Mieterrechte: Diskriminierung wegen Herkunft in Deutschland
Als Mieter in Deutschland können Sie trotz Vorurteilen Schutz gegen Benachteiligung wegen Ihrer Herkunft beanspruchen. Dieser Artikel erklärt praxisnah, wie Sie Diskriminierung im Mietverhältnis erkennen, welche Beweise nützlich sind und welche Schritte Sie rechtlich gehen können. Wir beschreiben relevante Paragrafen des BGB, zeigen zuständige Gerichte und Behörden auf und erläutern, wann ein formloses Schreiben genügt oder ein offizielles Verfahren nötig ist. Ziel ist es, Ihnen klare Handlungsschritte zu geben — von der Dokumentation von Vorfällen über die Kontaktaufnahme mit dem Vermieter bis zur Klage vor dem Amtsgericht. Die Sprache ist bewusst einfach, damit Sie Ihre Rechte sicher und selbstbewusst durchsetzen können.
Welche Rechte haben Mieter?
Mieterinnen und Mieter sind durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geschützt: Pflichten des Vermieters, Mängelbeseitigung und Kündigungsregeln sind in §§ 535–580a BGB geregelt.[1] Ergänzend regelt die Zivilprozessordnung (ZPO) das Verfahren, wenn eine gerichtliche Durchsetzung nötig wird.[2] Im Mietrecht entscheiden in erster Instanz in der Regel die Amtsgerichte; bei Berufungen die Landgerichte und bei grundsätzlichen Fragen der Bundesgerichtshof (BGH).[3]
Praxisfälle: Was zählt als Benachteiligung?
Benachteiligung wegen Herkunft kann viele Formen annehmen: Absage auf Wohnungsangebote, unterschiedliche Mietbedingungen, Ausgrenzung oder ungleiche Behandlung bei Wohnungsbesichtigungen. Entscheidend ist, dass die Handlung wegen Ihrer Herkunft erfolgt.
Beweise sammeln
- Fotos von diskriminierenden Nachrichten oder Inseraten, die unterschiedliche Regeln für Bewerber zeigen.
- Aufzeichnungen und Datum/Zeit-Protokolle von Gesprächen oder Besichtigungen.
- Zeugenaussagen von Nachbarn oder Mitbewerbern, idealerweise schriftlich.
- Schriftverkehr mit dem Vermieter per E-Mail oder Brief, inklusive Empfangsbestätigungen.
- Vergleichsdaten: andere Bewerberlisten oder Inseratskopien, die unterschiedliche Behandlung belegen.
Rechtliches Vorgehen
Beginnen Sie mit einer klaren schriftlichen Aufforderung an den Vermieter: Frist setzen, konkretes Verhalten schildern und Abhilfe verlangen. Wenn Fristen nicht eingehalten werden, können weitere rechtliche Schritte nötig sein; hier gelten die Regeln der ZPO für Klagen und Fristen.[2]
- Setzen Sie eine klare Frist (z. B. 14 Tage) zur Stellungnahme oder Abhilfe.
- Versenden Sie die Aufforderung per Einschreiben mit Rückschein oder dokumentierter E-Mail.
- Wenn keine Einigung möglich ist, reichen Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein (Mietstreitigkeiten).[3]
- Nutzen Sie anwaltliche Beratung oder Beratungshilfe, wenn Ihnen formale Schritte unklar sind.
FAQ
- Was gilt als Diskriminierung wegen Herkunft?
- Jede unterschiedliche Behandlung, die sich an Ihrer Staatsangehörigkeit, ethnischen Herkunft oder nationalen Zugehörigkeit orientiert und zu Nachteilen bei Wohnungssuche oder Vertragsbedingungen führt.
- Welche Paragrafen des BGB sind wichtig?
- Wichtig sind insbesondere die Regeln zu Pflichten des Vermieters, Mietminderung und Kündigung in den §§ 535–580a BGB.[1]
- Wohin wende ich mich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Wenden Sie sich an das Amtsgericht Ihres Wohnorts für eine Klage; in vielen Fällen ist vorher rechtliche Beratung empfehlenswert.
Anleitung
- Dokumentieren Sie Vorfälle sofort: Fotos, Nachrichten, Uhrzeiten und Namen.
- Formulieren Sie eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter mit klarer Frist (z. B. 14 Tage).
- Suchen Sie rechtliche Beratung oder Beratungshilfe, wenn nötig.
- Reichen Sie bei fehlender Lösung eine Klage beim Amtsgericht ein und fügen Sie alle Beweise bei.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Informationen zum Mietrecht
- Gesetze im Internet - Volltext BGB und ZPO
- Bundesgerichtshof (BGH) - Entscheidungen zum Mietrecht