Mieterrechte: Videoüberwachung in Deutschland

Sonderwohnformen 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland können Sie gelegentlich mit Videoüberwachung im Hausflur, an der Haustür oder durch Nachbarn konfrontiert werden. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und das Mietverhältnis überschneiden sich dabei; deshalb ist sorgfältige Dokumentation wichtig, wenn Sie Ihre Rechte schützen wollen. In diesem Text erkläre ich verständlich, welche Aufnahmen zulässig sind, wie Sie Vorfälle datenschutzkonform dokumentieren, welche Gesetze und Gerichte relevant sind und welche Formulare Sie nutzen können, um Auskunft zu verlangen oder eine Beschwerde einzureichen. Die Hinweise sind praxisnah und richten sich an Mieter ohne juristischen Hintergrund, sodass Sie Schritte wie Beweissicherung, Fristen und eine mögliche Anrufung des Amtsgerichts sicher umsetzen können.

Wann ist Videoüberwachung erlaubt?

Grundsätzlich gilt: dauerhafte, personenbezogene Videoüberwachung in gemeinschaftlichen Bereichen ist nur in engen Grenzen zulässig. Eingriffe in Persönlichkeitsrechte und Datenschutz sind nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz zu prüfen; zugleich regeln mietrechtliche Pflichten und Rechte das Verhalten von Vermieter und Mieter im Wohnverhältnis. Für mietrechtliche Pflichten siehe Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 535–580a[1]; für Datenschutzfragen ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz die zuständige Anlaufstelle[2].

Wie dokumentieren Sie Vorfälle?

Eine strukturierte Dokumentation hilft, Ihre Rechte durchzusetzen und Beweise vor Gericht vorzulegen. Achten Sie immer auf den Schutz Dritter (z. B. Unkenntlichmachung fremder Gesichter) und bewahren Sie Originaldateien unverändert.

  • Datum und Uhrzeit des Vorfalls genau notieren (Tag, Uhrzeit, Dauer).
  • Fotos oder Screenshots der Aufnahmen sichern und die Dateiinfo erhalten (Originaldateien kopieren).
  • Beschreiben, was auf den Bildern/Videos zu sehen ist: wer, was, wo, wie lange.
  • Zeugen mit Namen und Kontakt notieren; kurze schriftliche Statements speichern.
  • Alle Kommunikationen mit Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich festhalten (E‑Mails, Briefe).
Genaue Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Was tun bei verbotener Überwachung?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass unzulässig gefilmt wird, fordern Sie zunächst Auskunft beim Verantwortlichen (z. B. Vermieter) und bitten um Löschung unzulässiger Aufnahmen. Ein formales Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO kann helfen, die Rechtslage zu klären; Musterformulare zur Kontaktaufnahme finden Sie bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und der Informationsfreiheit[2]. Bei ausbleibender Klärung können Sie eine Beschwerde bei der Landes- oder Bundesdatenschutzbehörde einreichen und, falls notwendig, zivilrechtlich vor dem Amtsgericht klären lassen (Mietrechtsstreitigkeiten, Räumungsklagen usw.). Das Amtsgericht ist die normale erste Instanz für viele mietrechtliche Streitigkeiten; bei Rechtsfragen sind Entscheidungen des Bundesgerichtshofs richtungsweisend[3].

FAQ

Darf der Vermieter im Hausflur filmen?
Nicht ohne Weiteres. Dauerhafte Überwachung ist nur begrenzt zulässig; Interessenabwägung und Datenschutzvorgaben sind zu prüfen. Wenden Sie sich an die Datenschutzbehörde oder das Amtsgericht, wenn Sie unsicher sind.
Wie sichere ich Beweise datenschutzkonform?
Sichern Sie Originaldateien, notieren Sie Zeitpunkte, dokumentieren Sie Zeugen und kommunizieren Sie schriftlich mit dem Verantwortlichen. Achten Sie darauf, die Rechte Dritter nicht zu verletzen.
An wen kann ich mich wenden?
Beschwerden und Auskunftsersuchen richten Sie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz oder die zuständige Landesdatenschutzbehörde; mietrechtliche Streitigkeiten klärt meist das Amtsgericht.

Anleitung

  1. Sofort dokumentieren: Datum, Uhrzeit und Umstände schriftlich festhalten.
  2. Beweise sichern: Originaldateien kopieren und an einem sicheren Ort speichern.
  3. Auskunft verlangen: Schriftliches Auskunftsersuchen an den Verantwortlichen (Art. 15 DSGVO).
  4. Beschwerde einreichen: Falls nötig bei der Landes- oder Bundesdatenschutzbehörde Beschwerde vorbringen.
  5. Rechtliche Schritte prüfen: Gegebenenfalls Klage vor dem Amtsgericht erwägen.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Dokumentation ist entscheidend, um Rechte als Mieter durchzusetzen.
  • Auskunftsersuchen nach DSGVO sind ein praktisches erstes Mittel.
  • Amtsgericht und Datenschutzbehörden sind die zentralen Anlaufstellen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB §§ 535–580a
  2. [2] Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.