Mieter: Besichtigung sicher protokollieren in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist es wichtig, Besichtigungstermine so vorzubereiten, dass Ihre Privatsphäre geschützt bleibt und später keine Missverständnisse entstehen. Viele Mieter unterschätzen, wie wichtig ein schriftliches Protokoll, Fotos und ein klarer Zeitplan sind, besonders wenn es um Mängel, Schlüsselübergaben oder Zugangsanfragen des Vermieters geht. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, welche Fehler bei Besichtigungen häufig passieren, wie Sie eine rechtssichere Dokumentation anfertigen und welche gesetzlichen Grundlagen in Deutschland relevant sind. Die Hinweise sind verständlich formuliert, enthalten praktische Beispiele und zeigen, wann gerichtliche Schritte oder Standardformulare nötig werden können. Mit einfachen Vorbereitungen erhöhen Sie Ihre Rechte und schützen Ihre Privatsphäre.

Warum Fehler bei Besichtigungsterminen passieren

Häufige Ursachen sind unklare Absprachen, fehlende Dokumentation und mangelndes Wissen über Zutrittsrechte und Pflichten des Vermieters nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) [1]. Mieter geben in Stresssituationen oft mündliche Aussagen, die später schwer belegbar sind. Ebenso werden Fotos oder Protokolle nicht datiert, sodass der zeitliche Zusammenhang fehlt.

Bewahren Sie Kopien aller Protokolle und Fotos auf.

Vorbereitung: Was Mieter tun sollten

  • Termine schriftlich bestätigen: Uhrzeit, Treffpunkt und die Namen aller Anwesenden notieren.
  • Privatsphäre klären: Sprechen Sie vorab ab, welche Räume betreten werden dürfen.
  • Kontaktpersonen festhalten: Name, Rolle und Telefonnummer des Vertreters des Vermieters.
  • Beweismittel vorbereiten: Fotos, vorherige Mängelanzeigen und Zählerstände bereithalten.
Lassen Sie sich Zugangsgründe und Termine schriftlich bestätigen, bevor Sie zustimmen.

Protokollieren: Was ins Protokoll gehört

  • Datum und Uhrzeit des Termins sowie Namen aller Anwesenden.
  • Genauer Ort und welche Räume betreten wurden.
  • Beschreibung festgestellter Mängel, inklusive Fotos und Zählerstände.
  • Absprachen und Fristen: Wer hat was bis wann zugesagt.
  • Unterschriften: Bitten Sie um Unterschrift oder senden Sie das Protokoll per E‑Mail mit Lesebestätigung.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen in Streitfällen.

Beispiele für Formulierungen im Protokoll

Gute Formulierungen sind knapp und konkret, z. B.: "Vermieter informiert über Renovierungsarbeiten im Flur ab 15.06.; Dauer voraussichtlich 3 Tage; Verantwortlich: Firma XYZ." Vermeiden Sie vage Formulierungen wie "evtl." oder "bald".

Nach dem Termin: Weiteres Vorgehen

Senden Sie das Protokoll zeitnah als E‑Mail an den Vermieter und speichern Sie eine Kopie. Wenn zugesagte Fristen oder Reparaturen nicht eingehalten werden, können Mieter Rechte geltend machen und im Zweifel das Amtsgericht einschalten, das für viele mietrechtliche Streitigkeiten zuständig ist [2].

In vielen Fällen lassen sich Streitigkeiten durch klare Dokumentation ohne Gericht klären.

FAQ

Brauche ich die Zustimmung des Vermieters, um Fotos während einer Besichtigung zu machen?
Nein, als Mieter dürfen Sie Fotos der Wohnung zum Zwecke der Dokumentation machen; unter Umständen sollten Sie sensible Bereiche aussparen und den Vermieter informieren.
Was passiert, wenn der Vermieter ohne Ankündigung erscheint?
Ein unangekündigter Zutritt ist nur in Notfällen erlaubt. Wiederholtes Betreten ohne Ankündigung können Sie dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte erwägen.
Welche Fristen gelten für Mängelbeseitigungen?
Fristen hängen vom Mangel und der Dringlichkeit ab; halten Sie Termine schriftlich fest und fordern Sie bei ausbleibender Reaktion eine Fristsetzung. Gesetzliche Grundlagen finden sich im BGB.

Anleitung

  1. Bestätigen Sie Zeitpunkt und Teilnehmer schriftlich vor dem Termin.
  2. Führen Sie während der Besichtigung ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit und konkreten Beschreibungen.
  3. Erstellen Sie aussagekräftige Fotos und speichern Sie sie mit Datum und kurzer Beschreibung.
  4. Senden Sie das Protokoll unmittelbar nach dem Termin an den Vermieter und fordern Sie eine kurze Bestätigung an.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] §535 BGB – Pflichten des Vermieters (Gesetze im Internet)
  2. [2] ZPO – Zuständigkeit und Verfahren (Gesetze im Internet)
  3. [3] Bundesgerichtshof – Entscheidungen zum Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.