Mieter: Hausmeister- & Wartungskosten Deutschland
Was sind Hausmeister- und Wartungskosten?
Hausmeister- und Wartungskosten umfassen regelmäßige Pflegearbeiten, kleine Reparaturen und die Organisation technischer Wartung. Nicht alle Ausgaben darf der Vermieter auf die Mieter umlegen: Maßgeblich ist, ob die Positionen in der Betriebskostenvereinbarung oder der Betriebskostenverordnung (BetrKV)[2] genannt sind. Größere Instandsetzungen sind in der Regel keine Betriebskosten, sondern Instandhaltungsaufwand des Vermieters nach dem BGB[1].
Typische Positionen
- Reinigung von Gemeinschaftsflächen (maintenance)
- Gartenpflege und Wegeunterhalt (maintenance)
- Lohnkosten für Hausmeister, soweit umlagefähig (rent)
- Kleinreparaturen bis zur vereinbarten Grenze (repair)
- Verwaltungs- oder Berechnungskosten, wenn vertraglich vereinbart (form)
Wer zahlt was? Fristen und Abrechnung
Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung transparent und nachvollziehbar erstellen. Als Mieter haben Sie das Recht, Belege einzusehen und Einwendungen innerhalb der gesetzlichen Frist vorzubringen. Beachten Sie: Gegen Abschlagszahlungen kann man sich nicht grundsätzlich wehren, aber bei falscher oder fehlender Abrechnung bestehen Rückforderungsansprüche[1] und Prüfrechte nach der BetrKV[2].
- Frist zur Prüfung: Lesen und prüfen Sie die Abrechnung unmittelbar nach Erhalt (deadline).
- Einwendungsfrist: Üblicherweise sollten Sie binnen 12 Monaten reagieren; konkrete Fristen hängen vom Einzelfall ab (deadline).
- Zurückbehaltung: Zurückbehaltung von Teilen der Miete ist nur bei berechtigten Zweifeln und nach rechtlicher Prüfung ratsam (rent).
Formelle Schritte bei Unstimmigkeiten
- Einwand schriftlich erklären und Frist setzen (form).
- Belege kopieren und einordnen: Rechnungen, Überweisungsbelege, Fotos (document).
- Bei Nicht-Einigung: Klärung vor dem Amtsgericht (court).
Praktische Muster und offizielle Formulare
Für Streitfälle sind einige offizielle Formulare und Unterlagen besonders wichtig. Beispiele:
- Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) für Gerichtsverfahren — wenn Sie sich Rechtsbeistand nicht leisten können (form).
- Klageeinreichung beim zuständigen Amtsgericht — wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist (form).
FAQ
- Wer trägt Hausmeisterkosten?
- Hausmeisterkosten können umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag oder in der Betriebskostenaufstellung steht und mit der BetrKV vereinbar ist. Prüfen Sie die Positionen und fordern Sie Belege an.[2]
- Welche Frist gilt für Einwendungen gegen die Abrechnung?
- Prüfen Sie die Abrechnung sofort nach Erhalt und erheben Sie Einwendungen schriftlich. Generell empfiehlt sich innerhalb von 12 Monaten zu prüfen; genaue Rechtsfolgen richten sich nach BGB und ZPO.[1]
- Kann ich die Miete mindern bei ausbleibender Wartung?
- Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit (z. B. fehlende Heizung) kann eine Mietminderung möglich sein. Dokumentieren Sie Mängel und holen Sie rechtliche Beratung ein; wichtige Entscheidungen finden sich in BGH-Rechtsprechung.[4]
Anleitung
- Abrechnung prüfen (document): Prüfen Sie Positionen, Summen und Umlageschlüssel gegen Ihre Mietvereinbarung.
- Belege sichern (document): Kopien von Rechnungen, Zahlungsbelege und Fotos anfertigen.
- Einwand schriftlich senden (form): Frist setzen und um Prüfung bitten, Belege anhängen.
- Rechtsweg prüfen (court): Falls nötig, Klage beim Amtsgericht einreichen oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- Bundesgerichtshof (BGH) - Entscheidungen
