Hausratversicherung für Mieter in Deutschland: WG-Checkliste
Als Mieter in Deutschland steht man oft vor der Frage: Welche Hausratversicherung passt für eine WG? Diese Anleitung hilft Mieterinnen und Mietern, Deckungsumfang, Selbstbeteiligung und gemeinsame Policen praktisch zu vergleichen. Sie erfahren, welche Gegenstände typisch versichert sind, wie ein Inventar richtig dokumentiert wird und wer innerhalb der Wohngemeinschaft welche Kosten trägt. Auch typische Fallen wie unklare Schadensmeldungen, Schäden durch Leitungswasser oder Einbruch werden erklärt. Am Ende finden Sie eine Checkliste mit konkreten Schritten zum Abschluss, zur Umstellung bei Einzug oder Auszug und zur schnellen Schadensmeldung, damit persönliche Dinge und gemeinsame Einrichtung in Deutschland besser geschützt sind. Wir geben Tipps, wann eine Haftpflicht sinnvoll ist, wie gemeinsame Policen verwaltet werden und welche Unterlagen im Schadenfall gelten. Konkrete Beispiele helfen bei der Entscheidung für oder gegen gesetzliche Zusatzleistungen.
Was deckt eine Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung schützt bewegliche Gegenstände innerhalb der Wohnung oder des WG-Zimmers. Die wichtigsten Bereiche sind:
- Möbel, Kleidung und persönliche Gegenstände
- Schäden durch Leitungswasser, Feuer und Einbruch (water)
- Schlüsselverlust und Zugangsschutz
- Kosten für Ersatzunterkunft bei Unbewohnbarkeit (payment)
- Zusatzleistungen wie Fahrraddiebstahl oder Glasbruch
WG-spezifische Tipps
- Gemeinsame Policen oder Einzelverträge klären
- Inventarliste führen und Dokumente/Belege sammeln (document)
- Regel zur Kostenaufteilung bei Schäden vereinbaren (payment)
- Einzug/Auszug: Meldung an Versicherung und Übergabeprotokoll erstellen (move-in)
Schaden melden und Formulare
Wenn ein Schaden eintritt, dokumentieren Sie ihn sofort mit Fotos und Belegen und melden Sie den Vorfall umgehend Ihrer Versicherung. Halten Sie Datum, Uhrzeit, Beteiligte und eine kurze Beschreibung bereit. Manche Fristen und formalen Anforderungen sind gesetzlich geregelt; bei mietrechtlichen Fragen beachten Sie die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch.[1]
Wichtige Formulare
- Kündigungsschreiben: Musterkündigung des Bundesministeriums der Justiz (wann: bei Beendigung des Mietverhältnisses; Beispiel: Eine Mitbewohnerin kündigt ihre Mitgliedschaft in der WG und reicht das Muster schriftlich ein).[3]
- Schadensanzeige der Versicherung (wann: sofort nach Schaden; Beispiel: Rohrbruch meldet eine genaue Liste beschädigter Gegenstände inklusive Kaufbelegen).
- Bei gerichtlichen Streitigkeiten: Unterlagen für das Amtsgericht bereithalten (Mietvertrag, Protokolle, Korrespondenz).[4]
FAQ
- Brauche ich als WG eine gemeinsame Hausratversicherung?
- Nein, Mieterinnen und Mieter können einzeln oder gemeinsam versichern. Wichtig ist, dass klar geregelt ist, wer für welche Gegenstände aufkommt.
- Deckt die Hausratversicherung Schäden durch Leitungswasser?
- Ja, typische Policen übernehmen Leitungswasserschäden, wenn die Ursache nicht grobe Fahrlässigkeit ist; genaue Regelungen finden sich im Versicherungsvertrag und in den gesetzlichen Vorgaben.[1]
- Wohin wende ich mich bei Streit über Zahlung oder Kündigung?
- Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht erste Instanz; bei Verfahrensfragen kann die Zivilprozessordnung relevant werden.[2]
Anleitung
- Schaden dokumentieren: Fotos, Datum, Liste der beschädigten Gegenstände (photo)
- Versicherung informieren: Anruf oder Online-Meldung und Vorgangsnummer notieren (contact)
- Schadensanzeige ausfüllen: Formular ausfüllen und Belege beifügen (form)
- Reparatur beauftragen: Kostenvoranschläge einholen und Freigabe durch Versicherung abklären (repair)
- Quittungen einreichen: Erstattungsansprüche mit Belegen geltend machen (receipt)
Wesentliche Erkenntnisse
- Dokumentieren Sie Ihr Inventar und bewahren Sie Belege sicher auf.
- Klärt frühzeitig, ob eine gemeinsame WG-Police oder Einzelverträge sinnvoller sind.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] BGB §535 ff. (gesetze-im-internet.de)
- [2] ZPO (gesetze-im-internet.de)
- [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (bmjv.de)