Indexmiete richtig anpassen – Mieter in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mietverträge in Deutschland enthalten eine Indexmiete: die Miete passt sich automatisch an den Verbraucherpreisindex an. Für Mieter ist wichtig zu wissen, wie eine solche Anpassung berechnet wird, welche Fristen gelten und welche Rechte bestehen, wenn die Berechnung fehlerhaft ist. Dieser Artikel erklärt verständlich, wie Sie als Mieter die Indexklausel prüfen, welche Belege Sie sammeln sollten und wie Sie formal reagieren, wenn eine Erhöhung ansteht. Lesen Sie die Schritt‑für‑Schritt-Anleitung weiter unten, um Fristen einzuhalten und mögliche Fehler nachzuweisen. Bei Unsicherheit können Amtsgerichte oder offizielle Verbraucherinformationen Orientierung bieten.

Indexmiete und Ihre Rechte

Indexmiete bedeutet, dass die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. In Deutschland regeln allgemeine Vorschriften des Mietrechts Ihre Rechte und Pflichten; maßgeblich sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 535–580a.[1] Bei einer indexbasierten Anpassung muss der Vermieter die Berechnung offenlegen und den Zeitpunkt der Änderung nennen.

Bewahren Sie alle Zahlungsbelege und Abrechnungen geordnet auf.

Wie wird die Anpassung berechnet?

Die Anpassung basiert auf dem Anstieg oder Rückgang des Verbraucherpreisindex. Der Vermieter muss nachvollziehbar darstellen, wie er von einem Basisindex zum aktuellen Index gekommen ist und wie sich daraus die neue Miete ergibt.

Antworten Sie fristgerecht auf Berechnungen, um Rechte nicht zu verlieren.

Wann sollten Sie widersprechen?

Widersprechen Sie schriftlich, wenn die Berechnung nicht nachvollziehbar ist, Formfehler vorliegen oder die Indexklausel im Vertrag fehlt. Benennen Sie konkret, welche Zahlen oder Berechnungsschritte fehlen und fordern Sie eine korrigierte Abrechnung.

Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei einer späteren gerichtlichen Klärung.

FAQ

Was ist Indexmiete?
Indexmiete ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der sich die Miete gemäß dem Verbraucherpreisindex verändert.
Welche Fristen gelten für Einspruch?
Es gibt keine speziellen gesetzlichen Widerspruchsfristen für Indexanpassungen; reagieren Sie aber innerhalb von Wochen, ideal innerhalb von 14–30 Tagen, und dokumentieren Sie Ihre Schritte.
Wohin kann ich mich wenden?
Bei Streitigkeiten sind zunächst das Amtsgericht und bei Bedarf das Landgericht zuständig; in Fragen zu Rechtssicherheit können Sie offizielle Stellen und Verbraucherinformationen nutzen.[2]

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Indexklausel im Mietvertrag und notieren Sie die Basisperiode.
  2. Fordern Sie schriftlich eine detaillierte Berechnung und das zugrundeliegende Indexdokument vom Vermieter an.
  3. Sammeln Sie Belege: Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnungen und alle Mitteilungen zur Anpassung.
  4. Frist wahren: Reagieren Sie zügig; setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Nachbesserung, z. B. 14 Tage.
  5. Wenn nötig, bereiten Sie eine Klage oder eine Klärung vor dem Amtsgericht vor; konsultieren Sie im Zweifel offizielle Formulare und Muster.[3]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) – Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.