Mieter: Funkablesung & Nachforderung in Deutschland
Was ist Funkablesung?
Funkablesung beschreibt die elektronische Übermittlung von Verbrauchsdaten (Wasser, Wärme, Strom) über Funkmodule an den Messdienst oder Vermieter. Für Mieter bedeutet das: Ablesewerte sind digital erfasst, können aber fehlerhaft oder unvollständig sein. Fragen zu Transparenz, Datenschutz und Abrechnungsgrundlage sind häufig. Fordern Sie Ableseprotokolle und die Rohdaten an, wenn etwas unklar ist.
Wann darf der Vermieter Nachforderungen stellen?
Vermieter dürfen Nachforderungen stellen, wenn die Jahresabrechnung Unterschiede zwischen Vorauszahlungen und tatsächlichem Verbrauch ergibt. Achten Sie auf die Fristen: Die Abrechnung muss dem Mieter in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen; versäumt der Vermieter diese Frist, kann er Nachforderungen verlieren, außer bei Arglist[1]. Begründen Sie jede Nachforderung schriftlich vom Vermieter und verlangen Sie eine Erläuterung der Berechnung.
- Frist prüfen: Prüfen Sie Datum der Abrechnung und Beginn/Ende des Abrechnungszeitraums.
- Belege anfordern: Fordern Sie Ableseprotokolle, Messdienstunterlagen und Rechnungen für Wärmelieferung an.
- Beträge vergleichen: Vergleichen Sie Vorauszahlungen und tatsächlich berechnete Beträge.
Fristen und Beweissammlung
Für eine erfolgreiche Verteidigung gegen unberechtigte Nachforderungen ist Dokumentation entscheidend. Notieren Sie Zählerstände selbst, fotografieren Sie Ablesebelege und speichern Sie E-Mails sowie Zahlungsbelege. Wenn der Messdienst Funkablesungen überträgt, fordern Sie die Ableseprotokolle mit Zeitstempel an, um Abweichungen prüfen zu können[3].
- Innerhalb der Frist: Widersprechen Sie unverzüglich, wenn Fristen nicht eingehalten sind.
- Belege sichern: Fotos, Rechnungen und Bankbelege sammeln.
- Schriftform nutzen: Senden Sie Widersprüche und Anfragen per Einschreiben oder per E‑Mail mit Lesebestätigung.
Formelle Schritte
Wenn Sie eine Nachforderung erhalten, gehen Sie strukturiert vor: prüfen, dokumentieren, fordern Belege an und legen fristgerecht Widerspruch ein. Ein formeller Widerspruch sollte Rechnungspunkte nennen, Belege anfordern und eine Frist zur Antwort setzen. Wenn der Vermieter berechtigte Teile fordert, zahlen Sie nur den unstrittigen Betrag, nicht das Gesamt.
- Widerspruch schreiben: Erläutern Sie, welche Beträge Sie bestreiten und warum.
- Belege verlangen: Fordern Sie Ableseprotokolle und Messdaten binnen zwei Wochen an.
- Teilzahlung leisten: Zahlen Sie nur den anerkannten oder unstreitigen Anteil.
Wenn Streit entsteht
Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist der nächste Schritt die Klärung vor Gericht. Mietstreitigkeiten werden häufig am Amtsgericht verhandelt; in höheren Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof zuständig. Vor einer Klage ist eine letzte Mahnung und die Prüfung alternativer Konfliktlösungen sinnvoll. Gerichtliche Verfahren folgen der Zivilprozessordnung (ZPO) und können kostenpflichtig sein, prüfen Sie daher Erfolgsaussichten und Beweislage sorgfältig[4].
Häufige Fragen
- Darf der Vermieter Nachforderungen per Funkablesung verlangen?
- Ja, wenn die Abrechnung korrekt begründet und innerhalb der gesetzlichen Frist erstellt wurde; Sie können Belege anfordern und begründet widersprechen.
- Welche Frist gilt für Nachforderungen?
- Die Abrechnung sollte dem Mieter in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Abrechnungszeitraum vorgelegt werden; Versäumnisse können Nachforderungen ausschließen, außer bei Vorsatz.
- Wie lege ich formell Widerspruch ein?
- Schreiben Sie einen kurzen Brief mit Begründung, fordern Sie Belege an und setzen Sie eine Frist zur Antwort; senden Sie per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung.
Anleitung
- Prüfen Sie die Abrechnung und markieren Sie unklare Positionen.
- Fordern Sie schriftlich alle Ableseprotokolle und Rechnungen an.
- Widersprechen Sie fristgerecht und nennen Sie konkrete Gründe.
- Zahlen Sie nur unstrittige Beträge und dokumentieren Sie Zahlungen.
- Prüfen Sie bei Stagnation die Möglichkeit einer Klage vor dem Amtsgericht.
Hilfe und Unterstützung
- Gesetze im Internet: BGB
- Heizkostenverordnung (HeizKV) – Gesetze im Internet
- Betriebskostenverordnung (BetrKV) – Gesetze im Internet
- Justizportal: Informationen zu Gerichten