Mieterrechte: Fotos & Videos in Mietwohnungen Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stehen Sie häufig vor Fragen zu Privatsphäre und Zutrittsrechten, wenn Vermieter Fotos oder Videos in der Wohnung anfertigen wollen. Dieser Leitfaden erklärt einfach und praxisnah, welche Regeln gelten, wann Sie zustimmen müssen und wie Sie widersprechen oder Bedingungen stellen können. Sie erhalten klare Hinweise zum Datenschutz, zur Dokumentation von Schäden, zu Beweismitteln und zu formalen Schritten wie fristgerechten Antworten oder dem Einsatz von Musterschreiben. Dazu kommen Hinweise zu Gerichtszuständigkeiten und den relevanten Gesetzesgrundlagen, damit Sie Konflikte vermeiden oder vorbereitet reagieren können. Ziel ist, Ihnen Sicherheit zu geben und typische Fehler bei Foto- und Videoaufnahmen zu vermeiden.

Wann sind Foto- und Videoaufnahmen erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf nicht einfach ohne Ihre Zustimmung in der Wohnung fotografieren oder filmen. Aufnahmen im privaten Wohnraum berühren Ihre Privatsphäre und benötigen eine Rechtsgrundlage oder Ihre Einwilligung. Bei begründetem Interesse, etwa zur Dokumentation eines Mangels vor einer Reparatur, ist eine einvernehmliche Regelung sinnvoll und oft ausreichend.

Dokumentieren Sie sofort Datum und Anlass jeder Aufnahme.

Typische Fehler von Mietern und wie Sie sie vermeiden

  • Unaufgeforderte Aufnahmen zulassen (privacy): Sagen Sie klar "nein" oder verlangen Sie Bedingungen, statt stillschweigend zuzustimmen.
  • Nicht schriftlich zustimmen oder widersprechen (form): Fordern Sie immer eine schriftliche Einwilligung oder senden Sie einen schriftlichen Widerspruch.
  • Aufnahmen nicht als Beweismittel sichern (video): Speichern Sie Kopien und Notizen zum Zeitpunkt, Ablauf und Zeugen der Aufnahme.
  • Fristen übersehen (deadline): Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, z.B. bei Abmahnungen oder Aufforderungen.
  • Fotos statt Mängelbeseitigung fordern (repair): Bestehen Sie auf eine technische Prüfung und schriftliche Protokolle statt nur Bildern.
Belege erhöhen Ihre Chancen in Verhandlungen oder vor Gericht.

Was tun, wenn der Vermieter ohne Zustimmung filmt?

Gehen Sie gestaffelt vor: Zuerst freundlich widersprechen und eine Unterlassung fordern; wenn nötig, dokumentieren und formell per Einschreiben widersprechen. Im Zweifelsfall kann rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Antworten Sie schriftlich und fristgerecht auf jede Aufforderung des Vermieters.

Konkrete Schritte

  1. Beweise sichern (evidence): Fotos, Zeitstempel, Namen von Zeugen und eine kurze Beschreibung des Vorfalls notieren.
  2. Schriftlich widersprechen (form): Senden Sie einen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung.
  3. Bedingungen fordern (privacy): Zulassen nur zu bestimmten Zwecken, mit Zweckbindung und Löschfrist.
  4. Gerichtliche Schritte prüfen (court): Wenn eine unrechtmäßige Überwachung weitergeht, ist das Amtsgericht zuständig.[2]

Musterschreiben & offizielle Formulare

Hier sind klare Textbausteine und Hinweise, die Sie direkt verwenden oder anpassen können. Offizielle gerichtliche Formulare erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht oder über das Bundesjustizportal; für rechtliche Schritte gelten die Regelungen der ZPO und die maßgeblichen Normen des BGB.[1][2]

Muster: Widerspruch gegen Foto-/Videoaufnahmen

Inhalt (Kurzversion): Datum, Anlass, Beschreibung der Aufnahme, klare Aufforderung zur Unterlassung und Frist (z. B. 14 Tage), Androhung weiterer Schritte (z. B. rechtliche Schritte). Senden Sie dies per Einschreiben.

Muster: Aufforderung zur Löschung von Aufnahmen

Inhalt: Bezug auf die Aufnahme, Aufforderung zur Löschung bis zu einem konkreten Datum und Bitte um Bestätigung der Löschung schriftlich.

Ein formeller, schriftlicher Widerspruch erhöht die Beweiskraft gegenüber Dritten.

FAQ

Wann darf der Vermieter ohne Erlaubnis die Wohnung betreten und fotografieren?
Der Vermieter darf die Wohnung nur in Ausnahmen betreten (z. B. akute Gefahr, Notfall, mit Ankündigung für notwendige Reparaturen). Fotografieren ohne Einwilligung ist grundsätzlich nicht zulässig.
Reicht eine mündliche Zustimmung des Mieters?
Eher nicht; eine schriftliche Einwilligung ist deutlich sicherer, weil sie Inhalt, Zweck und Dauer der Verwendung regelt.
Kann ich Löschung verlangen, wenn Bilder gemacht wurden?
Ja, Sie können Löschung verlangen, besonders wenn die Aufnahmen Ihre Privatsphäre verletzen oder kein berechtigtes Interesse vorliegt.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Beweise (evidence): Datum, Uhrzeit, beschreibende Notizen und Kopien von Dateien.
  2. Formulieren Sie ein Musterschreiben (form): Widerspruch mit Frist und Versandnachweis.
  3. Suchen Sie Beratung (help): Kontaktieren Sie lokale Rechtsberatungsstellen oder Mietervereine bei Bedarf.
  4. Letzter Schritt: Klage oder einstweilige Verfügung prüfen (court): Wenn nötig, beim Amtsgericht Klage einreichen.[2]

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) - bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.