Gleichbehandlung bei Besichtigung: Mieterrechte in Deutschland
Viele Mieter in Deutschland erleben bei Wohnungsbesichtigungen subtile oder offene Ungleichbehandlung. Wenn Sie vermuten, dass Sie aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Familienstand, Behinderung oder anderen Merkmalen benachteiligt werden, hilft systematisches Vorgehen: Beweise sammeln, Zeugen notieren und offizielle Stellen informieren. Dieser Artikel erklärt, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, welche Formulare und Fristen wichtig sind, wie Sie ein Beschwerdeformular bei der Antidiskriminierungsstelle nutzen und wann ein Verfahren vor dem Amtsgericht sinnvoll ist. Die Tipps sind praxisnah formuliert und zeigen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Rechte als Mieter schützen und durchsetzen können, ohne juristische Vorkenntnisse vorauszusetzen. Wir nennen offizielle Quellen, praktische Muster und Behördenkontakte, damit Sie klare nächste Schritte haben. Halten Sie Fristen ein und dokumentieren Sie jeden Kontakt mit Vermieter oder Makler.
Was tun bei Verdacht auf Diskriminierung?
Wenn Sie bei einer Besichtigung benachteiligt werden, helfen klare, sofortige Maßnahmen. Notieren Sie Fakten, sichern Sie digitale und physische Beweise und informieren Sie gegebenenfalls die zuständigen Stellen.
- Datum, Uhrzeit und Adresse notieren.
- Fotos, Nachrichten und Anzeigen sichern.
- Namen und Kontaktdaten von Zeugen notieren.
- Fristen und Termine prüfen und schriftlich festhalten.
- Beschwerdeformular ausfüllen und einreichen.
Rechtliche Grundlagen
Wichtig sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu Mieterpflichten und -rechten §§ 535–580a[1], die Zivilprozessordnung (ZPO) für Klagen und Fristen[2] sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen Diskriminierung[3]. Bei Mietstreitigkeiten ist in erster Instanz in der Regel das Amtsgericht zuständig; für Rechtsfragen und Präzedenzfälle können Entscheidungen des Bundesgerichtshofs relevant sein.
Formulare und Behörden
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet ein Beschwerdeformular zur Meldung von Diskriminierung an[4]. Beispiel: Sie werden bei einer Besichtigung abgelehnt und erhalten eine diskriminierende Aussage; füllen Sie das Formular online aus, fügen Sie Datum, Fotos und Zeugenangaben bei und senden Sie es ab. Für zivilrechtliche Schritte (z. B. Unterlassungs- oder Schadensersatzklage) kontaktieren Sie Ihr örtliches Amtsgericht, das Auskunft zu Einreichungsvordrucken und Gebühren gibt.
FAQ
- Wie beweise ich Diskriminierung bei einer Besichtigung?
- Sammeln Sie Datum, Uhrzeit, Ort, Fotos, Nachrichten und Zeugenangaben; speichern Sie alle Mitteilungen unverändert und erstellen Sie eine chronologische Übersicht.
- An welche Stelle kann ich mich wenden?
- Melden Sie Vorfälle an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und prüfen Sie zivilrechtliche Möglichkeiten vor dem Amtsgericht; bei Bedarf nehmen Sie rechtliche Beratung in Anspruch.
- Kann ein Vermieter Besichtigungen verweigern?
- Ein Vermieter kann Interessenten auswählen, darf aber nicht aufgrund geschützter Merkmale diskriminieren; bei Verweigerung mit diskriminierendem Grund dokumentieren und handeln.
Anleitung
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit und beteiligte Personen.
- Sichern Sie Beweise: Fotos, Nachrichten und Anzeigen.
- Füllen Sie das Beschwerdeformular der Antidiskriminierungsstelle aus und fügen Sie Nachweise bei.
- Wenn nötig: Klageeinreichung beim Amtsgericht vorbereiten und Fristen beachten.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
- Bundesgerichtshof (BGH)