Mieterrechte: Hausmeisterkosten in Deutschland

Nebenkosten & Betriebskostenabrechnung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sind Hausmeisterkosten ein häufiger Teil der Nebenkostenabrechnung, aber nicht alle Positionen sind automatisch zulässig. Dieser Artikel erklärt verständlich, wann Vermieter Hausmeisterleistungen abrechnen dürfen, welche gesetzlichen Grundlagen im Mietrecht und der Betriebskostenverordnung gelten, wie Sie die Abrechnung prüfen und welche Belege Sie anfordern sollten. Sie erhalten eine praktische Checkliste zum Senken ungerechtfertigter Kosten, Vorlagen für Musterschreiben und Hinweise zu Fristen sowie zum Vorgehen bei Streit vor dem Amtsgericht. Ziel ist es, Ihnen konkrete Schritte zu geben, damit Sie Ihre Rechte als Mieter wahrnehmen und unnötige Zahlungen reduzieren können.

Was gilt zu Hausmeisterkosten?

Als Mieter betrifft Sie vor allem, welche Positionen als Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Relevante Rechtsgrundlagen sind das Mietrecht im BGB[1] und die Betriebskostenverordnung (BetrKV)[2], die regeln, welche Kosten umlagefähig sind. Grundsätzlich dürfen Vermieter nur vereinbarte und tatsächlich erbrachte Leistungen abrechnen; Pauschalen sind nur möglich, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

In den meisten Fällen dürfen nur tatsächlich erbrachte und vereinbarte Leistungen abgerechnet werden.

Typische Posten und welche Sie prüfen sollten

  • Reinigung der Gemeinschaftsflächen
  • Garten- und Grünpflege
  • Winterdienst und Räum-/Streukosten
  • Schlüsselverwaltung und Hauskontrolle
  • Verwaltungsaufwand, soweit vertraglich vereinbart
Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Unstimmigkeiten.

Wie Sie die Abrechnung prüfen

Gehen Sie systematisch vor: fordern Sie Belege an, vergleichen Sie Positionen mit Vorjahren und prüfen Sie, ob Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Achten Sie auf Pauschalbeträge und die vertragliche Grundlage. Wenn Dokumente fehlen, fordern Sie diese schriftlich an und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachreichung.

  1. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung und die Originalrechnungen an
  2. Prüfen Sie, ob Positionen doppelt oder pauschal berechnet wurden
  3. Vergleichen Sie die Kosten mit früheren Abrechnungen
  4. Setzen Sie eine Frist für die Nachreichung fehlender Belege

Checkliste zum Senken von Hausmeisterkosten

  • Belege ordnen und Kopien anfertigen
  • Schreiben Sie ein förmliches Widerspruchsschreiben (siehe Muster)
  • Führen Sie Fotos und Datumsangaben von Mängeln
  • Bei Bedarf Klage beim Amtsgericht einreichen[3]
Bewahren Sie alle Kommunikationen mit dem Vermieter schriftlich auf.

FAQ

Wer zahlt Hausmeisterkosten?
In der Regel der Mieter, wenn die Kosten ausdrücklich im Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart sind.
Kann ich Hausmeisterkosten pauschal anfechten?
Sie können einzelne Positionen anfechten, wenn Belege fehlen oder Leistungen nicht erbracht wurden.
Welche Fristen gelten für Widerspruch?
Sie sollten innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung prüfen und reagieren; genaue Fristen können regional variieren.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Abrechnung und notieren Sie unklare Posten
  2. Fordern Sie fehlende Rechnungen schriftlich an
  3. Schreiben Sie ein Widerspruchsschreiben und senden Sie es per Einschreiben
  4. Reichen Sie bei Bedarf eine Klage beim Amtsgericht ein oder suchen Sie rechtliche Beratung

Hilfe und Support


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 535–580a
  2. [2] Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  3. [3] Amtsgericht: örtliche Zuständigkeit und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.