Mieterfragen im Bewerbungsbogen: Fristen in Deutschland
Als Mieter in Deutschland begegnen Sie beim Ausfüllen von Bewerbungsbögen häufig Fragen zu Einkommen, Mietschulden oder vorherigen Wohngemeinschaften. Viele Fragen sind legal, andere können diskriminierend oder unzulässig sein. Dieser Artikel erklärt in klarer Sprache, welche Angaben Vermieter verlangen dürfen, welche Fristen Sie beachten müssen, welche Belege sinnvoll sind und wie Sie auf unzulässige Fragen reagieren. Ich nenne relevante Paragrafen aus dem BGB und Verfahren vor Gericht und zeige praktische Schritte: Dokumentation sammeln, Fristen setzen und bei Bedarf das Amtsgericht einschalten. So behalten Sie als Mieter Ihre Rechte im Blick und handeln sicher, ohne juristische Fachbegriffe vorauszusetzen. Am Ende finden Sie eine kurze Anleitung, FAQ und Behördenlinks.
Welche Fragen sind zulässig?
Vermieter dürfen Informationen verlangen, die zur Bonitätsprüfung oder zur Vertragsdurchführung nötig sind. Dazu zählen Identität, Einkommensnachweise und frühere Mietverhältnisse. Diese Pflichten und Rechte ergeben sich aus dem Mietrecht im BGB.[1]
- Einkommen und Zahlungsfähigkeit (payment): Gehaltsnachweise oder Arbeitgeberbescheinigung sind üblich.
- Frühere Mietverhältnisse und Referenzen (contact): Kontaktdaten früherer Vermieter zur Bonitätsprüfung.
- Anzahl einziehender Personen: Name und Anzahl zur vertraglichen Abstimmung.
- Wünsche zum Einzugstermin (calendar-event): Gewünschtes Einzugsdatum oder Zeitraum.
Was ist unzulässig oder diskriminierend?
Fragen zu Religion, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft oder Schwangerschaft sind in der Regel unzulässig und können gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen.[2] Geben Sie solche Informationen nicht ohne Rechtsgrund an und dokumentieren Sie jede unzulässige Nachfrage.
- Religion, Herkunft, sexuelle Orientierung (illegal): Solche Fragen sind meist unzulässig.
- Gesundheitsdaten und Schwangerschaft (illegal): Sensible Gesundheitsdaten dürfen nicht ohne Erlaubnis verlangt werden.
Belege, Fristen und Dokumentation
Sammeln Sie frühzeitig relevante Belege: Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen und Fotos von Wohnungszustand. Setzen Sie Fristen schriftlich, wenn Sie Vermieter um Unterlagen oder Korrekturen bitten.[3]
- Kopien von Gehaltsnachweisen und Kontoauszügen als Beleg (document).
- Schriftliche Aufforderungen und Antworten dokumentieren (form): E‑Mails oder Briefe aufbewahren.
- Fristen einhalten (days): Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.
Anleitung
- Prüfen Sie die Frage schriftlich und fordern Sie bei Unklarheit Belege an (within 14 days).
- Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und erstellen Sie Kopien (document).
- Antworten Sie formgerecht: Senden Sie eine schriftliche Stellungnahme oder verweigern Sie unzulässige Angaben (form).
- Sollte der Konflikt bestehen bleiben, informieren Sie das zuständige Amtsgericht oder holen Sie rechtliche Beratung ein (court).
FAQ
- Darf der Vermieter nach Vorstrafen fragen?
- Fragen zu Vorstrafen sind in der Regel sensibel und meist unzulässig; verweisen Sie auf Datenschutz und verlangen Sie eine Rechtsgrundlage.
- Was tun bei diskriminierenden Fragen?
- Weisen Sie schriftlich auf die Unzulässigkeit hin, dokumentieren Sie die Anfrage und ziehen Sie bei Bedarf das AGG zu Rate.[2]
- Welche Behörde ist zuständig für Mietstreitigkeiten?
- Mietrechtliche Streitigkeiten werden meist vor dem Amtsgericht verhandelt; höhere Instanzen sind Landgericht und in Einzelfällen der Bundesgerichtshof.[4]