Mieter schützen: Nachbarschaftsmobbing in Deutschland 2025

Diskriminierung & Gleichbehandlung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Nach dem Einzug kann wiederholtes störendes Verhalten durch Nachbarn belastend sein. Als Mieter in Deutschland haben Sie Rechte nach dem Mietrecht, etwa Anspruch auf ungestörten Gebrauch der Wohnung und Schutz vor Belästigung. Dieser Artikel erklärt konkret, welche Schritte Sie unternehmen können: wie Sie Vorfälle dokumentieren, welche offiziellen Formulare und Musterbriefe sinnvoll sind, wann Anwalt oder Gericht eingeschaltet werden kann und welche Behörden zuständig sind. Wir zeigen Fristen, Muster für Anzeigen und Beispiele für Beweissicherung, damit Sie Ihre Position stärken können. Die Informationen basieren auf aktuellen deutschen Gesetzen und gerichtlichen Zuständigkeiten, damit Sie sicher und informiert handeln. Lesen Sie weiter für praktische Vorlagen und Kontaktstellen.

Was tun bei Nachbarschaftsmobbing nach Einzug?

Nachbarschaftsmobbing kann viele Formen annehmen: andauernde Lärmbelästigung, Bedrohungen, wiederholtes Blockieren von Zugängen oder gezielte Schikane. Zuerst gilt: Ruhe bewahren, Beweise sammeln und den Vermieter informieren. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Prozessrecht.

Rechte als Mieter

Als Mieter haben Sie einen Anspruch auf vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Wichtige Regeln stehen in den §§ 535–580a BGB.[1] Bei erheblicher Beeinträchtigung können Schadensersatzansprüche, Unterlassungsansprüche oder eine Mietminderung möglich sein. Zuständig für Mietstreitigkeiten ist in erster Instanz regelmäßig das Amtsgericht, in höheren Instanzen das Landgericht und letztlich der Bundesgerichtshof bei Grundsatzfragen.

Dokumentieren Sie Vorfälle zeitnah mit Datum und Zeugen.

Sofortmaßnahmen

  • Fotos und Videos als Beweismittel anfertigen und mit Datum speichern (evidence).
  • Schriftliche Anzeige an den Vermieter schicken; beschreiben Sie Vorfall, Datum und Zeugen und fordern Sie Abhilfe (form).
  • Fristen beachten: setzen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe, etwa 14 Tage (time).
  • Bei unmittelbarer Gefahr oder Bedrohung die Polizei rufen und Anzeige erstatten (call).
  • Bei anhaltender Belästigung rechtliche Schritte prüfen und ggf. Klage oder einstweilige Verfügung vorbereiten (court).
Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Formulare, Muster und Beispiele

Wichtige Formulare und Anträge, die Sie kennen sollten:

  • Mängelanzeige / Anzeige wegen Belästigung: Musterbrief an den Vermieter mit Datum, genauer Beschreibung und Zeugenangaben (Beispiel: "Bitte stellen Sie die Lärmbelästigung bis zum TT.MM.JJJJ ein").
  • Antrag auf einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht, wenn eine sofortige Unterlassung nötig ist; das Verfahren richtet sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO).[2]
  • Räumungsklage oder Klage auf Unterlassung: Formulare und Fristen variieren, rechtliche Beratung empfohlen.

Praktisches Beispiel: Sie werden nachts wiederholt bedroht. Sie fertigen Datierte Fotos und Videos an, informieren den Vermieter schriftlich, erstatten Anzeige bei der Polizei und stellen beim Amtsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung.

Häufige Fragen

Kann ich die Miete mindern, wenn ich wegen Nachbarschaftsmobbing nicht ungestört wohnen kann?
Ja, bei erheblicher Beeinträchtigung ist eine Mietminderung möglich, falls der Vermieter von der Störung wusste oder hätte wissen müssen und nicht ausreichend handelt.
Wann sollte ich Anzeige bei der Polizei erstatten?
Bei akuter Bedrohung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung sollten Sie unverzüglich die Polizei einschalten und eine Anzeige stellen.
Welches Gericht ist zuständig für Mietstreitigkeiten?
In erster Instanz ist meist das Amtsgericht zuständig; für Rechtsmittel das Landgericht und bei grundsätzlichen Fragen der Bundesgerichtshof.[3]

Anleitung

  1. Sammeln Sie Beweise: Fotos, Videos, Lärmprotokolle und Zeugenangaben (evidence).
  2. Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter mit Fristsetzung (form).
  3. Bei Gefahr: Polizei rufen und Anzeige erstatten (call).
  4. Erwägen Sie rechtliche Schritte: einstweilige Verfügung oder Klage vor dem Amtsgericht (court).
  5. Bewahren Sie alle Unterlagen auf und informieren Sie Beratungsstellen oder Anwalt.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet: BGB §§ 535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet: ZPO
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.