Mieter: Bewerbungsbogen korrigieren in Deutschland

Diskriminierung & Gleichbehandlung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland können falsche oder diskriminierende Angaben im Bewerbungsbogen Ihre Chancen auf eine Wohnung mindern. Dieser Leitfaden erklärt in verständlicher Sprache, wie Sie Angaben im Formular prüfen, Fehler korrigieren lassen und gegebenenfalls eine Korrektur per Musterbrief anfordern. Sie erfahren, welche Nachweise sinnvoll sind, welche Fristen zu beachten sind und wann eine Behörde oder ein Gericht eingeschaltet werden kann. Wenn Sie Diskriminierung vermuten, geben wir Hinweise, wie Sie das melden und welche Rechte Sie als Mieter haben, etwa gegenüber dem Vermieter oder vor Gericht. Ziel ist, dass Sie mutig, gut dokumentiert und rechtssicher vorgehen können.

Was steht im Bewerbungsbogen und warum prüfen?

Viele Bewerbungsbögen verlangen Angaben zu Einkommen, Mietschulden, vorherigen Vermietern und persönlichen Daten. Fehler entstehen leicht durch Tippfehler oder Missverständnisse; in anderen Fällen können Fragen unzulässig oder diskriminierend sein. Prüfen Sie alle Angaben sorgfältig und fordern Sie Korrekturen, wenn etwas falsch oder unvollständig ist. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Mietrecht des BGB und in der Zivilprozessordnung, wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.[1][2]

Bewahren Sie alle E-Mails und Belege zum Bewerbungsprozess separat auf.

Konkrete Prüf-Punkte im Bewerbungsbogen

  • Überprüfen Sie Miete, Nebenkosten und geforderte Kaution (rent/deposit) auf Tippfehler.
  • Stimmen Angaben zu Arbeitgeber und Einkommen mit Ihren Nachweisen (document/proof) überein?
  • Gibt es Pflichtangaben oder Formulare (form) im Bogen, die fehlen oder falsch sind?
  • Enthält der Bogen potenziell diskriminierende Fragen, z. B. zu Herkunft, Religion oder Familienstand?

Wenn eine Frage unzulässig erscheint, können Sie den Vermieter schriftlich zur Stellungnahme auffordern. Nennen Sie klar die Stelle, die fehlerhaft ist, und fügen Sie Belege bei. Fordern Sie eine bestätigte Korrektur oder Löschung der falschen Angabe.

Fordern Sie Korrekturen immer schriftlich, um Nachweise zu haben.

Anleitung

  1. Schritt 1: Sammeln Sie Nachweise wie Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und frühere Mietzahlungen (form, document).
  2. Schritt 2: Markieren Sie die fehlerhaften Angaben im Bewerbungsbogen und notieren Sie genaue Korrekturen (proof).
  3. Schritt 3: Senden Sie einen Musterbrief per E-Mail und Post an den Vermieter und fordern Sie Bestätigung innerhalb von 14 Tagen (contact, deadline).
  4. Schritt 4: Bleibt die Angelegenheit ungelöst, prüfen Sie den Gang zum Amtsgericht oder die Einschaltung einer Beratungsstelle (court).

Was in einem Musterbrief stehen sollte

Ein guter Musterbrief nennt Ihre Daten, beschreibt die fehlerhaften Punkte präzise, listet die beigefügten Nachweise auf und setzt eine klare Frist zur Korrektur. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Änderung. Bewahren Sie die Versandnachweise und Antworten auf.

Eine klare Frist erhöht die Chancen auf schnelle und verbindliche Antworten.

Häufige Fragen

Kann ich verlangen, dass falsche Angaben gelöscht werden?
Ja, wenn Angaben falsch sind, können Sie beim Vermieter die Korrektur oder Löschung verlangen und Nachweise vorlegen.
Was mache ich bei diskriminierenden Fragen?
Dokumentieren Sie die Frage, melden Sie sie dem Vermieter schriftlich und erwägen Sie die Beschwerde bei zuständigen Behörden oder rechtliche Schritte.
Welche Fristen gelten für Antworten?
Setzen Sie eine vernünftige Frist, etwa 14 Tage, und verweisen Sie auf mögliche weitere Schritte bei ausbleibender Reaktion.

Hilfe & Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB
  2. [2] Gesetze im Internet – ZPO
  3. [3] Bundesgerichtshof – BGH
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.