E-Ladestrom für Mieter in Deutschland: Abrechnen & Checkliste
Als Mieter in Deutschland fragen Sie sich vielleicht, wie Sie Strom für Elektroautos korrekt abrechnen oder welche Rechte bei gemeinsamer Ladelösung gelten. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wer die Kosten tragen darf, welche Vereinbarungen im Mietvertrag möglich sind und wie Abrechnung nach Heiz- und Betriebskostenrecht funktioniert. Wir zeigen praktische Schritte: Messung, Dokumentation, Formulare und mögliche Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieterinnen und Mietern. Außerdem finden Sie eine Checkliste mit Fristen und Mustern für Schreiben an den Vermieter. Ziel ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen, nötige Schritte rasch umsetzen und bei Streitfällen vorbereitet sind.
Was gilt rechtlich?
Grundsätzlich gelten die Regeln des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu Pflichten von Vermieter und Mieter, etwa zu Instandhaltung und Betriebskostenabrechnung[1]. Für die Abrechnung von Betriebskosten sind die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und für die Verteilung von Heiz- und Warmkosten die Heizkostenverordnung relevant[2][3]. Bei Streitigkeiten entscheidet oft zuerst das zuständige Amtsgericht; wichtige Grundsatzentscheidungen trifft der Bundesgerichtshof[4].
- Wer zahlt die Lademenge? (payment) Klare Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter sind wichtig, sonst gelten allgemeine Betriebskostenregeln.
- Messung und Abrechnung (record) Eichrechtlich korrekte Messung oder getrennte Zähler sind oft Voraussetzung für eine saubere Rechnungsstellung.
- Antrag und Zustimmung (notice) Für bauliche Maßnahmen oder das Anbringen einer Wallbox ist meist eine Abstimmung mit dem Vermieter nötig.
- Duldungspflichten und Kostenverteilung (right) Prüfen Sie, ob der Mietvertrag oder eine Vereinbarung Kosten regelt.
Checkliste: So gehen Mieter vor
- Messung organisieren (record): Vereinbaren Sie eichrechtlich geeignete Zähler oder Ladepunkt-Messung und dokumentieren Sie Zählerstände.
- Schriftliche Anfrage an Vermieter (notice): Fordern Sie Zustimmung für Installation und klären Sie Kostenübernahme schriftlich.
- Fristen beachten (deadline): Reagieren Sie innerhalb von Fristen auf Rückfragen oder Angebote des Vermieters.
- Belege sammeln (record): Heben Sie Rechnungen, Fotos und Protokolle auf, um Ihre Abrechnung zu belegen.
Häufige Fragen
- Wer trägt die Kosten für das Laden zu Hause?
- Das hängt von der Vereinbarung ab: Fehlt eine Regelung, gelten die Grundsätze der Betriebskostenabrechnung; oft verhandeln Vermieter und Mieter eine individuelle Aufteilung.[1]
- Kann der Vermieter eigene Zähler verlangen?
- Der Vermieter kann getrennte Messung verlangen oder ermöglichen, sofern technische und rechtliche Voraussetzungen (z. B. Eichrecht) eingehalten werden; ausführliche Regeln stehen in der BetrKV.[2]
- Was tun bei keiner Einigung?
- Dokumentieren Sie alles, schicken Sie eine ordentliche Aufforderung zur Klärung und prüfen Sie rechtliche Schritte, etwa Klage beim Amtsgericht; wichtige juristische Entscheidungen kommen vom BGH.[4]
Anleitung
- Kontakt aufnehmen: Schreiben Sie eine präzise E-Mail oder Brief an den Vermieter mit Fakten, gewünschter Lösung und Frist.
- Messung einrichten: Klären Sie, ob ein separater Zähler oder eichrechtskonforme Ladeleistungsmessung nötig ist.
- Abrechnung erstellen: Sammeln Sie Zählerstände, Rechnungen und erstellen Sie eine nachvollziehbare Aufschlüsselung.
- Bei Streit handeln: Reichen Sie, wenn nötig, eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein oder suchen Sie rechtliche Beratung.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Gesetze im Internet
- Betriebskostenverordnung (BetrKV) — Gesetze im Internet
- Heizkostenverordnung — Gesetze im Internet