Mieterfragen im Bewerbungsbogen korrigieren in Deutschland

Diskriminierung & Gleichbehandlung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in deutschen Großstädten stoßen bei Wohnungsbewerbungen auf sensible oder unzulässige Fragen im Bewerbungsbogen. Solche Fragen können Informationen zur Herkunft, Religion, Familienstand oder zum Einkommen betreffen und unter Umständen diskriminierend sein. Dieser Text erklärt, welche Fragen oft unzulässig sind, wie Sie fehlerhafte oder verbotene Angaben korrigieren lassen können, welche Fristen gelten und welche offiziellen Formulare und Behörden in Deutschland zuständig sind. Die Anleitung richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und zeigt praktikable Schritte, Beispieltexte für Widersprüche und wie Sie Beweise sammeln, bevor Sie ein Schreiben an Vermieter oder ein Gericht senden. Ziel ist, Ihre Rechte zu wahren und sichere, nachvollziehbare Schritte zu bieten.

Was ist unzulässig bei Bewerbungsfragen?

Vermieter dürfen bei Wohnungsbewerbungen keine Fragen stellen, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder die Grundrechte verstoßen. Häufig sind direkte Nachfragen zu Herkunft, Religion oder Gesundheitsdaten problematisch. Auch Fragen, die dazu dienen, potenzielle Mieterinnen oder Mieter aufgrund persönlicher Merkmale auszuschließen, können unzulässig sein. Bei Unsicherheit lohnt sich das Sammeln von Beispielen und Gesprächsnotizen, bevor Sie reagieren.

  • Fragen zu Herkunft, Religion oder Weltanschauung
  • Fragen nach Familienstand oder sexueller Orientierung
  • Ausführliche Fragen zum Einkommen oder zur Mietzahlung
  • Fragen, die sensible Gesundheitsdaten verlangen
In den meisten Fällen sind direkte Diskriminierungsfragen unzulässig.

Wie lassen sich Fehler oder unzulässige Fragen korrigieren?

Zunächst sollten Sie Beweise sichern: Kopien des Bewerbungsbogens, E-Mails oder Screenshots. Schreiben Sie dann ein kurzes, sachliches Korrektur- oder Widerspruchsschreiben an den Vermieter mit Datum und konkreter Forderung zur Löschung oder Berichtigung der Frage. Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde oder, als letzten Schritt, eine Klage erwägen. Bei mietrechtlichen Streitigkeiten gelten zudem die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu Pflichten und Rechten von Mietparteien.[1]

Reagieren Sie zeitnah: Fristen für Rechtsbehelfe können kurz sein.
  • Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Korrektur.
  • Dokumentieren Sie alle Kontakte und bewahren Sie Nachweise.
  • Formulieren Sie ein klares Schreiben mit Fristsetzung (z. B. 14 Tage).

Formulare und Zuständigkeiten

Es gibt keine einheitlichen „Bewerbungsbogen“-Formulare auf Bundesebene, aber für weitergehende rechtliche Schritte sind bestimmte Unterlagen und Musterschreiben hilfreich. Beispielsweise können Sie ein formloses Widerspruchs- oder Löschungsersuchen formulieren; bei einer Kündigung oder Räumungsklage kommen standardisierte Verfahrensregeln und Formulare der Gerichte zur Anwendung. Zuständig für mietrechtliche Streitigkeiten ist zunächst das Amtsgericht; wichtige gesetzliche Grundlagen finden Sie im BGB und in der Zivilprozessordnung.[1][2]

Eine klare, datierte Erinnerung mit einer kurzen Frist erhöht die Chance auf eine schnelle Klärung.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Belege: ausgefüllte Bewerbungsbögen, E-Mails, Screenshots und Notizen zu Gesprächen.
  2. Formulieren Sie ein kurzes Korrektur- oder Löschungsersuchen: Datum, konkrete Frage, gewünschte Änderung, Frist (z. B. 14 Tage).
  3. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung und notieren Sie den Versand.
  4. Wenn keine Reaktion erfolgt, kontaktieren Sie eine offizielle Stelle oder prüfen Sie rechtliche Schritte über das Amtsgericht.
  5. Führen Sie bei Bedarf eine Klage aus: Bereiten Sie Akten, Belege und ein präzises Sachverhaltsschreiben vor.
Bewahren Sie alle Originale und Datumsangaben in einer geordneten Mappe auf.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter nach meiner Herkunft fragen?
Direkte Fragen zur Herkunft sind in vielen Fällen unzulässig, wenn sie diskriminierend wirken oder nicht in direktem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen.
Wie formuliere ich ein Löschungsersuchen?
Schreiben Sie kurz: Datum, welche Frage unzulässig ist, warum (z. B. Datenschutz/ Diskriminierung), und eine klare Frist zur Antwort oder Löschung.
An welches Gericht wende ich mich bei Streit?
Für Mietstreitigkeiten ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; bei Rechtsmitteln folgen Landgericht und gegebenenfalls der Bundesgerichtshof.[3]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet — BGB
  2. [2] Gesetze im Internet — ZPO
  3. [3] Bundesgerichtshof — Entscheidungen und Informationen
  4. [4] Bundesministerium der Justiz — Formulare und Informationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.