Mieter: Allgemeinstrom kontrollieren in Deutschland
Als Mieter in Deutschland stehen Sie oft vor Fragen zur Abrechnung von Allgemeinstrom in Mehrparteienhäusern: Wer zahlt die Beleuchtung im Treppenhaus, wer die Reinigung, und wie prüfe ich, ob die Nebenkosten korrekt sind? Dieser Text erklärt verständlich, welche Pflichten Vermieter haben, welche Paragrafen des BGB relevant sind und wie Sie Belege anfordern, Fristen einhalten und Zahlen kontrollieren können. Sie erhalten praxisnahe Schritte zur Dokumentation, Musterhinweise für Schriftverkehr und Hinweise, wann eine Mietminderung oder Klage vor dem Amtsgericht sinnvoll sein kann. Ziel ist, dass Sie als Mieter Ihre Rechte in Deutschland sicher und ruhig durchsetzen können.
Wie Mieter Allgemeinstrom prüfen
Starten Sie systematisch: Prüfen Sie zuerst die aktuelle Nebenkostenabrechnung und vergleichen Sie einzelne Positionen zur Allgemeinstrom-Abrechnung mit dem Vorjahr. Fordern Sie dazu vom Vermieter die Rechnungen des Energieversorgers und die Verteilungsschlüssel an.[1]
Wichtige Prüfpunkte
- Prüfen Sie, ob der Posten "Allgemeinstrom" in der Nebenkostenabrechnung separat ausgewiesen ist und welchen Betrag er ausmacht.
- Fordern Sie Belege: Stromrechnung des Versorgers und Abrechnungsblatt des Hausverwalters oder Vermieters.
- Überprüfen Sie den Verteilungsschlüssel (auf Personen, Wohnfläche oder Wohneinheiten) und verlangen Sie eine Erläuterung, falls unklar.
- Achten Sie auf Fristen zur Einlegung von Einwendungen nach Erhalt der Abrechnung.
Rechte und Pflichten nach dem Gesetz
Vermieter müssen nach den Vorschriften des BGB die Abrechnung nachvollziehbar gestalten; die relevanten Regelungen zur Mietrechtspflicht und Abrechnung finden sich in §§ 535–580a BGB.[2] Für Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung (BetrKV), die viele Einzeltatbestände regelt, darunter auch Stromkosten für Allgemeinflächen.[3]
Wenn der Vermieter nicht kooperiert
Setzen Sie eine schriftliche Frist zur Vorlage der Belege (z. B. 14 Tage) und kündigen Sie an, dass Sie bei fehlender Vorlage Einwendungen schriftlich erklären oder einen Anwalt/eine Beratungsstelle einschalten. Erwähnen Sie in der Fristsetzung konkret die Abrechnungsjahre und die gewünschte Einsicht in Rechnungen.
Konkrete Schritte zur Streitbeilegung
- Schritt 1: Belege anfordern und Einsicht nehmen.
- Schritt 2: Schriftliche Einwendung formulieren und Frist setzen.
- Schritt 3: Bei fehlender Vorlage Beratung bei einer offiziellen Stelle einholen.
- Schritt 4: Falls nötig, Klage beim zuständigen Amtsgericht prüfen lassen.
FAQ
- Wer muss die Kosten für Allgemeinstrom tragen?
- Die Kosten trägt derjenige laut Mietvertrag, meist verteilt der Vermieter die Kosten auf die Mieter über die Betriebskostenabrechnung.
- Kann ich Einsicht in die Stromrechnung verlangen?
- Ja, Mieter haben ein Recht, die zugrunde liegenden Belege einzusehen; fordern Sie diese schriftlich an.
- Was passiert, wenn der Vermieter Belege nicht liefert?
- Sie können eine schriftliche Frist setzen und gegebenenfalls beim Amtsgericht klären lassen, ob die Abrechnung korrekt ist.
Anleitung
- Fordern Sie die Stromrechnung des Hausanschlusses und die Abrechnungsunterlagen schriftlich an.
- Vergleichen Sie die Beträge mit dem Vorjahr und prüfen Sie den Verteilungsschlüssel.
- Setzen Sie eine klare Frist (z. B. 14 Tage) zur Vorlage fehlender Belege.
- Nutzen Sie offizielle Beratungsstellen oder Rechtsberatung, wenn der Vermieter nicht kooperiert.
- Erwägen Sie eine Klage beim Amtsgericht, wenn alle außergerichtlichen Schritte scheitern.
Wesentliche Erkenntnisse
- Dokumentation ist zentral: Belege, E‑Mails und Briefe sichern Ihre Position.
- Fristen beachten: Reagieren Sie zeitnah auf Abrechnungen und Aufforderungen.
- Belege prüfen: Verteilungsschlüssel und Verbrauchswerte müssen nachvollziehbar sein.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB und Gesetze: gesetze-im-internet.de
- Bundesgerichtshof: Entscheidungen zum Mietrecht
- Bundesministerium der Justiz: Informationen und Muster