Elementarschaden absichern für Mieter in Deutschland

Haftpflicht- & Hausratversicherung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele WG-Mieter in Deutschland sind unsicher, wie sie sich gegen Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen oder Sturmschäden absichern können. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Versicherungen für Mieter wichtig sind, welche Pflichten Vermieter haben und wie Sie in einer WG richtig Schäden melden, dokumentieren und Ansprüche durchsetzen. Ich erkläre Unterschiede zwischen Hausrat- und Elementarschaden-Erweiterungen, welche Policen WG-Mitbewohner gemeinsam prüfen sollten und welche Fristen im Schadensfall gelten. Praktische Schritte, Musterformulare und Hinweise zu Gerichtskontakten in Deutschland helfen Ihnen, Rechte als Mieter einzuschätzen und unnötige Friktionen zu vermeiden. Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, ein FAQ und offizielle Links zu BGB-Paragraphen sowie Amtsgerichten, damit Sie bei Bedarf rechtssicher handeln können.

Was sind Elementarschäden?

Elementarschäden umfassen Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Sturm. Für Mieter bedeuten Elementarschäden oft Schäden am Hausrat (Möbel, Kleidung, Elektronik) und Einschränkungen der Wohnnutzung. Welche Kosten die Versicherung übernimmt, hängt von der Police ab: Standard-Hausratversicherungen schließen Elementarschäden oft aus, sie sind meist als Zusatzbaustein erhältlich.

Versicherung für WG-Mieter

WG-Bewohner sollten gemeinsam prüfen, welche Versicherungen bestehen und wer welche Gegenstände versichert. Wichtige Punkte:

  • Prüfen Sie die bestehende Hausratversicherung auf eine Elementarschadendeckung.
  • Klären Sie, welche Gegenstände individuell oder gemeinsam versichert sind (z. B. Gemeinschaftsraum-Möbel).
  • Vergleichen Sie Deckungssummen und Selbstbeteiligungen vor dem Abschluss.
  • Prüfen Sie, ob eine Haftpflichtversicherung private Schäden an Dritten abdeckt.
Besprechen Sie Versicherungsstatus offen mit Ihren Mitbewohnern, damit im Schadenfall keine Lücken entstehen.

Schaden melden und dokumentieren

Nach einem Ereignis gilt: Sicherheit zuerst, dann Dokumentation. Dokumentieren Sie Schäden sofort mit Fotos und einer Liste der zerstörten oder beschädigten Gegenstände. Informieren Sie die Hausverwaltung bzw. den Vermieter unverzüglich schriftlich und melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung so schnell wie möglich.

  • Machen Sie Zeitstempel-Fotos und speichern Sie Originalbelege für Anschaffungen.
  • Notieren Sie Zeugen und sprechen Sie mit Nachbarn, falls weitere Wohnungen betroffen sind.
  • Senden Sie eine Schadensmeldung per E-Mail und per Einschreiben an Versicherung und Vermieter.
Bewahren Sie alle Originalbelege und Fotos an einem sicheren Ort auf.

Pflichten des Vermieters und rechtliche Schritte

Vermieter sind verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 BGB).[1] Kommt es zu schweren Beeinträchtigungen der Wohnnutzung, können Mieter Mietminderung verlangen oder in schweren Fällen fristlos kündigen; die genauen Voraussetzungen sind im BGB geregelt.

Wenn Ansprüche strittig werden, ist das Amtsgericht die erste Instanz für viele mietrechtliche Streitigkeiten; prozessuale Regeln für Klagen finden sich in der Zivilprozessordnung.[2] In wichtigen Präzedenzfragen entscheidet später der Bundesgerichtshof (BGH).[3]

FAQ

Wer zahlt, wenn das WG-Mobiliar bei einem Starkregen zerstört wird?
Grundsätzlich zahlt die Hausratversicherung des jeweiligen Mieters für dessen versicherte Gegenstände, sofern eine Elementarschaden-Erweiterung besteht; gemeinsame Möbel sind entsprechend der Besitzverhältnisse zu regeln.
Kann ich die Miete mindern, wenn meine Wohnung nach einer Überschwemmung feucht ist?
Ja, bei eingeschränkter Gebrauchstauglichkeit kann eine Mietminderung möglich sein; die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und der Rechtsprechung.
Was tun, wenn der Vermieter Reparaturen verzögert?
Schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung senden, anschließend können weitere Maßnahmen wie Mietminderung oder Klage vor dem Amtsgericht folgen.

Anleitung

  1. Unverzüglich: Alle Mitbewohner in Sicherheit bringen und akute Gefahren (Strom, Gas) melden.
  2. Dokumentieren: Fotos, Liste beschädigter Gegenstände, Zeugen notieren.
  3. Schriftlich melden: Schaden an Vermieter und Versicherung per E-Mail und Einschreiben.
  4. Fristen beachten: Versicherungsanfragen und Rückmeldungen innerhalb der angegebenen Fristen beantworten.
  5. Rechtshilfe: Bei Streitigkeiten Amtsgericht kontaktieren oder rechtliche Beratung einholen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) – Offizielle Webseite
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.