Mieterabsage trotz Bonität: Rechte in Deutschland
Absage trotz Bonität: erste Schritte
Wenn Sie eine Absage auf eine Wohnungszusage erhalten, obwohl Ihre Bonität geprüft und gut ist, haben Sie mehrere Handlungsoptionen. Zuerst dokumentieren Sie alle Nachrichten, bereiten eine schriftliche Nachfrage oder Widerspruch vor und prüfen, ob eine Diskriminierung vorliegt. Rechte und Pflichten aus dem Mietrecht nach dem BGB sind hier zentral[1], ebenso die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Mietstreitigkeiten[2].
- Belege sammeln: Mieter-Selbstauskunft, Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, E‑Mails und Fotos von Besichtigungsterminen.
- Widerspruch schriftlich: Formulieren Sie einen kurzen Widerspruch mit Datum, Begründung und Aufforderung zur Korrektur.
- Fristen beachten: Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Stellungnahme (z. B. 14 Tage).
- Behördliche oder gerichtliche Schritte: Falls keine Einigung, prüfen Sie Klage oder Unterlassungsanspruch vor dem Amtsgericht[2].
Nutzen Sie Mustertexte, um Formalfehler zu vermeiden. Wenn die Absage auf unzulässigen Kriterien beruht (z. B. Herkunft, Religion), kann dies Diskriminierung sein und erfordert sofortiges Handeln und Dokumentation. Relevante Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann in Einzelfällen helfen, die Erfolgsaussichten einzuschätzen[3].
Häufige Fragen
- Kann ein Vermieter eine Zusage trotz guter Bonität ablehnen?
- Ja, grundsätzlich darf ein Vermieter frei entscheiden, solange keine Diskriminierung vorliegt; fehlerhafte oder sachfremde Gründe können aber angefochten werden.
- Wie erkenne ich Diskriminierung?
- Diskriminierend sind Entscheidungen wegen Herkunft, Religion, Geschlecht oder Behinderung. Dokumentieren Sie Aussagen und fragen Sie schriftlich nach der Ablehnungsbegründung.
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Widerspruch und gerichtliche Schritte sollten zügig erfolgen; setzen Sie eine kürzere Frist (z. B. 14 Tage) für eine Antwort und sammeln Sie Beweise.
Anleitung
- Sammeln Sie alle Unterlagen und Belege, die Ihre Bonität und Bewerbung nachweisen.
- Formulieren Sie einen schriftlichen Widerspruch oder Korrekturbitte und senden Sie diesen per Einschreiben.
- Setzen Sie eine Frist (z. B. 14 Tage) für die Stellungnahme und vermerken Sie diese Frist schriftlich.
- Wenn keine Reaktion oder berechtigte Ablehnung, prüfen Sie Klage beim Amtsgericht oder wenden Sie sich an eine offizielle Beratungsstelle.
- Holen Sie rechtliche Beratung oder kostenlose Mieterberatung ein, bevor Sie Klage einreichen.
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Mietrecht
- Zivilprozessordnung (ZPO) – Klageverfahren
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen