Mieterrechte: Besichtigung ohne Anwesende in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieterinnen und Mieter in Deutschland fragen sich, welche Regeln für Besichtigungstermine gelten, wenn sie nicht zuhause sind. Dieses Kapitel erklärt verständlich, wann Vermieter die Wohnung betreten dürfen, wie viel Vorlaufzeit nötig ist, welche Rechte zur Privatsphäre bestehen und welche Schritte Mieter ergreifen können, um sich zu schützen. Sie erfahren, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, wie formelle Einladungen oder Schlüsselübergaben sicher gestaltet werden können und wie Sie Dokumentation sammeln, falls es später Streit gibt. Am Ende finden Sie eine kurze Anleitung, häufige Fragen (FAQ) und offizielle Kontakte, damit Sie schnell die passenden Formulare oder das zuständige Amtsgericht finden.

Was regelt das Mietrecht?

Das Mietrecht im BGB legt Pflichten und Rechte von Mieterinnen und Mietern sowie Vermietern fest, darunter Zutrittsregeln und Pflichten zur Instandhaltung.[1] Grundsätzlich darf der Vermieter nicht ohne Erlaubnis in die Wohnung eintreten. Ausnahmen bestehen bei akuten Notfällen oder wenn der Mieter zugestimmt hat. Bei Unklarheiten hilft eine Dokumentation aller Termine und Nachrichten, um später den Ablauf nachvollziehen zu können.

Wann darf der Vermieter eintreten?

  • Notfälle (z. B. Wasserrohrbruch) – sofortiger Zutritt gerechtfertigt.
  • Vorab vereinbarte Besichtigungstermine mit Zustimmung des Mieters.
  • Arbeiten, zu denen der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist (z. B. Reparaturen), nach Ankündigung.
  • Eintritt ohne Zustimmung ist nur in engen gesetzlichen Grenzen zulässig.
Mieter haben das Recht auf Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre innerhalb der Wohnung.

Vorankündigung und Fristen

Der Vermieter sollte Termine rechtzeitig ankündigen und Zweck sowie ungefähre Dauer nennen. Was „rechtzeitig" bedeutet, kann nach Einzelfall variieren; üblich sind mindestens 24 bis 48 Stunden. Eine schriftliche oder elektronische Einladung mit Datum und Zeit hilft Missverständnisse zu vermeiden.

  • Immer Zweck und Name der besuchenden Person angeben.
  • Uhrzeitfenster und voraussichtliche Dauer nennen.
  • Alternativtermin vorschlagen, wenn Sie verhindert sind.
Bewahren Sie schriftliche Einladungen, Fotos und Notizen zu Terminen als Beweismittel auf.

Was tun bei Problemen mit Zutritt oder Datenschutz?

Wenn Sie eine unerlaubte Zutrittshandlung oder wiederholte unangemeldete Besuche bemerken, dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen und machen Sie Fotos von eventuellen Schäden. Versenden Sie bei Bedarf eine formelle Aufforderung an den Vermieter, den Zutritt künftig anzukündigen und Gründe schriftlich zu nennen.

Reagieren Sie fristgerecht auf rechtliche Schreiben, um keine Ansprüche zu verlieren.
  • Schritt 1: Dokumentation sammeln (Datum, Fotos, Nachrichten).
  • Schritt 2: Schriftliche Aufforderung an Vermieter senden, ggf. per Einschreiben.
  • Schritt 3: Bei anhaltenden Problemen rechtliche Beratung oder das zuständige Amtsgericht einschalten.

FAQ

Kann der Vermieter ohne meine Zustimmung einen Besichtigungstermin anordnen?
Nein, grundsätzlich nicht. Ohne Ihre Zustimmung ist Zutritt nur in engen Ausnahmesituationen wie Notfällen zulässig.
Wie viel Vorlaufzeit muss der Vermieter geben?
Eine allgemein verbindliche Frist gibt es nicht; üblich sind 24 bis 48 Stunden, je nach Dringlichkeit und Zweck des Termins.
Wohin kann ich mich wenden, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt?
Für mietrechtliche Auseinandersetzungen ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; in höheren Instanzen das Landgericht oder der Bundesgerichtshof.[2]

Anleitung

  1. Termin schriftlich bestätigen oder ablehnen und Alternativtermine vorschlagen.
  2. Bei Schlüsselübergabe genaue Bedingungen schriftlich festhalten und Zeugen benennen.
  3. Bei wiederholten Verstößen Muster-Schreiben verwenden (z. B. Kündigungsandrohung oder Beschwerdeformular).[3]
  4. Suchen Sie bei Bedarf Unterstützung durch eine Rechtsberatungsstelle vor Ort.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a (gesetze-im-internet.de)
  2. [2] Bundesgerichtshof (BGH) – Informationen und Entscheidungen (bundesgerichtshof.de)
  3. [3] Bundesministerium der Justiz – Service & Formulare (bmj.de)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.