Mieterrechte in Deutschland: Fotos in WGs ablehnen
Als Mieter in einer WG in Deutschland können Sie sich fragen, ob Vermieter oder Mitbewohner einfach Foto- oder Videoaufnahmen anfertigen dürfen. Diese Frage berührt Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und das Mietrecht. Oft hilft eine klare schriftliche Ablehnung; manchmal ist das Verhalten erlaubt, etwa bei begründetem Verdacht auf Schäden oder bei Zustimmung aller Beteiligten. Dieser Artikel erklärt einfach und praxisnah, welche Rechte Mieter haben, welche Schritte Sie sofort unternehmen sollten, welche offiziellen Gesetze und Formulare relevant sind und wie Sie Probleme dokumentieren. Wir zeigen, wie Sie Beweise sichern, Mustertexte nutzen und wann ein Amtsgericht einschreiten kann, damit Sie Ihre Privatsphäre in der WG in Deutschland schützen können.
Was sagt das Gesetz?
Grundsätzlich regeln die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Pflichten von Vermieter und Mieter, etwa zu Besitz und Nutzung der Wohnung und zur Wahrung der Privatsphäre.[1] Datenschutzrechtliche Aspekte können zusätzlich relevant werden, wenn Personenbilder oder Videos verarbeitet werden.
Wer darf Fotos oder Videos machen?
In einer WG ist die Rechtslage oft davon abhängig, wer Aufnahmen macht und zu welchem Zweck. Ein Mitbewohner darf grundsätzlich in den eigenen privaten Bereichen fotografieren, sofern er nicht die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt. Der Vermieter hat kein generelles Recht, private Aufnahmen in einer vermieteten Wohnung zu machen oder fremde Fotos zu verlangen; Zutritt des Vermieters unterliegt den Regeln des Mietrechts.
- Widerspruch schriftlich einlegen: Formulieren Sie eine klare Ablehnung per Brief oder E-Mail und fordern Sie, dass die Aufnahme unterbleibt.
- Fotos und Videos dokumentieren: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Beteiligte und speichern Sie Metadaten als Beweismittel.
- Mitbewohner ansprechen: Klären Sie den Zweck und verlangen Sie Löschung, wenn keine Einwilligung vorliegt.
- Fristen beachten: Reagieren Sie schnell, besonders wenn es um Löschung oder Unterlassung geht.
- Formal abmahnen: Bei wiederholten Verstößen kann eine Abmahnung oder Unterlassungsaufforderung sinnvoll sein.
Praktische Muster und Formulare
Es gibt kein spezielles "Amtliches Formular" nur für Fotoablehnung, aber Sie können standardisierte Schreiben verwenden: ein schriftlicher Widerspruch, eine Aufforderung zur Löschung oder eine Abmahnung. Bei ernsthaften Eingriffen können Sie auch gerichtliche Schritte erwägen; Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht.[2]
Beispiel eines kurzen Widerspruchs
Formulieren Sie kurz, sachlich und datiert: Wer, gegen wen, welche Aufnahme, Datum/Zeit, Aufforderung zum Unterlassen und zur Löschung sowie Fristsetzung (z. B. 14 Tage). Nennen Sie ggf. Zeugen und vergleichen Sie das Vorgehen mit Datenschutzregeln.
Häufige Rechtsfragen
- Kann mein Vermieter von mir Fotos in der WG verlangen?
- Nein, nicht ohne berechtigten Grund oder Ihre Einwilligung; der Vermieter hat kein pauschales Recht auf private Aufnahmen.
- Muss ich Fotos löschen, die ein Mitbewohner gemacht hat?
- Sie können Löschung verlangen, wenn die Fotos Ihre berechtigten Interessen verletzen und keine Einwilligung vorliegt.
- Wann sollte ich das Amtsgericht einschalten?
- Bei wiederholten, erheblichen Eingriffen in Ihre Privatsphäre oder wenn Abmahnungen erfolglos bleiben, kann das Amtsgericht zuständig sein.[2]
Anleitung
- Schritt 1: Ruhig bleiben und Situation dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Beteiligte).
- Schritt 2: Schriftlich widersprechen: Kurzes, datiertes Schreiben mit Aufforderung zur Unterlassung und Löschung.
- Schritt 3: Falls nötig Abmahnung schicken oder rechtliche Beratung einholen; Beweise sichern.
- Schritt 4: Bei andauernder Verletzung: Klage beim zuständigen Amtsgericht prüfen lassen.[2]
Hilfe und Support / Ressourcen
- Gesetze im Internet – BGB und Mietrecht
- Bundesministerium der Justiz – Informationen und Musterformulare
- Bundesgerichtshof – Grundsatzentscheidungen zum Mietrecht