Mieter: Aufnahmen bei Abwesenheit in Deutschland ablehnen

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Was gilt rechtlich?

Als Mieter haben Sie in Deutschland einen Anspruch auf Schutz der Privatsphäre und auf vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Entscheidend sind die Pflichten aus dem Mietvertrag und die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die allgemeinen Grenzen der Zumutbarkeit für Zutritt und Dokumentation[1]. Ohne ausdrückliche Zustimmung sind systematische Foto- oder Videoaufnahmen durch den Vermieter in der Wohnung in der Regel nicht zulässig, außer es liegt ein konkreter, rechtfertigender Grund vor (z. B. Notfall, Gefahr abwenden).

Grundrechte und Vertragsfreiheit schützen die Privatsphäre von Mietern.

Typische Situationen und Ihre Rechte

Vermieter können aus praktischen Gründen Zugang zur Wohnung benötigen, zum Beispiel für Reparaturen, Wartung oder zur Schadensermittlung. In solchen Fällen gilt: Betreten muss angekündigt werden und darf nur in angemessenem Umfang erfolgen. Wenn Abwesenheit dazu führt, dass der Vermieter Fotos oder Videos machen will, gilt: Fordern Sie eine genaue Begründung und prüfen Sie, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist.

Fragen Sie immer nach dem Zweck der Aufnahmen und ob sensible Bereiche betroffen sind.

Praktische Schritte für Mieter

  • Beweise sammeln: Fotos, Video, Datum und Zeugen sichern (wenn möglich, vor Ort dokumentieren).
  • Schriftlich widersprechen und Zugang untersagen; behalten Sie Kopien der Kommunikation.
  • Fristen beachten und Termine dokumentieren, damit Sie Fristen nachweisen können.
  • Im Streitfall das zuständige Amtsgericht (court) kontaktieren und prüfen, ob eine einstweilige Verfügung nötig ist[2].
Klare, schriftliche Kommunikation reduziert spätere Streitpunkte.

Was tun, wenn Fotos unzulässig gemacht wurden?

Wenn Sie glauben, dass Aufnahmen ohne Rechtsgrund oder Zustimmung erfolgt sind, dokumentieren Sie Umfang und Zeitpunkt und fordern Sie Löschung unerlaubter Bilder. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung über Art und Verbleib der Aufnahmen. Ist Schaden entstanden oder die Privatsphäre schwer verletzt, sollten Sie rechtliche Schritte prüfen und Beweise sichern.

Bewahren Sie alle Nachrichten und Fotos in einer sicheren Kopie auf.

FAQ

Wer entscheidet, ob Fotos in meiner Wohnung erlaubt sind?
Maßgeblich sind der Mietvertrag, die Umstände (z. B. Notfall) und gesetzliche Vorgaben; im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht, meist das Amtsgericht[2].
Kann ich Fotoaufnahmen generell untersagen?
Ja, Sie können ohne Einwilligung grundsätzlich widersprechen. Bei berechtigtem Interesse des Vermieters (z. B. Gefahr) kann ein eingeschränkter Zutritt gerechtfertigt sein.
Blicke ein Gericht in der Regel auf solche Fälle?
Ja, es gibt Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte, die Grenzen für Vermieterzugang und Dokumentation ziehen; einschlägige Rechtsprechung ist zu prüfen[3].

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie Vorfall und Umfang der Aufnahmen sofort mit Datum und Beschreibungen.
  2. Schreiben Sie dem Vermieter eine formelle Nachricht (Widerspruch) und verlangen Sie Auskunft über Zweck und Verbleib der Aufnahmen.
  3. Holen Sie Unterstützung bei Ihrer örtlichen Mieterberatung oder dem Amtsgericht ein, wenn Unsicherheit besteht.
  4. Wenn nötig, prüfen Sie eine Klage oder einstweilige Verfügung am zuständigen Amtsgericht (court) zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – Bundesrecht (BGB)
  2. [2] Justizportal – Informationen zu Gerichten (Amtsgerichte)
  3. [3] Bundesgerichtshof – Rechtsprechung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.