Mieterfragen im Bewerbungsbogen: Rechte in Deutschland

Diskriminierung & Gleichbehandlung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in einer deutschen Großstadt begegnen Sie beim Wohnungsbewerbungbogen oft sensiblen Fragen zu Einkommen, Herkunft oder Lebensgewohnheiten. Diese Checkliste erklärt klar, welche Fragen rechtlich zulässig sind, wie Diskriminierung erkannt wird und welche Rechte Sie bei unzulässigen Fragen haben. Ich zeige praktische Schritte: wie Sie Fragen höflich ablehnen, welche Dokumente gefragt werden dürfen und wie Sie Beweise sammeln, wenn Sie sich benachteiligt fühlen. Die Hinweise sind auf Deutschland bezogen und helfen Ihnen, Ihre Chancen auf eine Wohnung zu verbessern, ohne Ihre Rechte zu verlieren. Am Ende finden Sie Musterhinweise, zuständige Behörden und konkrete nächste Schritte für rechtliches Vorgehen. Bei Unsicherheit nutzen Sie örtliche Mieterberatungen oder prüfen die gesetzlichen Grundlagen, um sich zu schützen.

Welche Fragen sind zulässig?

Viele Fragen im Bewerbungsbogen sind zulässig, wenn sie direkt mit dem Mietverhältnis zu tun haben, zum Beispiel Einkommensnachweise oder Referenzen. Gesetzliche Grundlagen sind in den Regelungen des BGB zu finden.[1] Unzulässig sind Fragen, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen oder sensible persönliche Daten betreffen ohne rechtliche Grundlage.

  • Nachweise zu Einkommen und Beschäftigung, z. B. Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsvertrag.
  • Kontakt- und Referenzangaben früherer Vermieter zur Bonitätsprüfung.
  • Informationen zur Mietzahlung und Kautionshöhe, soweit sie für das Angebot relevant sind.
  • Angaben zu Haustieren, sofern sie für die Wohnungssituation relevant sind.
In vielen Fällen dürfen Vermieter nur solche Daten verlangen, die unmittelbar mit dem Mietverhältnis zusammenhängen.

Wie erkennen Sie Diskriminierung?

Diskriminierung liegt vor, wenn Fragen nach Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Familienstand direkt Einfluss auf die Wohnungszusage haben. Gerichtliche Grundsätze und Entscheidungen geben Orientierung.[2] Achten Sie auf Formulierungen, die bestimmte Gruppen ausschließen oder benachteiligen.

  • Explizite Ausschlusskriterien wie "keine Familien" oder "keine Nationalitäten".
  • Widersprüchliche Fragen im Vergleich zu Anzeige und gesetzlicher Praxis.
  • Wenn Anbieter bei Ablehnung keine sachliche Begründung geben.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen in Streitfällen.

Was tun bei unzulässigen Fragen?

Wenn Sie eine unzulässige Frage entdecken, dokumentieren Sie sie und reagieren Sie gezielt. Sie können höflich ablehnen, eine schriftliche Nachfrage stellen oder rechtliche Schritte erwägen. Muster für Kündigungsschreiben oder formelle Schreiben finden Sie bei offiziellen Stellen, ebenso das Formular für Prozesskostenhilfe.[3][4] Für Fragen zur Wohnberechtigung siehe die Regelungen aus dem WoFG.[1] Falls nötig, ist das örtliche Amtsgericht zuständig für mietrechtliche Streitigkeiten.

  • Schriftlich festhalten: Datum, exakte Frage, Name des Ansprechpartners und Screenshots oder Photokopien.
  • Kontaktieren Sie örtliche Mieterberatung oder Rechtsstelle für eine Ersteinschätzung.
  • Sammeln Sie Beweise und Zeugenangaben, um mögliche Verstöße zu belegen.
  • Reichen Sie bei Bedarf eine Beschwerde beim Amtsgericht ein oder beantragen Sie Prozesskostenhilfe.

FAQ

Darf der Vermieter nach meinem Einkommen fragen?
Ja. Einkommen ist relevant für die Bonitätsprüfung; Gehaltsnachweise können verlangt werden, aber sehr persönliche oder unnötige Informationen sind nicht erforderlich.[1]
Kann ich Fragen zu meiner Herkunft ablehnen?
Ja. Sie können die Antwort verweigern; solche Fragen sind oft unzulässig, und Sie sollten die Frage dokumentieren und sich beraten lassen.[2]
Wann sollte ich rechtliche Schritte einleiten?
Wenn klare Diskriminierung vorliegt oder Vermieter wiederholt unzulässige Daten verlangen, suchen Sie rechtliche Beratung; das Amtsgericht ist für Mietstreitigkeiten zuständig.[4]

Anleitung

  1. Prüfen und dokumentieren Sie die Frage sofort, inklusive Datum und Kontext.
  2. Antworten Sie höflich schriftlich oder verweigern Sie die Antwort, wenn die Frage unzulässig erscheint.
  3. Kontaktieren Sie eine Mieterberatung oder Rechtsstelle für eine Ersteinschätzung.
  4. Wenn nötig, stellen Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und prüfen Sie eine Klage beim Amtsgericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §§535–580a (gesetze-im-internet.de)
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) (gesetze-im-internet.de)
  3. [3] Bundesministerium der Justiz (bmj.de)
  4. [4] Justizportal Formularservice (justiz.de)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.