Mietrecht: Internet im Wohnheim in Deutschland 2025
Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich regelt das Bürgerliche Gesetzbuch die Pflichten des Vermieters und die Rechte der Mieter: Der Vermieter muss die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten, wozu auch die vereinbarte Versorgung mit Einrichtungen zählen kann.[1] Ob ein Internetanschluss zur Mietsache gehört, hängt vom Mietvertrag und von tatsächlichen Vereinbarungen im Wohnheim ab. Ist im Vertrag ein Anschluss zugesagt, gilt dies als vertraglicher Leistungsbestandteil.
Typische Probleme und wie Sie vorgehen
Die folgenden Schritte helfen, typische Fälle wie Netzstörungen, Bandbreitenmängel oder Einschränkungen durch Providerwechsel zu klären.
- Störung melden: Informieren Sie umgehend den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich und fordern Sie eine Frist zur Behebung.
- Dokumentation: Sammeln Sie Belege (Screenshots, Speedtests, Datum/Uhrzeit) als Nachweis für die Störung.
- Mietminderung prüfen: Bei erheblicher Beeinträchtigung kann eine Mietminderung möglich sein; dokumentieren Sie Umfang und Dauer.
- Fristen beachten: Wenn der Vermieter nicht reagiert, kann der Weg zum Amtsgericht für eine Klärung nötig sein.[2]
Streit um Router oder Provider
Manche Wohnheime schreiben einen bestimmten Provider oder Router vor. Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn sie im Mietvertrag klar geregelt und dem Mieter zumutbar sind. Ein pauschales Verbot eines eigenen Anschlusses kann unzulässig sein; prüfen Sie die genaue Vertragsformulierung.
Was tun bei langanhaltenden Ausfällen?
Gehen Sie systematisch vor: Melden, dokumentieren, Frist setzen, notfalls Mietminderung und rechtliche Schritte. Bei Verfahren ist die Zivilprozessordnung maßgeblich, und Mietrechtssachen werden meist vor dem Amtsgericht verhandelt.[2]
FAQ
- Wer entscheidet, ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist?
- Das entscheidet im Streitfall das zuständige Gericht; als Rechtsgrundlage gelten die §§ 535 ff. BGB.[1]
- Kann der Vermieter den Internetzugang für mehrere Wohnungen bündeln?
- Ja, das ist möglich, wenn dies vertraglich geregelt ist und die Leistungsfähigkeit des Anschlusses ausreichend ist. Ansonsten gelten anteilige Nutzungsregelungen.
- Wohin wende ich mich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Wenn außergerichtliche Schritte scheitern, können Sie Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen; Informationen zum Verfahren finden Sie in der ZPO.[2]
Anleitung
- Schritt 1: Störung schriftlich melden und eine realistische Frist setzen (z. B. 14 Tage).
- Schritt 2: Beweise sammeln (Screenshots, Speedtests, Datum/Uhrzeit, Nachfragen beim Provider).
- Schritt 3: Wenn keine Reaktion, erneut schriftlich nachfassen und Fristverlängerung ankündigen.
- Schritt 4: Bei anhaltenden Einschränkungen Mietminderung berechnen und ansetzen; dokumentieren Sie Höhe und Zeitraum.
- Schritt 5: Bei fehlender Lösung Klage oder Mahnbescheid prüfen und ggf. das Amtsgericht anrufen.[3]
Wichtige Hinweise
- Bewahren Sie alle Schriftwechsel und Nachweise geordnet auf.
- Achten Sie auf Datenschutz: Trennen Sie private und geteilte Netzwerke, wo möglich.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB: Bürgerliches Gesetzbuch (Rechte und Pflichten der Vermieter und Mieter)
- ZPO: Zivilprozessordnung (Verfahren vor Gericht)
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen zu Mietrecht