Mieter in Deutschland: Fahrraddiebstahl absichern

Haftpflicht- & Hausratversicherung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Was tun bei Fahrraddiebstahl als Mieter?

Als Mieter oder Mieterin ist ein gestohlenes Fahrrad oft mehr als nur ein finanzieller Verlust: es betrifft Mobilität und Alltag. Zuerst melden Sie den Diebstahl der Polizei und dokumentieren Ort, Zeit und alle Beweise wie Fotos oder Seriennummern. Prüfen Sie Ihre Mietvertragsklauseln zum Fahrradabstellen und informieren Sie bei Bedarf den Vermieter. Lesen Sie außerdem, ob Ihre Hausratversicherung den Schaden deckt und ob eine private Haftpflicht relevant ist.

In vielen Fällen deckt die Hausratversicherung gestohlene Fahrräder ab, wenn sie regulär angeschlossen oder in der Wohnung waren.

Sofortmaßnahmen

  • Sofort die Polizei informieren und eine Anzeige erstellen (am besten innerhalb von 24 Stunden).
  • Fotos vom Tatort und gestellten Sicherungen machen, Rahmennummern notieren und Belege sammeln.
  • Versicherung kontaktieren: Hausrat oder Haftpflicht prüfen und Schäden melden.
  • Vermieter informieren, wenn das Abstellen im gemeinschaftlichen Bereich betroffen ist.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Polizei und Versicherung.

Rechte und Pflichten von Mietern

Mieter haben das Recht auf sichere Abstellmöglichkeiten und dürfen nicht willkürlich für Diebstähle verantwortlich gemacht werden. Grundlegende Bestimmungen zum Mietverhältnis finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 535–580a[1]. Bei Streit über Schadensersatz oder Pflichtverletzungen ist das zuständige Amtsgericht der erste Ansprechpartner[2].

Reagieren Sie schnell auf Fristen, sonst können Ansprüche verfallen.

Versicherung: Haftpflicht vs. Hausrat

Die private Haftpflichtversicherung deckt meist Schäden, die Sie Dritten zufügen; die Hausratversicherung greift bei Diebstahl Ihres Eigentums in der Wohnung oder in bestimmten, vereinbarten Abstellräumen. Prüfen Sie die Police genau: Deckungssummen, Selbstbeteiligung und ob Fahrräder außerhalb der Wohnung versichert sind. Melden Sie den Schaden der Versicherung schriftlich und legen Sie die Polizeianzeige sowie Rechnungen oder Fotos bei.

Beweisführung und mögliche Klagen

Sichern Sie alle Unterlagen: Kaufbelege, Reparaturrechnungen, Fotos, Meldungen an Online-Registries und die Polizeianzeige. Wenn die Versicherung nicht zahlt, können Mieter Schadenersatzansprüche prüfen oder eine Klage erwägen; hierfür gelten die Regeln der Zivilprozessordnung, und Verfahren laufen meist vor dem Amtsgericht[2]. Bei räumlich relevanten Streitfragen sind die Fristen der ZPO und die örtlichen Gerichtsregeln zu beachten[3].

Bewahren Sie alle Belege digital und in Papierform auf.

FAQ

Wer zahlt, wenn mein Fahrrad vor dem Haus gestohlen wird?
Ob die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung zahlt, hängt vom Versicherungsvertrag ab; viele Hausratpolicen zahlen nur bei bestimmter Abstellart oder innerhalb der Wohnung.
Muss ich den Vermieter informieren?
Ja, besonders wenn gemeinschaftliche Abstellflächen betroffen sind oder Schäden am Gemeinschaftseigentum entstanden sind.
Welches Gericht ist zuständig bei Streit?
Für die meisten mietrechtlichen Streitfälle ist das lokale Amtsgericht zuständig; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof.

Anleitung

  1. Diebstahl umgehend bei der Polizei melden und eine Anzeige erhalten.
  2. Beweise sammeln: Fotos, Rahmennummer, Zeugen und Kaufbelege sichern.
  3. Schaden schriftlich bei der Hausrat- oder Haftpflichtversicherung melden und Unterlagen einreichen.
  4. Vermieter informieren und klären, ob gemeinschaftliche Bereiche betroffen sind.
  5. Bei Ablehnung der Ansprüche prüfen, ob rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht erforderlich sind.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 535–580a
  2. [2] Bundesgerichtshof (BGH) – Zuständigkeiten und Informationen
  3. [3] Polizei - Wie erstelle ich eine Anzeige?
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.