Mieterfragen im Bewerbungsbogen in Deutschland

Diskriminierung & Gleichbehandlung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in deutschen Großstädten sehen sich beim Ausfüllen von Bewerbungsbögen mit sensiblen Fragen konfrontiert. Vermieter oder Wohnungsunternehmen fragen oft nach Einkommen, Beschäftigungsverhältnis, Bürgschaft, Haustieren oder Vorstrafen. Manche Angaben können ein legitimes Interesse des Vermieters widerspiegeln; andere berühren Persönlichkeits- oder Antidiskriminierungsrechte. In Deutschland bieten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Mietrecht Schutz vor unzulässigen Fragen, doch die genaue Grenze hängt vom Einzelfall und der Region ab. Dieser Artikel erklärt praxisnah, welche Angaben häufig zulässig sind, welche Fragen problematisch sind, welche offiziellen Formulare relevant sind und wie Mieter in Deutschland konkret reagieren können, wenn sie sich benachteiligt oder unsicher fühlen.

Was ist zulässig beim Bewerbungsbogen?

Grundsätzlich darf ein Vermieter Informationen verlangen, die zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Mietinteressenten dienen. Relevante Rechtsgrundlagen sind etwa die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu Pflichten und Mängeln sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für Diskriminierungsverbote.[1]

In der Praxis zählt meist, ob die Frage für die Entscheidung des Vermieters sachlich begründet werden kann.

Typische zulässige Fragen

  • Einkommen und Beschäftigungsverhältnis (zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit).
  • Bisherige Mietverhältnisse und Zahlungsbestätigungen vom vorherigen Vermieter.
  • Bonitätsauskunft oder Einwilligung zu einer Schufa-Abfrage, wenn dies rechtlich und verhältnismäßig ist.
  • Angaben zu Haustieren, wenn spezielle Wohnbedingungen (z. B. Allergikerwohnungen) betroffen sind.

Fragen, die Diskriminierung darstellen können

Unzulässig sind Fragen, die direkt Merkmale wie ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder Schwangerschaft betreffen, sofern kein konkreter, rechtlich anerkannter Grund vorliegt. Solche Fragen können das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berühren und sind in vielen Fällen verboten.

Wenn ein Bewerbungsbogen offensichtlich nach geschützten Merkmalen fragt, kann das einen Diskriminierungsverdacht begründen.

Offizielle Formulare und Muster

Wichtige offizielle Quellen und Formblätter für Mieter in Deutschland sind:

Praktisches Beispiel: Wenn ein Vermieter unzulässige Fragen stellt, können Mieter schriftlich per Einschreiben mit Rückschein um Erklärung bitten und eine Frist setzen. Das Muster eines Kündigungsschreibens oder einer formellen Aufforderung lässt sich an den Vorfall anpassen und kann an die dort genannten rechtlichen Grundlagen anknüpfen.[2]

Was tun, wenn Sie sich diskriminiert fühlen?

Schritte, die Mieter in Deutschland typischerweise gehen sollten:

  1. Prüfen und dokumentieren: Notieren Sie die genaue Frage, Datum und Gesprächspartner und speichern Sie Kopien des Bewerbungsbogens.
  2. Beweis sichern: Scannen Sie den Bogen, machen Sie Fotos und sammeln Sie E‑Mails oder Nachrichten als Nachweis.
  3. Formell antworten: Fordern Sie schriftlich eine Begründung oder bitten Sie um Entfernung unzulässiger Fragen; nutzen Sie Fristen (z. B. 14 Tage).
  4. Rechtliche Schritte: Bei fortgesetzter Diskriminierung können Sie Beschwerde bei der Antidiskriminierungsstelle oder eine Klage beim zuständigen Amtsgericht prüfen lassen.[3]
Frühzeitige Dokumentation erhöht die Erfolgsaussichten bei einer Beschwerde oder Klage.

FAQ

Welche Fragen darf ein Vermieter nicht stellen?
Fragen zu ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Schwangerschaft oder Gesundheitsdaten sind in der Regel unzulässig, sofern kein konkreter, rechtlicher Grund vorliegt.
Was mache ich, wenn ich eine unzulässige Frage nicht beantworten will?
Sie dürfen solche Fragen verweigern und sollten stattdessen höflich um eine schriftliche Begründung bitten; dokumentieren Sie die Situation.
An wen kann ich mich wenden, wenn der Vermieter weiterfragt?
Kontaktieren Sie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder das zuständige Amtsgericht; im Zweifel holen Sie rechtliche Beratung ein.

Anleitung

  1. Lesen: Gehen Sie den Bewerbungsbogen sorgfältig durch und markieren Sie problematische Fragen.
  2. Dokumentieren: Erstellen Sie Kopien und notieren Sie Datum, Zeit und Namen der Ansprechpartner.
  3. Schriftlich reagieren: Senden Sie eine kurze, sachliche Anfrage per E‑Mail oder Einschreiben mit Fristsetzung.
  4. Beschwerde oder Klage: Reichen Sie bei Bedarf eine Beschwerde bei offiziellen Stellen ein oder prüfen Sie eine Klage vor dem Amtsgericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §§535–580a - Gesetze im Internet
  2. [2] Bundesministerium der Justiz - Offizielle Informationen und Muster
  3. [3] Bundesgerichtshof - Rechtsprechung zum Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.