Mieter digital unterschreiben beim Einzug in Deutschland
Was ist eine digitale Signatur?
Eine digitale Signatur bestätigt, dass ein Dokument von Ihnen stammt und nach der Unterzeichnung nicht verändert wurde. Für Mieter bedeutet das: Der Mietvertrag kann elektronisch unterzeichnet und trotzdem rechtswirksam sein, wenn die eingesetzte Signatur den Anforderungen genügt und die Identität festgestellt wurde.
Rechtliche Grundlagen
Wichtige Vorgaben zum Mietvertrag finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Vorschriften zu Mieterpflichten und Vermieterpflichten.[1] Bei gerichtlichen Verfahren ist die Zivilprozessordnung (ZPO) relevant, etwa wenn es um die Zustellung von Klagen oder Räumungsklagen geht.[2] Mietrechtsstreitigkeiten werden in erster Instanz meist vor dem Amtsgericht verhandelt; dort sollten Sie Belege und unterzeichnete Dokumente vorlegen können.[3]
Praktische Schritte vor der digitalen Unterzeichnung
- Identitätsnachweis bereithalten (document): Personalausweis oder Reisepass kopieren und prüfen.
- Vertrag und Anlage als PDF prüfen (form): Achten Sie auf Kündigungsfristen, Betriebskosten und Sondervereinbarungen.
- Kautions- und Mietzahlungen klären (rent): Vereinbaren Sie Zahlungsweg und Fälligkeiten im Vertrag.
- Mängel dokumentieren (repair): Fotos und Protokolle vor Einzug anfertigen.
- Kontaktinformationen prüfen (call): Stellen Sie sicher, dass Vermieter und Hausverwaltung korrekt angegeben sind.
Elektronische Unterschriften und ihre Arten
Es gibt verschiedene Arten elektronischer Signaturen. Eine einfache elektronische Signatur kann z.B. per eingescanntem Unterschriftsbild erfolgen, während eine qualifizierte elektronische Signatur höhere Anforderungen an Identitätsprüfung und Zertifizierung stellt. Für Mietverträge ist zu prüfen, ob der Vermieter eine qualifizierte Signatur verlangt oder ob die Vertragsparteien eine einfache elektronische Signatur akzeptieren.
Wie sichert man Beweise bei digitalen Mietverträgen?
Bewahren Sie die folgende Dokumentation auf: unterschriebene PDFs, E‑Mail-Verkehr, Zahlungsbelege und Identitätsnachweise. Diese Unterlagen helfen vor Gericht oder beim Amtsgericht, wenn es zu einer Auseinandersetzung kommt.[3]
Häufige Fragen
- Kann ich meinen Mietvertrag digital unterschreiben?
- Ja, sofern Vermieter und Mieter die elektronische Unterzeichnung akzeptieren oder eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wird. Prüfen Sie vertragliche Vorgaben vorher.
- Muss ich Dokumente nach der digitalen Unterzeichnung ausdrucken?
- Echte Notwendigkeit besteht meist nicht, aber aus Gründen der Beweissicherung ist es ratsam, eine PDF-Kopie offline zu speichern.
- Welche Fristen sind wichtig beim Einzug?
- Achten Sie auf Zahlungsfristen für Kaution und erste Miete sowie auf Kündigungsfristen in Ihrem Mietvertrag.
Anleitung
- Prüfen Sie das Vertrags-PDF vollständig und markieren Sie offene Fragen.
- Fordern Sie vom Vermieter das gewünschte Signaturverfahren an und klären Sie, welche Formulare erforderlich sind.
- Identifizieren Sie sich sicher per Ausweis-Scan oder Videolegitimation, je nach Signaturanbieter.
- Unterzeichnen Sie elektronisch mit dem vereinbarten Verfahren und speichern Sie das signierte PDF lokal.
- Zahlen Sie Kaution und erste Miete nachweisbar (Überweisung mit Verwendungszweck) und heben Sie Belege auf.
- Leiten Sie bei Bedarf unterschriebene Dokumente an Dritte oder das Amtsgericht weiter und behalten Sie Empfangsbestätigungen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetze im Internet – Zivilprozessordnung (ZPO)
- Bundesgerichtshof – Informationen zur Rechtsprechung
