Fehler bei nicht umlagefähigen Kosten - Mieter Deutschland
Was sind nicht umlagefähige Kosten?
Nicht umlagefähige Kosten sind Aufwendungen des Vermieters, die laut Gesetz nicht auf Mieter überwälzt werden dürfen. Grundsätzlich regeln die Pflichten von Vermieter und Mieter das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535–580a).[1] Für Details, welche einzelnen Posten als Betriebskosten gelten, ist die Betriebskostenverordnung maßgeblich.[2]
- Verwaltungskosten, die nicht unter die BetrKV fallen.
- Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zur Werterhaltung.
- Private Auslagen des Vermieters ohne vertragliche Grundlage.
- Rechtsverfolgungskosten für Forderungen des Vermieters (häufig nicht umlagefähig).
Wie prüfen Sie eine Abrechnung?
Prüfen Sie zunächst, ob die abgerechneten Posten in der BetrKV aufgeführt sind und ob die Berechnung transparent und nachvollziehbar ist.[2] Für Heiz- und Warmwasserkosten gibt es spezielle Regeln in der Heizkostenverordnung.[3] Achten Sie außerdem auf die Abrechnungsfrist: Viele Abrechnungen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen.
- Frist prüfen: Wurde die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten erstellt?
- Belege anfordern: Fordern Sie Einsicht in Rechnungen, Verträge und Zählerstände.
- Widerspruch formulieren: Senden Sie einen schriftlichen Widerspruch mit Begründung und Fristsetzung.
Wenn der Vermieter nachfordert, prüfen Sie, ob die Nachforderung formal und inhaltlich passt. Fragen zur Abrechnung klären Sie schriftlich und fordern Sie erforderliche Nachweise an.
Formulare, Muster und gerichtliche Schritte
Es gibt kein einheitliches bundesweites Formular für den Widerspruch gegen eine Betriebskostenabrechnung. Musterbriefe und Formulare für Kündigungen oder andere Schriftsätze finden Sie auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums der Justiz.[4] Für gerichtliche Schritte, etwa eine Klage oder Räumungsklage, nutzen Sie die Formulare und Informationen Ihres zuständigen Amtsgerichts.[5]
Beispiel: Sie erhalten eine Nachforderung über 350 EUR für "Hausverwaltungskosten". Prüfen Sie, ob dieser Posten in der BetrKV genannt ist. Fordern Sie innerhalb von zwei Wochen per Einschreiben Kopien der Rechnungen an und senden Sie einen begründeten Widerspruch. Wird die Angelegenheit nicht geklärt, können Sie beim örtlichen Amtsgericht Klage einreichen.
FAQ
- Kann der Vermieter alle Kosten jederzeit nachfordern?
- Nein. Nachforderungen müssen nachvollziehbar sein, sich auf umlagefähige Posten beziehen und innerhalb der gesetzlichen Fristen gestellt werden.[2]
- Welche Frist gilt für die Abrechnung und Nachforderung?
- Die Abrechnung muss in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen; spätere Nachforderungen können unter Umständen unzulässig sein.[2]
- Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Suchen Sie zunächst das Gespräch, dokumentieren Sie alles und ziehen Sie bei Bedarf rechtliche Hilfe hinzu; für gerichtliche Verfahren ist das Amtsgericht zuständig.[5]
Anleitung
- Fristen prüfen: Notieren Sie das Datum der Abrechnung und die Frist für Einwendungen.
- Belege sammeln: Kopien von Abrechnungen, Rechnungen, Zählerständen und Schriftverkehr zusammenstellen.
- Schriftlich widersprechen: Formulieren Sie einen begründeten Widerspruch und senden Sie ihn per Einschreiben.
- Kontakt suchen: Sprechen Sie mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung und fordern Sie fehlende Nachweise an.
- Letzter Schritt: Reichen Sie bei Bedarf Klage beim Amtsgericht ein und verweisen Sie auf die relevanten gesetzlichen Regelungen.[1]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB §§ 535–580a – Gesetze im Internet
- BetrKV – Betriebskostenverordnung
- Justizportal – Informationen zum Amtsgericht