Gefahr im Verzug beweisen: Mieterrechte in Deutschland
Als Mieter in Deutschland können Sie schnell reagieren müssen, wenn Situationen "Gefahr im Verzug" begründen — etwa Wasserrohrbruch, Heizungsausfall im Winter oder akute Brandgefahr. Diese Textfassung erklärt, welche Beweise Sie sammeln sollten, wie Sie Vermieterzutritt und Privatsphäre prüfen und welche Fristen und Behörden wichtig sind. Sie erhalten praktische Schritte zur Dokumentation, Hinweise zu offiziellen Formularen und zur Vorbereitung einer möglichen Klage vor dem Amtsgericht. Die Sprache ist bewusst einfach gehalten, damit Sie ohne juristischen Hintergrund Entscheidungen treffen können. Am Ende finden Sie ein How-To mit konkreten Handlungsschritten und Links zu offiziellen Quellen in Deutschland. Nutzen Sie die Checkliste, dokumentieren Sie zeitnah und kontaktieren Sie Rechtsberatung bei Unsicherheit.
Was ist "Gefahr im Verzug"?
Wenn akute Gefahr droht, darf oft ohne vorherige richterliche Genehmigung gehandelt werden. Im Mietrecht betrifft das Situationen wie Rohrbrüche, Heizungsausfall im Winter oder akute Brand- oder Wasserschäden. Rechtlich stützt sich der Anspruch auf BGB‑Normen zu Mietzwecken und auf allgemeine Schutzpflichten des Vermieters.[1]
Welche Beweise sollten Sie sammeln?
- Fotos und Videos mit Datums- und Uhrzeitangaben.
- Zeugen und kurze schriftliche Zeugenaussagen mit Kontaktdaten.
- Belege für Notmaßnahmen (Rechnungen, Quittungen).
- Eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter, ideal per Einschreiben oder E‑Mail.
Mängelanzeige: Inhalt und Beispiel
Eine Mängelanzeige sollte Datum, genaue Beschreibung des Schadens, Folgen für die Nutzung der Wohnung und eine angemessene Frist zur Behebung enthalten. Beispiel: "Bis zum TT.MM.JJJJ muss die Heizung funktionieren, sonst sind weitere Schritte vorgesehen." Bewahren Sie eine Kopie auf.
Wenn der Vermieter nicht reagiert: Fristen und Gericht
Setzen Sie eine klare Frist (z. B. 2–7 Tage bei dringenden Fällen) und dokumentieren Sie die Zustellung. Reagiert der Vermieter nicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen selbst handeln oder Schadensersatz verlangen und beim Amtsgericht klagen.[2] Für Klagen gelten die Regeln der Zivilprozessordnung.[3]
FAQ
- Wann liegt "Gefahr im Verzug" vor?
- Wenn ohne sofortiges Handeln erheblicher Schaden für Personen oder Eigentum droht; Beispiele sind Rohrbruch oder Heizungsausfall im Winter.
- Kann ich selbst reparieren lassen und Kosten zurückfordern?
- Ja, wenn der Vermieter trotz Frist nicht reagiert; bewahren Sie Rechnungen und Belege auf, um Kosten erstattet zu bekommen.
- Wen wende ich mich bei einem Notfall außerhalb der Geschäftszeiten?
- Versuchen Sie zunächst, den Notdienst des Vermieters oder eine Notfallnummer zu erreichen; dokumentieren Sie alle Kontakte.
Anleitung
- Fotografieren Sie Schaden und sichern Sie Zeitstempel.
- Schicken Sie eine schriftliche Mängelanzeige (Einschreiben oder E‑Mail) mit Fristsetzung.
- Warten Sie die Frist ab und dokumentieren Sie weiterhin Kontaktversuche.
- Reagiert der Vermieter nicht, bereiten Sie eine Klage vor und reichen Sie diese beim Amtsgericht ein.
Hilfe und Support / Ressourcen
- [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 – Pflichten des Vermieters
- [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Verfahrensregeln
- [3] Bundesgerichtshof – Entscheidungen im Mietrecht