Elementarschäden für Mieter in Deutschland absichern

Haftpflicht- & Hausratversicherung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland sollten Sie wissen, wie Sie sich gegen Elementarschäden wie Überschwemmung, Sturm oder Feuer schützen können. Viele Schäden treffen Wohnungseinrichtungen und verursachen hohe Kosten, die ohne passende Versicherungen oft aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. In dieser Orientierung erkläre ich verständlich, welche Rolle Haftpflicht- und Hausratversicherungen spielen, welche Leistungen typisch sind und wie Sie ein passendes, budgetfreundliches Paket wählen. Außerdem beschreibe ich praktische Schritte für den Schadensfall: Dokumentation, Kontakt mit dem Vermieter, Meldung an die Versicherung und Fristen. Ziel ist, dass Sie als Mieter Ihre Risiken reduzieren, nötige Formulare kennen und im Ernstfall schneller handlungsfähig sind. Ich nenne auch offizielle Formulare und Behörden, damit Sie direkt weiter handeln können.

Was decken Haftpflicht und Hausrat bei Elementarschäden?

Haftpflicht- und Hausratversicherungen haben unterschiedliche Aufgaben: Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in brauchbarem Zustand zu erhalten (BGB §§535–580a).[1] Die Hausratversicherung ersetzt private Einrichtungsgegenstände, die durch Wasser, Sturm oder Feuer beschädigt werden, während die Privathaftpflicht Schäden an Dritten abdeckt.
Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Police Elementarschäden einschließt.

Hausratversicherung

  • Deckt Möbel, Kleidung und Elektronik innerhalb der Wohnung.
  • Ersetzt oft Neuwert, wenn diese Option in der Police vereinbart ist.
  • Elementarschaden-Deckung (z. B. Überschwemmung, Rückstau) ist in vielen Policen optional und kann Mehrkosten verursachen.
In vielen Fällen ist die Elementarschaden-Komponente eine Ergänzung zur Standard-Hausratversicherung.

Haftpflichtversicherung

  • Deckt Personen- und Sachschäden, die Sie Dritten zufügen.
  • Schützt vor Forderungen des Vermieters, wenn Sie verantwortlich gemacht werden.
  • Deckt in der Regel nicht den eigenen Hausrat, dafür ist die Hausratversicherung zuständig.
Lesen Sie die Ausschlüsse Ihrer Policen, denn Elementarschäden sind oft extra geregelt.

Praktische Schritte bei einem Elementarschaden

Dokumentieren Sie sofort Schäden mit Fotos und Videos, informieren Sie umgehend den Vermieter und melden Sie den Fall Ihrer Versicherung, damit Fristen gewahrt bleiben.[3] Bewahren Sie alle Belege auf und fordern Sie schriftliche Bestätigungen an.
Gute Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei einer Regulierung.
  • Fotos und Videos von beschädigten Gegenständen und der Wohnung anfertigen.
  • Vermieter schriftlich informieren und um Bestätigung bitten.
  • Schadensmeldung bei der Versicherung einreichen und alle Belege beilegen.
  • Vorläufige Schutzmaßnahmen durchführen (z. B. Trocknen, Abdecken), um Folgeschäden zu vermeiden.
Antworten Sie auf behördliche oder gerichtliche Schreiben innerhalb der Frist.

Häufige Fragen

Wer zahlt für Elementarschäden, Vermieter oder Mieter?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich, doch Schäden am persönlichen Hausrat sind Sache des Mieters und nur durch eine Hausrat- oder spezielle Elementardeckung abgesichert.[1]
Deckt die normale Hausratversicherung Überschwemmung?
Nicht immer; Überschwemmungen durch Naturereignisse sind häufig nur mit einer Zusatzdeckung (Elementarschutz) versichert. Prüfen Sie die Police und fragen Sie Ihre Versicherung.
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Fordern Sie eine schriftliche Ablehnung, prüfen Sie die Vertragstexte und ziehen Sie bei Bedarf rechtliche Schritte in Betracht; für Klagen gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO).[2]

Anleitung

  1. Dokumentieren: Fotos, Videos und eine Liste beschädigter Gegenstände anfertigen.
  2. Sichern: Kurzfristig gegen weitere Schäden sichern (z. B. trocknen lassen).
  3. Informieren: Vermieter und Versicherung schriftlich benachrichtigen und Eingangsbestätigung verlangen.
  4. Belege: Rechnungen, Kaufbelege und Kostenvoranschläge sammeln und einreichen.
  5. Fristen beachten: Auf Antworten und Fristen der Versicherung achten.
  6. Rechtsschutz: Bei Streit prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung greift oder Klage vor dem Amtsgericht notwendig ist.[2]

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] BGB §§535–580a - Bürgerliches Gesetzbuch
  2. [2] ZPO - Zivilprozessordnung
  3. [3] BaFin Hinweise zu Versicherungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.