offen.
  2. Beachten Sie Fristen (deadline): Setzen Sie dem Vermieter eine kurze Frist zur Stellungnahme, z. B. 14 Tage.
  3. Formeller Widerspruch (form): Senden Sie eine schriftliche Beanstandung per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung.
  4. Bei Ausbleiben einer Klärung: Bereiten Sie eine Klage vor oder beantragen Sie ein gerichtliches Mahnverfahren nach den Vorgaben der ZPO[3].
  5. Suchen Sie rechtliche Beratung oder eine kostenlose Erstberatung bei der örtlichen Justiz- oder Verbraucherstelle.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535 Vermieterpflichten
  2. [2] Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO)
  4. [4] Justizportal: Zuständigkeit der Amtsgerichte
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.