Nicht umlagefähige Kosten: Mieterrechte in Deutschland

Nebenkosten & Betriebskostenabrechnung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland können Nebenkostenabrechnungen verwirrend sein. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Positionen typischerweise nicht umlagefähig sind, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und wie Sie Erstat tungsansprüche praktisch prüfen. Wir zeigen Schritt für Schritt, welche Belege Sie sammeln sollten, wie Sie form- und fristgerecht Widerspruch einlegen und an welche Gerichte oder Behörden Sie sich wenden können. Ziel ist, dass Sie als Mieter Ihre Rechte sicherer einschätzen und im Streitfall vorbereitet handeln können, ohne juristischen Fachjargon vorauszusetzen.

Was bedeutet „nicht umlagefähig"?

Nicht umlagefähig sind Kosten, die der Vermieter nicht auf die Mieter in der Betriebskostenabrechnung umlegen darf. Die rechtliche Basis liegt im Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und in Spezialverordnungen wie der Betriebskostenverordnung und der Heizkostenverordnung[1][2][3]. Ein häufiger Fehler ist, dass private Instandsetzungsaufwendungen oder Verwaltungsposten fälschlich als umlagefähig ausgewiesen werden.

Dokumentieren Sie jede Rechnung und jeden Zahlungsbeleg sofort digital und in Papierform.

Typische nicht umlagefähige Posten

  • Reparaturen am Gebäude (repair) – Laufende Instandhaltung, die der Vermieter trägt.
  • Verwaltungskosten (fee) – Pauschale Verwaltungsaufschläge, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart sind.
  • Instandsetzung nach Schäden (repair) – Kosten für Renovierung nach Schaden, die nicht als Betriebskosten gelten.
  • Private Aufwendungen des Vermieters (deposit) – z. B. persönliche Versicherungspolicen ohne Umlagevereinbarung.
  • Fehlende Belege (document) – Positionen ohne nachvollziehbare Rechnungen gelten oft als nicht belegbar.

Wie prüfen Sie eine Abrechnung?

Prüfen Sie zunächst, ob die Abrechnung formal korrekt ist: vollständige Positionen, nachvollziehbare Verteilerschlüssel und beigefügte Rechnungen. Vergleichen Sie die angegebenen Beträge mit den Originalrechnungen und Kontoauszügen. Bei Unklarheiten fordern Sie vom Vermieter Einsicht in Belege per schriftlicher Anfrage an.

Fordern Sie Belege schriftlich an und setzen Sie eine klare Frist zur Vorlage.

Typische Schritte bei vermuteter Fehlabrechnung

  • Schriftliche Anfrage stellen (form) – Bitten Sie um Einsicht in Belege und eine Erläuterung der fraglichen Positionen.
  • Belege prüfen (document) – Vergleichen Sie Rechnungen, Daten und Verteilerschlüssel sorgfältig.
  • Vermieter kontaktieren (contact) – Häufig klärt ein kurzes Gespräch Missverständnisse.
  • Fristgerecht Widerspruch einlegen (court) – Wenn erforderlich, senden Sie eine schriftliche Widerspruchserklärung.

Formulare und offizielle Schritte

Für formale Schritte gibt es amtliche Verfahren: Der Online-Mahnantrag dient, wenn Zahlungen strittig sind; für gerichtliche Auseinandersetzungen ist meist das Amtsgericht zuständig, später das Landgericht und in Berufungsfragen der Bundesgerichtshof.[4]

Klären Sie bei Fristfragen im Zweifel mit dem Amtsgericht oder einer Beratungsstelle.

Rechte und Fristen

Prüfen Sie Fristen im BGB und in der Zivilprozessordnung (ZPO). Bei einer Abrechnung gilt in der Regel eine Prüf- und Rügepflicht: Sie sollten unberechtigte Forderungen zeitnah schriftlich rügen. Längere Untätigkeit kann Ihre Chancen auf Erstattung beeinträchtigen.

Häufige Fragen

Welche Kosten dürfen Vermieter grundsätzlich umlegen?
Nur solche Kosten, die als Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart sind und in der BetrKV aufgeführt werden dürfen.
Was mache ich, wenn der Vermieter Belege nicht vorlegt?
Fordern Sie schriftlich Einsicht und setzen Sie eine angemessene Frist; bleibt die Einsicht aus, können Sie die Zahlung verweigern und ggf. gerichtliche Schritte prüfen.
Wer entscheidet bei Streitigkeiten?
In erster Instanz das zuständige Amtsgericht; für Berufungen das Landgericht und für grundsätzliche Fragen der Bundesgerichtshof.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Abrechnungen, Rechnungen und Kontoauszüge (document).
  2. Formulieren Sie eine schriftliche Anfrage an den Vermieter mit Frist zur Vorlage der Belege (form).
  3. Kontaktieren Sie bei Bedarf das Amtsgericht oder nutzen Sie den Online-Mahnantrag (contact).
  4. Reichen Sie bei fortbestehender Uneinigkeit Klage ein; legen Sie alle Belege geordnet bei (court).

Kernaussagen

  • Nicht umlagefähige Kosten sind meist Instandsetzung oder private Aufwendungen des Vermieters.
  • Dokumentation und rechtzeitige, schriftliche Rüge sind entscheidend für Erstattungsansprüche.
  • Bei Streit sind Amtsgericht, Landgericht und gegebenenfalls der BGH die zuständigen Instanzen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB
  2. [2] Gesetze im Internet – Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  3. [3] Gesetze im Internet – Heizkostenverordnung (HeizKV)
  4. [4] Justizportal – Online-Mahnantrag
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.