Mieter: Belege digital einsehen in Deutschland 2025
Rechte und Pflichten beim digitalen Einsehen
Vermieter müssen die Abrechnung nachvollziehbar aufschlüsseln; nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht eine Pflicht zur Abrechnung und Herausgabe von Belegen für die abgerechneten Kosten.[1] Für einzelne Kostenarten gelten die Vorgaben der Betriebskostenverordnung, die regelt, welche Kosten als umlagefähig gelten und wie sie dargestellt werden müssen.[2] Als Mieter haben Sie das Recht, die zugrunde liegenden Belege einzusehen und Kopien anzufordern. Bewahren Sie digitale Kopien in einem nachvollziehbaren Ordner an einem sicheren Ort auf.
Was Sie prüfen sollten
- Vollständigkeit der Belege: Alle Positionen in der Abrechnung sollten belegbar sein.
- Höhe der Kosten: Stimmen Verbrauchswerte und Umlageschlüssel mit dem Mietvertrag überein?
- Leistungen prüfen: Wurde für technische Dienstleistungen oder Reparaturen korrekt abgerechnet?
- Fristen beachten: Innerhalb welcher Frist müssen Sie Einwendungen erheben?
Belege anfordern und Fristen
Fordern Sie Belege schriftlich an (E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben). Notieren Sie Versand- und Empfangsdatum; ohne Nachweis gelten schriftliche Fristen als maßgeblich. Typische offizielle Formulare und Verfahren sind: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids (Mahnverfahren), Klageformular für das Amtsgericht und Vorlage von Belegen beim zuständigen Gericht oder der Schlichtungsstelle. Benennen Sie in Ihrer Anfrage klar, welche Abrechnungsperiode und welche Positionen Sie einsehen möchten, und setzen Sie eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Übermittlung.
FAQ
- Kann mein Vermieter Belege nur digital vorlegen?
- Ja, Belege dürfen digital übermittelt werden, wenn sie vollständig und lesbar sind; verlangen Sie bei Zweifeln Kopien oder Ausdrucke.
- Welche Frist habe ich, um Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung zu erheben?
- Prüfen Sie die Abrechnung sofort nach Erhalt und erheben Sie Einwendungen schriftlich so schnell wie möglich; konkrete Fristen können sich aus dem Vertrag oder der Rechtsprechung ergeben.
- Wohin wende ich mich, wenn der Vermieter die Belege nicht liefert?
- Sammeln Sie Nachweise und ziehen Sie eine schriftliche Aufforderung in Betracht; bei anhaltender Weigerung kann der Weg zum Amtsgericht oder zur Schlichtungsstelle führen.[3]
Anleitung
- Sammeln Sie alle digitalen Belege und Kennzahlen (Verbrauch, Rechnungen, Kommunikation).
- Prüfen Sie Fristen: Notieren Sie das Abrechnungsdatum und setzen Sie eine angemessene Frist zur Antwort.
- Fordern Sie Belege schriftlich an und fordern Sie eine Kopie im PDF-Format oder Ausdruck an.
- Reichen Sie bei Bedarf eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein; legen Sie Ihre digitalen Belege als PDF bei.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- Formulare und Gerichtsservice (Justizportal)
