Mieterrechte: Allgemeinstrom in Deutschland

Nebenkosten & Betriebskostenabrechnung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland fragen Sie sich vielleicht, ob der Allgemeinstrom im Haus separat abgerechnet oder auf die einzelne Wohnung umgelegt werden darf. Dieser Text erklärt verständlich, welche Rechte und Schritte Mieter haben: wie Sie den Verbrauch prüfen, welche Informations- und Einsichtsrechte bestehen, wann eine gesonderte Zählerabrechnung verlangt werden kann und wie Sie rechtssicher vorgehen. Ich nenne relevante Paragrafen wie das BGB und die Betriebskostenverordnung, praktische Handlungsschritte, Musterformulierungen für die Kommunikation mit dem Vermieter sowie Hinweise zum Vorgehen vor dem Amtsgericht. Ziel ist, dass Sie die Optionen kennen und konkret handeln können, ohne juristische Fachbegriffe voraussetzen zu müssen. Die Anleitung enthält auch Hinweise zur Dokumentation, Fristen und möglichen gerichtlichen Schritten.

Was ist Allgemeinstrom?

Allgemeinstrom bezeichnet Strom für gemeinschaftliche Bereiche wie Treppenhausbeleuchtung, Klingelanlagen oder Hausflursteckdosen. Er wird häufig pauschal auf alle Mieter umgelegt oder in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen. Entscheidend ist, ob der Anbieter bzw. Vermieter die Kosten nach Verbrauch oder pauschal verteilt; hier greifen Regelungen des Mietrechts und der Betriebskostenverordnung[2] sowie die Pflichten aus dem BGB[1].

In vielen Fällen ist nachvollziehbare Abrechnung und Einsicht in Belege für Mieter essenziell.

Rechte von Mietern

Mieter haben Informationsrechte und können Belege einsehen, Widerspruch erheben und unter bestimmten Voraussetzungen eine getrennte Abrechnung verlangen. Praktisch bedeutet das: Fordern Sie Belege an, prüfen Sie die Verteilungsschlüssel und dokumentieren Sie Verbrauchswerte.

  • Schriftlich Einsicht in Zählerstände und Rechnungen verlangen.
  • Prüfen, ob die Kosten korrekt und nach der BetrKV berechnet sind.
  • Fotos, Mails und Abrechnungen sammeln als Nachweis.
  • Bei Streit: Fristen beachten und Rechtsweg beim Amtsgericht prüfen[3].
Behalten Sie alle Belege und Fotos als Nachweis.

Wie und wann getrennte Zähler verlangt werden können

Ein Anspruch auf Einzelzähler besteht nicht immer automatisch. Wenn Gemeinschaftsbereiche nach eindeutigem Verbrauch abgerechnet werden können oder wenn der Vermieter technische Möglichkeiten hat, kann eine gesonderte Messung verlangt werden. Relevante gesetzliche Grundlagen sind das BGB (Pflichten des Vermieters zur Instandhaltung und Abrechnung)[1] und die Betriebskostenverordnung für Umlagefähigkeit[2].

Praktische Schritte für Mieter

Folgen Sie einer klaren Reihenfolge: prüfen, anfordern, fristsetzen, dokumentieren, notfalls rechtlich durchsetzen. Im Zweifel hilft eine schriftliche, datierte Aufforderung an den Vermieter mit Fristsetzung und der Androhung, sonst den Rechtsweg zu prüfen.

  1. Prüfen Sie die letzte Betriebskostenabrechnung auf Einzelpositionen für Allgemeinstrom.
  2. Fordern Sie schriftlich Einsicht in Rechnungskopien und Zahlungsbelege; setzen Sie eine klare Frist von z. B. 14 Tagen.
  3. Wenn Messfehler oder Unklarheiten vorliegen, dokumentieren Sie Zählerstände und Mängel mit Fotos und Datum.
  4. Wenn keine Einigung möglich ist, prüfen Sie Mietminderung oder Klage beim zuständigen Amtsgericht; beachten Sie die Verfahrensregeln der ZPO.
Antworten Sie auf Fristsetzungen und rechtliche Schreiben pünktlich.

FAQ

Kann der Vermieter den Allgemeinstrom pauschal umlegen?
Ja, grundsätzlich kann er das, wenn die Kosten als umlagefähige Betriebskosten vereinbart sind; die genaue Abrechnung muss jedoch nachvollziehbar sein und Belege müssen auf Verlangen einsehbar sein.[2]
Wann kann ich getrennte Zähler verlangen?
Ein Anspruch besteht, wenn eine separate Messung technisch möglich ist und eine gerechte Verbrauchszuordnung dadurch erreicht wird; prüfen Sie die Kostenverteilung und sprechen Sie zuerst den Vermieter an.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Dokumentieren Sie alle Anfragen, setzen Sie eine Frist per Einschreiben und prüfen Sie dann die rechtlichen Schritte beim Amtsgericht oder Beratung durch offizielle Stellen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie Fristen in der Abrechnung und notieren Sie relevante Daten.
  2. Schreiben Sie ein formloses, datiertes Schreiben mit konkreten Fragen und einer Frist (z. B. 14 Tage).
  3. Sammeln Sie Belege, Fotos und ggf. Zeugen; führen Sie ein Prüfprotokoll.
  4. Wenn nötig, reichen Sie nach Ablauf der Frist eine Klage beim Amtsgericht ein oder beantragen Sie Mediation.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Mieter haben ein Recht auf nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung.
  • Schriftliche Anfragen mit Frist verbessern die Erfolgsaussichten deutlich.
  • Dokumentation ist die wichtigste Grundlage für Mietminderung oder Klage.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] BGB §535 – Pflichten des Vermieters (gesetze-im-internet.de)
  2. [2] Betriebskostenverordnung (BetrKV) (gesetze-im-internet.de)
  3. [3] Justizportal – Amtsgericht und Zuständigkeiten (justiz.de)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.