Hausratversicherung für WG-Mieter in Deutschland

Haftpflicht- & Hausratversicherung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in einer Wohngemeinschaft (WG) in Deutschland stellt sich oft die Frage, wie die Hausratversicherung persönliche Gegenstände, gemeinsame Einrichtungsgegenstände und Kosten im Schadensfall schützt. Diese Übersicht erklärt verständlich, welche Schäden typischerweise gedeckt sind, wann ein gemeinsamer Vertrag sinnvoll ist und wie Mieter ihre Ansprüche durchsetzen können. Wir nennen relevante Gesetzesstellen und notwendige Formulare sowie das zuständige Gericht für Mietstreitigkeiten, damit WG-Bewohner ihre Rechte wahrnehmen können[1]. Außerdem zeigen wir, wie Sie Inventarlisten und Belege anlegen, welche Fristen bei der Schadenmeldung gelten und wann ergänzende Haftpflichtpolicen sinnvoll sein können. Am Ende finden Sie praktische Handlungsschritte und Links zu offiziellen Stellen in Deutschland.

Was deckt die Hausratversicherung in einer WG?

Eine Hausratversicherung deckt in der Regel persönliche Gegenstände gegen Risiken wie Einbruchdiebstahl, Brand und Leitungswasserschäden. In einer WG muss unterschieden werden zwischen individuellem Eigentum (z. B. Laptops, Kleidung) und gemeinschaftlichem Inventar (z. B. Sofa, Küchengeräte). Versicherungsverträge stellen oft klar, ob gemeinsames Inventar zentral versichert wird oder ob jeder Bewohner eine eigene Police braucht. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau und dokumentieren Sie hochwertige Gegenstände vorab.

In den meisten Fällen schützt die Hausratversicherung persönliche Gegenstände bei Einbruch, Feuer und Leitungswasser.

Gemeinsamer Vertrag oder einzelne Policen?

Beide Modelle haben Vor- und Nachteile: Ein gemeinsamer Vertrag kann günstiger und übersichtlicher sein, bringt aber Fragen zur Beitragsaufteilung und zur Auszahlung im Schadensfall mit sich. Einzelpolicen geben individuelle Kontrolle, können aber teurer sein und Überschneidungen verursachen. Klären Sie bei Vertragsabschluss, wie die Versicherung im Fall eines Auszugs oder bei unklarer Haftung abrechnet.

  • Wer haftet für gemeinsames Inventar und wie wird der Betrag verteilt?
  • Welche Summen sind versichert und gibt es Wertgrenzen für Elektronik?
  • Wie geht die Versicherung mit unterschiedlichen Einzelschäden mehrerer Bewohner um?
  • Was passiert bei Unterversicherung oder betrügerischen Schäden?
Klärt vor Abschluss, welche Gegenstände als gemeinschaftliches Inventar gelten.

Wie dokumentiere ich Schäden und reiche Ansprüche ein?

Sorgfältige Dokumentation erhöht die Erfolgsaussichten bei Schäden: Fotos, Kaufbelege, Zeugenangaben und eine genaue Schadensbeschreibung sind wichtig. Melden Sie den Schaden unverzüglich dem Versicherer und notieren Sie die Meldedatum und Ansprechpartner. Manche Versicherer verlangen ein Formular zur Schadensanzeige; bewahren Sie den versicherten Briefverkehr und Eingangsbestätigungen auf. Bei Unstimmigkeiten kann eine schriftliche Forderung oder Klage notwendig sein, wobei in mietrechtlichen Streitfällen meist das Amtsgericht zuständig ist[2].

Reagieren Sie zügig und melden Sie Schäden innerhalb der vom Versicherer genannten Fristen.

Praktische Tipps zur Beweissicherung

  • Erstellen Sie eine Inventarliste mit Schätzwerten und Fotos.
  • Bewahren Sie Quittungen und Seriennummern für Elektronik auf.
  • Notieren Sie zeitnah Namen von Zeugen oder Nachbarn.

FAQ

Deckt eine Hausratversicherung gemeinsames WG-Mobiliar?
Das hängt vom Vertrag ab: Manche Policen erlauben gemeinsames Inventar unter einem Versicherungsnehmer, andere verlangen separate Meldung oder Nachversicherung.
Muss jeder Mitbewohner eine eigene Hausratversicherung haben?
Nein, aber es kann sinnvoll sein. Ein gemeinsamer Vertrag ist möglich, birgt aber Fragen zur Kostenaufteilung und zu Rückzahlungen bei Auszug.
An welches Gericht wende ich mich bei Streit mit der Versicherung?
Für viele mietrechtliche Auseinandersetzungen ist das örtliche Amtsgericht zuständig; bei grundsätzlichen Rechtsfragen können Entscheidungen des Bundesgerichtshofs relevant sein[3].

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Schaden sofort: Fotos, Datum und Beschreibung.
  2. Kontaktieren Sie den Versicherer und reichen Sie die Schadensanzeige ein.
  3. Reichen Sie Belege und Inventarlisten nach und fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung an.
  4. Bleibt die Auszahlung aus, prüfen Sie die Police, fordern Sie eine Begründung und erwägen Sie rechtliche Schritte.
  5. Nutzen Sie bei Bedarf Beratung und wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht oder eine offizielle Stelle.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Klärt früh, ob gemeinsames Inventar im Vertrag enthalten ist.
  • Dokumentation und Belege sind entscheidend für erfolgreiche Ansprüche.
  • Bei Streitfragen sind Amtsgerichte und ggf. der BGH die zuständigen Instanzen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet ">[1] Gesetze im Internet
  2. [2] Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.