Nicht umlagefähige Kosten: Nachfordern für Mieter DE
Was sind nicht umlagefähige Kosten?
Nicht umlagefähige Kosten sind Ausgaben, die Vermieter nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegen dürfen. Die Regeln zum Mietverhältnis und zur Betriebskostenumlage stehen im BGB und in der Betriebskostenverordnung, auf die sich Abrechnungen und Streitfragen stützen.[1] [2]
Typische Kosten, die nicht umgelegt werden
- Private Reparaturen oder Instandsetzungen, die dem Vermieter zuzurechnen sind.
- Verwaltungspauschalen, die nicht als Betriebskosten vereinbart sind.
- Bußgelder, Strafen oder sonstige Zwangsmaßnahmen.
- Kosten, die in der Teilungserklärung oder im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Wie prüfen Sie die Betriebskostenabrechnung?
Prüfen Sie die Abrechnung systematisch: vergleichen Sie Positionen mit dem Mietvertrag, fordern Sie Belege an und kontrollieren Sie anteilige Verteilungen. Achten Sie auf formale Fehler, abgerechnete Zeiträume und rechnerische Genauigkeit.
- Fristen prüfen: Wann wurde die Abrechnung zugestellt und welche Fristen gelten für Nachforderungen?
- Belege anfordern: Fordern Sie Originalabrechnungen, Rechnungen und Zahlungsbelege beim Vermieter an.
- Rechnung kontrollieren: Prüfen Sie Zahlen, Verteilerschlüssel und Vorauszahlungen.
- Formellen Widerspruch einlegen: Schicken Sie fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch mit Begründung.
Formulare und Zuständigkeiten
Es gibt keine spezielle bundesweite "Mieter-Formularmappe" für jede Nachforderung, aber relevante Formalakte sind etwa der schriftliche Widerspruch und, falls nötig, der Antrag im Mahnverfahren oder die Klage beim Amtsgericht. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids kann sinnvoll sein, wenn der Vermieter eine eindeutige Forderung stellt und Sie nicht einverstanden sind; die Zuständigkeit für Mietrechtsstreitigkeiten liegt in erster Instanz meist beim Amtsgericht.[3]
Praktisches Beispiel: Sie erhalten eine Nachforderung für vermeintlich nicht bezahlte Heizkosten. Sie fordern die Originalrechnungen an, prüfen den Zeitraum und senden innerhalb der Frist einen schriftlichen Widerspruch mit Kopien der von Ihnen gesicherten Zahlungsbelege. Wenn der Vermieter weiter auf Zahlung besteht, können Sie das Mahnverfahren oder eine Klage beim zuständigen Amtsgericht in Erwägung ziehen.
FAQ
- Kann der Vermieter nach Jahren noch Nebenkosten zurückfordern?
- In der Regel unterliegen Ansprüche der Verjährung; viele Ansprüche verjähren nach drei Jahren nach den Regeln des BGB.[1]
- Was mache ich, wenn der Vermieter keine Belege liefert?
- Fordern Sie die Belege schriftlich an und setzen Sie eine Frist. Fehlen die Nachweise, können Sie die Berechtigung der Forderung anzweifeln und gegebenenfalls vor Gericht darauf hinweisen.
- Muss ich sofort zahlen, wenn der Vermieter nachfordert?
- Nicht zwingend. Sie können berechtigte Einwände schriftlich geltend machen und Belege anfordern. Unberechtigte oder nicht belegte Forderungen müssen Sie nicht ohne weiteres begleichen.
Anleitung
- Sammeln Sie alle relevanten Belege, Abrechnungen und Zahlungsnachweise.
- Prüfen Sie Fristen und den Abrechnungszeitraum sowie die Verteilerschlüssel.
- Formulieren und versenden Sie einen schriftlichen Widerspruch mit Begründung und Fristsetzung.
- Wenn keine Einigung erzielt wird, prüfen Sie Mahnverfahren oder Klage beim zuständigen Amtsgericht.
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
- Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- Justizportal: Informationen zu Gerichten