Nebenkosten: Allgemeinstrom prüfen – Mieter in Deutschland
Viele Mieter in Deutschland fühlen sich bei der Nebenkostenabrechnung unsicher, besonders wenn es um Allgemeinstrom in gemeinschaftlichen Flächen geht. Diese Übersicht erklärt verständlich, was Allgemeinstrom bedeutet, welche Kosten typischerweise anfallen und wie Sie als Mieter Ihre Abrechnung prüfen können. Sie finden eine praktische Checkliste, Hinweise zu relevanten Gesetzen wie dem BGB und der BetrKV sowie konkrete Schritte, um Nachfragen beim Vermieter zu stellen oder Belege anzufordern. Durch einfache Prüfungen und richtige Dokumentation lassen sich oft unnötige Zahlungen vermeiden. Das Ziel ist, dass Sie Ihre Rechte kennen, Fehler erkennen und bei Bedarf formal vorgehen können, ohne juristische Vorkenntnisse. Praktische Vorlagen und Fristen werden erklärt.
Was ist Allgemeinstrom?
Allgemeinstrom bezeichnet Strom, der für gemeinschaftliche Bereiche einer Wohnanlage verwendet wird, zum Beispiel Treppenhausbeleuchtung, Hofbeleuchtung oder Hausflursteckdosen. Die Kosten hierfür können in der Regel auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag oder in der Betriebsvereinbarung vereinbart ist. Vermieter müssen die Umlage der Betriebskosten nachvollziehbar aufschlüsseln, insbesondere nach den Regeln der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und den allgemeinen Pflichten aus dem BGB.[1][2]
Checkliste: Allgemeinstrom prüfen
- Fordern Sie alle Belege und Abrechnungsunterlagen schriftlich beim Vermieter an.
- Vergleichen Sie Zählerstände, Rechnungen und Monatsabrechnungen mit den angegebenen Kosten.
- Prüfen Sie die Verteilungsschlüssel (z. B. nach Wohnfläche oder Einheiten) und ob der Anteil plausibel ist.
- Achten Sie auf gesetzliche und vertragliche Fristen für Einwendungen gegen die Abrechnung.
- Widersprechen Sie unklaren Posten schriftlich und fordern Sie Nachweise an.
- Wenn keine Einigung gelingt, informieren Sie sich über die Zuständigkeit des Amtsgerichts für Mietstreitigkeiten.[4]
Wie Sie formal vorgehen
Beginnen Sie mit einer strukturierten Anfrage: Beschreiben Sie die strittigen Positionen, nennen Sie konkrete Rechnungsnummern oder Abrechnungszeiträume und fordern Sie Einsicht in Originalrechnungen. Verweisen Sie dabei auf Ihre Rechte nach dem BGB und auf die BetrKV, die regelt, welche Kosten umlagefähig sind.[1][2] Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Antworten auf. Unterscheiden Sie Allgemeinstrom von Heizkosten, die speziellen Regeln der Heizkostenverordnung unterliegen.[3]
FAQ
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter keine Belege liefert?
- Fordern Sie die Belege schriftlich an und setzen Sie eine angemessene Frist. Verweigert der Vermieter weiterhin die Herausgabe, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Teilzahlungen verweigern und gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen.
- Muss ich immer für Allgemeinstrom zahlen?
- Nur wenn der Mietvertrag oder die Betriebskostenabrechnung die Umlage vorsieht und die Kosten nachweisbar und nachvollziehbar sind. Pauschale oder nicht belegte Forderungen können Sie anfechten.
- An wen wende ich mich bei Streit?
- Bei unlösbaren Streitigkeiten ist das örtliche Amtsgericht zuständig; viele Angelegenheiten lassen sich aber vorher durch ein klärendes Gespräch oder eine schriftliche Aufforderung regeln.
Anleitung
- Innerhalb von zwei Wochen schriftlich Belege und eine Erläuterung der Abrechnung anfordern.
- Belege prüfen: Zählerstände, Rechnungszeiträume und verwendete Verteilungsschlüssel vergleichen.
- Unklare Posten schriftlich beanstanden und um Korrektur oder Erläuterung bitten.
- Bleibt der Konflikt bestehen, prüfen Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht und beachten Sie die ZPO-Verfahrensregeln.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Gesetze im Internet – BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
- [2] Gesetze im Internet – Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- [4] Justiz – Informationen zu Amtsgerichten