Gleichbehandlung bei Besichtigung: Mieter in Deutschland
Als Mieter in Deutschland stehen Sie bei Wohnungsbesichtigungen oft vor wichtigen Fragen: Werden Bewerber fair behandelt, oder kommt es zu Diskriminierung? Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Rechte Mieter haben, wann Vermieter Besichtigungen rechtmäßig durchführen dürfen und wie Sie dokumentieren, wenn Benachteiligung passiert. Sie finden konkrete Handlungsschritte für die Meldung von Diskriminierung, Hinweise zu relevanten Gesetzen wie dem BGB und zur Zuständigkeit der Amtsgerichte sowie Musterformulare und offizielle Stellen, die helfen. Der Ratgeber richtet sich an Mieter ohne Rechtskenntnisse und gibt praxisnahe Tipps, damit Sie Ihre Interessen bei Besichtigungen in deutschen Großstädten selbstbewusst vertreten können. Falls nötig, erklären wir auch, wie Sie eine Beschwerde beim örtlichen Amtsgericht oder beim Antidiskriminierungsbüro einreichen.
Was Mieter wissen müssen
Bei Wohnungsbesichtigungen dürfen Vermieter allgemeine Auswahlkriterien (z. B. Bonität) berücksichtigen, nicht jedoch persönliche Merkmale wie Herkunft, Religion, Geschlecht oder Behinderung. Diese Vorgaben ergeben sich aus den allgemeinen Schutzpflichten des Mietrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)[1]. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden, ist systematische Dokumentation der Schlüssel: Datum, Zeit, Namen von Zeugen und konkrete Aussagen notieren.
Wann gilt eine Benachteiligung als Diskriminierung?
- Kriterien bei der Auswahl beziehen sich auf Herkunft, Hautfarbe oder Religion.
- Nachfragen oder Kommentare, die auf Familienstand, Schwangerschaft oder Behinderung abzielen.
- Ungleichbehandlung trotz vergleichbarer Bonität oder Referenzen.
Konkrete Schritte vor Ort
Wenn Sie bei einer Besichtigung diskriminiert werden, gehen Sie schrittweise vor: Belege sammeln, Zeugen notieren, ggf. sofort höflich widersprechen und die Situation schriftlich zusammenfassen. Nutzen Sie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Beratung und Meldung von Vorfällen.[4]
Formulare und Muster
- Kündigungsschreiben (Beispieltext): Musterformulierungen zur fristgerechten Kündigung finden Sie zur Orientierung in Gesetzestexten und offiziellen Ratgebern.
- Antrag auf Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe: Wenn Sie rechtliche Unterstützung brauchen, informieren Sie sich frühzeitig über Anträge beim Amtsgericht.
- Dokumentationsvorlage: Sammeln Sie Fotos, Nachrichten und Namen von Zeugen in einer chronologischen Liste.
Bei rechtlichen Schritten ist die Zivilprozessordnung (ZPO) maßgeblich für Klagen und Räumungsverfahren.[2]
Wohin mit der Beschwerde? Zuständigkeit
Mietstreitigkeiten, darunter Klagen auf Schadenersatz oder Räumungsklagen, verhandeln die Amtsgerichte; in Berufungssachen sind Landgerichte zuständig, und bei Grundsatzfragen entscheidet der Bundesgerichtshof.[3]
FAQ
- Kann ein Vermieter Bewerber nach Herkunft oder Religion ablehnen?
- Nein. Solche Merkmale dürfen nicht als Auswahlkriterium dienen. Dokumentieren Sie Vorfälle und wenden Sie sich an offizielle Beratungsstellen.
- Welche Fristen gelten, um gegen eine Entscheidung vorzugehen?
- Fristen hängen vom Verfahren ab; für gerichtliche Schritte gelten die Regeln der ZPO. Suchen Sie frühzeitig Beratung, um Fristen nicht zu versäumen.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn ich diskriminiert wurde?
- Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet Beratung; bei rechtlichen Schritten hilft das Amtsgericht vor Ort.
Anleitung
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, Nachrichten, Namen von Zeugen und eine genaue Zeitangabe.
- Beachten Sie Fristen: Notieren Sie Fristen für Beschwerden oder mögliche Klagen.
- Füllen Sie Formulare aus: Bereiten Sie ein schriftliches Beschwerdeschreiben und ggf. ein Klageformular vor.
- Kontaktieren Sie offizielle Stellen: Antidiskriminierungsstelle und Ihr örtliches Amtsgericht für weitere Schritte.
- Reichen Sie bei Bedarf Klage ein: Das Amtsgericht ist die erste Instanz für Mietstreitigkeiten.
Wichtige Erkenntnisse
- Rechtzeitig dokumentieren erhöht die Erfolgschancen.
- Persönliche Merkmale dürfen bei Auswahlentscheidungen keine Rolle spielen.
Hilfe und Unterstützung
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gesetzestext
- Bundesgerichtshof (BGH)