Mieterrechte in Deutschland: Bewerbungsbogen korrigieren
Was tun, wenn Fragen im Bewerbungsbogen fehlerhaft sind?
Fehlerhafte oder irreführende Angaben im Bewerbungsbogen können Ihre Chancen auf eine Wohnung beeinflussen. Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren, alle relevanten Unterlagen sammeln und prüfen, ob es sich um einen tatsächlichen Fehler oder um eine unterschiedliche Interpretation handelt. Rechtlich gelten in Deutschland die allgemeinen Vorschriften des Mietrechts, insbesondere die Pflichten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Mietverhältnisse.[1] Setzen Sie den Vermieter schriftlich über den Fehler in Kenntnis und fordern Sie eine Berichtigung oder Erläuterung an.
Praktische Schritte
- Belege sammeln (photos, documents, evidence): Fotos, E‑Mails, Zahlungsbelege und Notizen sichern.
- Vermieter schriftlich informieren (form): Eine kurze, höfliche Berichtigung per E‑Mail oder Einschreiben senden.
- Fristen beachten (days): Antworten oder Formalien oft innerhalb weniger Tage einfordern oder reagieren.
- Bei Streit das Amtsgericht kontaktieren (court): Mietrechtliche Ansprüche werden in erster Instanz meist beim Amtsgericht verhandelt.[2]
Wenn der Vermieter die Änderung ablehnt, sollten Sie genau prüfen, ob die Angabe für die Vertragsentscheidung wesentlich war. Kleinere Ungenauigkeiten lassen sich oft durch zusätzliche Unterlagen erklären; bei strittigen oder nachteiligen Einträgen kann eine formelle Richtigstellung nötig sein. Nutzen Sie klare Formulierungen, datieren und unterschreiben Sie Schreiben, und behalten Sie Kopien.
Formulare und offizielle Schritte
Es gibt keine einheitliche bundesweite "Berichtigungsformular"-Liste, aber Musterbriefe und Formulare des Bundesministeriums und der Justiz helfen bei formellen Schritten. Wenn Sie eine förmliche Erklärung senden, nutzen Sie ein Schreiben mit Betreff, Datum, Ihren Kontaktdaten, Angabe der fehlerhaften Stelle und der gewünschten Korrektur. Bewahren Sie Einschreibebelege und Versandnachweise auf. Für gerichtliche Verfahren gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO).
FAQ
- Kann ich Fragen im Bewerbungsbogen nachträglich korrigieren?
- Ja. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und legen Sie Belege vor; bei Bedarf können Sie formelle Richtigstellungen verlangen oder Rechtswege prüfen.
- Muss der Vermieter eine Korrektur akzeptieren?
- Nicht immer. Der Vermieter kann eine Korrektur prüfen; bei Meinungsverschiedenheiten sind Belege wichtig und gegebenenfalls das Amtsgericht zuständig.
- Welche Belege sind sinnvoll?
- Fotos, E‑Mails, Kontoauszüge, Arbeitgeberbescheinigungen und Schriftverkehr mit früheren Vermietern sind besonders geeignet.
Anleitung
- Sammeln Sie alle relevanten Belege (photos, documents, evidence) und ordnen Sie sie chronologisch.
- Formulieren Sie ein kurzes Berichtigungsanschreiben (form) mit gewünschter Korrektur und Belegen als Anlage.
- Senden Sie das Schreiben nachweisbar (Einschreiben oder bestätigte E‑Mail) und notieren Sie das Versanddatum (days).
- Wenn keine Einigung erreicht wird, prüfen Sie rechtliche Schritte beim zuständigen Amtsgericht (court) oder holen Sie Beratung ein.[2]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a – gesetze-im-internet.de
- Justizportal der Länder – Informationen zu Amtsgerichten
- Bundesministerium der Justiz – Formulare und rechtliche Informationen