Kündigung wegen Zahlungsverzug: Mieterhilfe in Deutschland
Wenn der Vermieter wegen ausstehender Miete kündigt, stehen viele Mieter in Deutschland unter Druck. Diese Anleitung erklärt verständlich Schritt für Schritt, wie Sie Kündigungen wegen Zahlungsverzug prüfen, Fristen beachten und ohne Anwalt reagieren können. Sie erhalten eine praktische Checkliste, Hinweise zu offiziellen Gesetzestexten und welche Unterlagen Sie sammeln sollten, um eine Kündigung abzuwehren oder Zeit zu gewinnen. Der Text nennt wichtige Fristen, erklärt wann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist und wie das Amtsgericht bei Räumungsklagen wirkt. Ziel ist, Ihnen handhabbare Optionen zu zeigen — von Ratenvereinbarungen bis zur Verteidigung vor Gericht — damit Sie als Mieter in Deutschland informierte Entscheidungen treffen.
Was tun bei Kündigung wegen Zahlungsverzug?
Prüfen Sie zuerst, ob Sie eine formell korrekte schriftliche Kündigung erhalten haben und welche Fristen genannt sind. Bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzug gilt häufig die Regelung des § 543 BGB, prüfen Sie dies im konkreten Schreiben.[1] Dokumentieren Sie alle Zahlungsbelege und den Schriftverkehr mit dem Vermieter, das kann entscheidend sein.
- Frist (deadline): prüfen Sie Mahnungen und reagieren Sie innerhalb der genannten Frist.
- Zahlen (rent): Wenn möglich, begleichen Sie ausstehende Mieten oder bieten Sie sofort eine Ratenzahlung an.
- Dokumentation (document): Sammeln Sie Überweisungsbelege, E‑Mails und Screenshots als Beweis.
- Formulare (form): Fordern Sie eine schriftliche Kündigung an und prüfen Sie, ob Angaben vollständig sind.
- Kontakt (call): Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter oder holen Sie kostenlose Beratung bei Behörden ein.
Formulare, Gesetze und Amtsgericht
Es gibt kein einheitliches amtliches Muster für eine Vermieter-Kündigung; Vermieter erstellen Kündigungen in eigener Form. Relevante gesetzliche Regelungen finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu Mietverhältnissen und Kündigungsschutz, sowie in der Zivilprozessordnung (ZPO) für Gerichtsverfahren.[1][2] Wenn der Vermieter eine Räumungsklage anstrebt, ist das zuständige Amtsgericht die erste Instanz für viele Mietstreitigkeiten.
Praktische Checkliste für die Verteidigung
- Belege (document): Alle Überweisungen, Bankauszüge und Quittungen ordnen und kopieren.
- Schreiben (form): Formulieren Sie eine kurze, sachliche Erwiderung an den Vermieter und senden Sie sie per Einschreiben.
- Angebot (rent): Bieten Sie, wenn möglich, eine Ratenzahlung schriftlich an.
- Gericht (court): Reichen Sie innerhalb der Fristen eine Gegendarstellung beim Amtsgericht ein, falls Klage erfolgt.
Wesentliche Punkte
- Reagieren Sie sofort auf Kündigungen und beachten Sie alle Fristen.
- Dokumentation erhöht Ihre Chancen in einer Auseinandersetzung.
- Suchen Sie frühzeitig Beratung beim Amtsgericht oder einer Rechtsstelle.
FAQ
- Kann der Vermieter sofort kündigen, wenn ich mit der Miete im Rückstand bin?
- Eine fristlose Kündigung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich; oft ist eine vorherige Abmahnung oder ein erheblicher Rückstand nötig. Prüfen Sie § 543 BGB und sammeln Sie Belege.[1]
- Muss ich sofort ausziehen, wenn der Vermieter kündigt?
- Nein, in vielen Fällen läuft zunächst eine Kündigungsfrist oder es folgt eine Räumungsklage vor dem Amtsgericht, wo Sie sich verteidigen können.[2]
- Gibt es offizielle Formulare, die ich als Mieter nutzen kann?
- Für die Gegendarstellung vor Gericht gibt es keine bundesweit einheitlichen Mietformulare; nutzen Sie stattdessen eine klare schriftliche Erwiderung und legen Sie Belege bei. Informationen zur ZPO finden Sie in den Gesetzestexten.[2]
Anleitung
- Frist prüfen (deadline): Lesen Sie die Kündigung genau und notieren Sie alle angegebenen Termine.
- Belege sammeln (document): Legen Sie Überweisungsbelege, Kontoauszüge und Schriftverkehr zusammen.
- Angebot machen (rent): Schreiben Sie dem Vermieter ein konkretes Zahlungsangebot, z. B. Ratenzahlung.
- Schriftlich reagieren (form): Senden Sie Ihre Erwiderung per Einschreiben und bewahren Sie Kopien auf.
- Gerichtliche Verteidigung (court): Reichen Sie bei Klage rechtzeitig eine schriftliche Stellungnahme beim Amtsgericht ein.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet – BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Gesetze im Internet – ZPO (Zivilprozessordnung)
- Bundesgerichtshof (BGH)