E-Ladestrom abrechnen: Mietrecht in Deutschland

Nebenkosten & Betriebskostenabrechnung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland leben in Wohngemeinschaften und stellen sich die Frage, wie E-Ladestrom für Elektroautos korrekt abgerechnet und erstattet wird. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Rolle Mietvertrag, Nachweisführung und Nebenkostenabrechnung spielen, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie als Mieter oder WG-Mitglied Rückerstattungen sicher durchsetzen. Ich beschreibe praxisnahe Schritte zur Dokumentation von Zählerständen, zur Abstimmung unter Mitbewohnern sowie zur Kommunikation mit dem Vermieter und den zuständigen Gerichten, damit Sie Ihre Ansprüche klar und rechtssicher vertreten können.

Was gilt für E-Ladestrom in WGs?

Ob E-Ladestrom Teil der Betriebskosten ist oder individuell abgerechnet werden muss, hängt zuerst vom Mietvertrag und von der konkreten Vereinbarung ab. Relevante Rechtsgrundlagen finden Sie im BGB und in der Betriebskostenverordnung.[1][2] Stimmen Vermieter und Mieter zu, kann eine pauschale Umlage oder eine verbrauchsabhängige Abrechnung vereinbart werden. Fehlt eine Regelung, gilt: Derjenige, der den Strom nutzt, sollte auch zahlen und dies nachweisen können.

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen.

Praxis: Belege, Zähler und Abrechnung

Praktisch sollten Sie folgende Punkte beachten, um Erstattungen innerhalb einer WG durchzusetzen oder korrekt abzurechnen:

  • Zählerstände regelmäßig fotografieren und Zeitstempel notieren.
  • Schriftliche Vereinbarung zwischen Mitbewohnern und Vermieter zur Abrechnung treffen.
  • Belege für Stromkosten sammeln: Rechnungen, Ladeprotokolle, Ladepunkt-Abrechnungen.
  • Führen Sie ein Nutzungsprotokoll (Datum, Uhrzeit, kWh), um einzelne Fahrten und Kosten zuzuordnen.
Bewahren Sie alle Quittungen und Fotos systematisch in einer Cloud oder Mappe auf.

Wenn der Vermieter die Erstattung verweigert

Sollte der Vermieter eine Erstattung ablehnen, prüfen Sie zunächst schriftlich Ihr Recht auf Kostenerstattung und fordern Sie eine detaillierte Abrechnung an. Legen Sie Ihre Belege vor und bieten Sie eine nachvollziehbare Aufschlüsselung an. Reagiert der Vermieter nicht, können mietrechtliche Schritte bis hin zur Klage vor dem Amtsgericht erwogen werden; in Berufungsfällen entscheidet später das Landgericht oder der BGH.[3]

Antworten Sie auf Vermieter-Schreiben fristgerecht, um Ihre Rechte nicht zu gefährden.

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Mietvertrag und bestehende Vereinbarungen zur Strom- oder Betriebskostenabrechnung.
  2. Dokumentieren Sie Verbrauch: Fotos der Zählerstände, Ladeprotokolle und alle Rechnungen sammeln.
  3. Führen Sie innerhalb der WG eine schriftliche Abrechnung oder Vereinbarung zur internen Erstattung ein.
  4. Wenn nötig, wenden Sie sich an das Amtsgericht zur Durchsetzung Ihrer Forderung; bereiten Sie Belege und eine kurze Chronologie vor.

Häufige Fragen

Wer zahlt für E-Ladestrom in einer WG?
Grundsätzlich zahlt, wer den Strom verbraucht. Idealerweise regeln WG-Mitglieder und Vermieter die Abrechnung vertraglich, sonst muss der Verbrauch nachgewiesen werden.
Können Betriebskosten den Ladestrom umfassen?
Nur wenn das im Mietvertrag oder einer Zusatzvereinbarung steht und die Kostenordnung den Punkt abdeckt; sonst ist eine separate Abrechnung üblich.[2]
Welche Nachweise sind bei Streit wichtig?
Fotos der Zählerstände, Ladeprotokolle, Rechnungen, schriftliche Vereinbarungen und ein Nutzungsprotokoll sind entscheidend.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Betriebskostenverordnung (BetrKV) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.