Fenstertausch im Altbau: Rechte für Mieter in Deutschland

Modernisierung & Kostenumlage 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, wann Vermieter einen Fenstertausch im Altbau rechtlich begründen dürfen und wer die Kosten trägt. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Modernisierungsankündigungen rechtlich nötig sind, welche Fristen gelten und wie sich eine mögliche Mieterhöhung durch Modernisierungsausgaben berechnet. Wir zeigen, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wie Sie Mängel und Energieeinsparpotenzial dokumentieren und wann eine Mietminderung oder gerichtliche Klärung sinnvoll ist. Praktische Formulierungshilfen, Hinweise zu zuständigen Gerichten und offizielle Quellen helfen Ihnen, selbstbewusst zu handeln und Ihre Rechte in Deutschland zu schützen.

Was Mieter wissen müssen

Ein Fenstertausch kann eine Modernisierungsmaßnahme sein, wenn dadurch nachhaltig Energie gespart oder Wohnwert verbessert wird. Modernisierungen können dem Vermieter erlauben, einen Teil der Kosten auf die Miete umzulegen; die gesetzliche Grundlage zur Kostenumlage bei Modernisierungen findet sich in § 559 BGB[1]. Gleichwohl sind Form, Inhalt und Fristen der Ankündigung genau einzuhalten, damit Mieter ihre Rechte prüfen können.

Unabhängig von Modernisierungspflichten bleibt der Vermieter zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet (§ 535 BGB)[2]. Das bedeutet: Austausch wegen offensichtlicher Mängel or fehlender Gebrauchstauglichkeit ist Sache des Vermieters, nicht der Mieter. Wenn der Fenstertausch zugleich Mangelbeseitigung und Modernisierung ist, sind die Gründe schriftlich zu begründen.

Dokumentieren Sie Datum, Fotos und alle Mitteilungen schriftlich und bewahren Sie Kopien auf.

Wenn Vermieter kündigen oder der Fenstertausch mit einer dauerhaften Mieterhöhung verbunden sein soll, können Gerichte eingeschaltet werden; Verfahren dazu laufen vor dem Amtsgericht beziehungsweise Landgericht, und bei rechtlich grundsätzlichen Fragen entscheidet der BGH[3].

Praktische Schritte für Mieter

  • Prüfen Sie die Modernisierungsankündigung auf Angaben zu Dauer, Art der Arbeiten und zu erwarteter Mieterhöhung.
  • Dokumentieren Sie vorhandene Mängel vor und nach dem Austausch mit Fotos und Datum.
  • Fragen Sie nach Energieeinsparnachweisen und technischen Daten der neuen Fenster.
  • Verhandeln Sie mit dem Vermieter über Ausführungsfristen und mögliche Ausgleichsregelungen.
  • Suchen Sie rechtliche Beratung, wenn Fristen nicht eingehalten oder Angaben fehlen.

FAQ

Wer trägt die Kosten für den Fenstertausch?
Bei Modernisierung kann der Vermieter Teile der Kosten auf die Miete umlegen (vgl. § 559 BGB). Ist es reine Mangelbeseitigung, bleibt der Vermieter zahlungspflichtig.[1]
Darf der Vermieter einfach neue Fenster einbauen lassen?
Nein. Für Modernisierungen muss der Vermieter ankündigen, Fristen einhalten und die Maßnahme begründen. Bei Zweifeln können Mieter Einspruch erheben und gerichtliche Klärung suchen.[2]
Was kann ich tun, wenn der Austausch Mängel verursacht?
Dokumentieren Sie Schäden, melden Sie diese unverzüglich schriftlich und fordern Sie Nachbesserung. Bei Streit hilft das Amtsgericht; bei Eilfällen ist das gerichtliche Verfahren nach ZPO möglich.[3]

Anleitung

  1. Fordern Sie per Brief oder E‑Mail eine vollständige Modernisierungsankündigung mit Zeitplan und Kostenschätzung an.
  2. Prüfen Sie, ob die Maßnahme tatsächlich Modernisierung oder Mangelbeseitigung ist; notieren Sie Belege und Fotos.
  3. Sprechen Sie Fristen und Ausführungszeiten ab, insbesondere Ruhezeiten und Zugang zur Wohnung.
  4. Verhandeln Sie schriftlich über mögliche Mieterhöhungen und fordern Sie Belege zu Kosten und Energieeinsparungen an.
  5. Wenn keine Einigung, prüfen Sie eine formelle Rechtsauskunft oder Klage beim Amtsgericht; für Vollstreckungsfragen gilt die ZPO.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] BGB §559 — Gesetze im Internet
  2. [2] BGB §535 — Gesetze im Internet
  3. [3] ZPO — Gesetze im Internet
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.