Mieterrechte bei Gefahr im Verzug in Deutschland
Was bedeutet "Gefahr im Verzug"?
"Gefahr im Verzug" liegt vor, wenn sofortiges Handeln nötig ist, um erhebliche Schäden an der Wohnung, Eigentum oder der Gesundheit zu verhindern. In solchen Fällen kann der Vermieter Maßnahmen ergreifen, die sonst einer Zustimmung bedürften; Grundlage sind die allgemeinen Pflichten des Vermieters im BGB und Notstandsregelungen.[1]
Zutrittsrechte des Vermieters
Der Vermieter darf nicht beliebig in die Wohnung eintreten. Zulässig ist der Zutritt nur in engen, gesetzlich oder vertraglich geregelten Fällen oder bei Gefahr im Verzug. Typische Gründe sind:
- Dringende Reparatur (repair) – z. B. Rohrbruch oder Heizungsausfall, sofortige Behebung zur Schadensvermeidung.
- Gefahr für Personen (safety) – bei Gasgeruch, Feuer oder akuter Gesundheitsgefahr ist Zutritt erlaubt.
- Inspektion zur Schadensfeststellung (inspect) – wenn akute Gefahr vermutet wird und keine andere Lösung möglich ist.
- Schlüsselübergabe im Notfall (keys) – wenn Bewohner handlungsunfähig sind und Gefahr droht.
Wie dokumentiere ich korrekt?
Fotografieren Sie den Schaden, notieren Sie Uhrzeit und Umstände und informieren Sie den Vermieter sofort schriftlich oder per E-Mail. Fordern Sie eine Bestätigung an und bewahren Sie Nachrichten auf; diese Dokumentation hilft bei Mietminderung oder späteren Rechtsstreitigkeiten.[3]
FAQ
- Wann darf der Vermieter ohne Erlaubnis eintreten?
- Er darf eintreten, wenn Gefahr im Verzug besteht, also bei akutem Schaden für Gesundheit oder Substanz der Wohnung, etwa Rohrbruch oder Gasgeruch; normale Kontrollen oder Ablesetermine rechtfertigen keinen Zutritt ohne Vereinbarung.[1]
- Kann ich den Zutritt aus Datenschutz- oder Privatsphäre-Gründen verweigern?
- Ja, grundsätzlich schützen Mietrecht und Datenschutz Ihre Privatsphäre. Bei keiner akuten Gefahr dürfen Vermieter nicht eigenmächtig eintreten; im Zweifel setzen Sie dem Vermieter eine kurze schriftliche Frist zur Klärung oder fordern einen Termin.[1]
- Was mache ich, wenn der Vermieter unberechtigt eintritt?
- Dokumentieren Sie Zeitpunkt und Umstände, sprechen Sie den Vermieter schriftlich an und behalten Sie Beweise. Bei Schäden oder andauernden Verstößen können Sie rechtliche Schritte beim zuständigen Amtsgericht prüfen lassen.[2]
Anleitung
- Dokumentieren (document): Fotografieren Sie Schaden und Situation sofort und notieren Sie Uhrzeit und Beteiligte.
- Vermieter kontaktieren (call): Informieren Sie den Vermieter unverzüglich telefonisch und zusätzlich schriftlich per E-Mail oder SMS.
- Frist setzen (within): Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung, wenn keine akute Gefahr besteht, z. B. 48 Stunden.
- Formular/Schriftverkehr vorbereiten (file): Bereiten Sie Beweismaterial und gegebenenfalls eine Klage vor und reichen Sie Unterlagen beim Amtsgericht ein.[3]
- Gerichtliche Schritte (court): Wenn keine Einigung gelingt, wenden Sie sich an das Amtsgericht oder suchen anwaltliche Beratung; gerichtliche Entscheidungen können bis zum BGH relevant werden.[4]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- §§ 535–580a BGB: Mietrecht
- Amtsgericht: Zuständigkeit bei Mietstreit
- Bundesgerichtshof: Entscheidungen im Mietrecht