Nicht umlagefähige Nebenkosten: Mieter-Tipps Deutschland

Nebenkosten & Betriebskostenabrechnung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland erhalten jährliche Betriebskostenabrechnungen und sind unsicher, welche Posten tatsächlich umlagefähig sind. Fehler bei nicht umlagefähigen Positionen führen oft zu überhöhten Nachzahlungen oder unberechtigten Kürzungen. In diesem Text erkläre ich verständlich, wie Sie typische Fehler erkennen, welche Belege Sie anfordern sollten und wie Sie formell Widerspruch einlegen. Ich nenne relevante Gesetze wie das BGB und die BetrKV, zeige praktische Formulierungen für Schreiben an den Vermieter und gebe Hinweise zum Vorgehen, wenn eine Einigung ausbleibt. Ich erläutere auch welche Fristen zu beachten sind, wie Sie Beweise sammeln (z. B. Fotos, Abrechnungsbelege) und wann es sinnvoll ist, das Amtsgericht oder Mietgericht anzurufen. Am Ende finden Sie Vorlagen und Hinweise zu offiziellen Formularen, die Mieter verwenden können.

Was sind nicht umlagefähige Positionen?

Nicht umlagefähige Positionen sind Kosten, die nach Gesetz oder Vereinbarung nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Die genaue Abgrenzung folgt dem Betriebskostenverordnung-Katalog und den Regelungen im BGB. [1][2] Grundsätzlich sind Investitionskosten, Abschreibungen oder reine Finanzierungskosten des Vermieters nicht umlagefähig.

Nicht umlagefähige Posten sind meist Investitions- oder Finanzierungskosten.

Typische Beispiele

  • Reparaturen (repair): Laufende Instandhaltung ist meist umlagefähig, Modernisierung als Investition oft nicht.
  • Darlehenszinsen (payment): Finanzierungskosten des Eigentümers sind regelmäßig nicht auf Mieter umlegbar.
  • Abschreibungen / depreciation: Abschreibungen auf Gebäude oder Sanierungen dürfen nicht in der Betriebskostenabrechnung stehen.
  • Private Kosten des Vermieters (evidence): Persönliche Ausgaben sind keine Betriebskosten und damit nicht abrechenbar.
Fordern Sie frühzeitig die Originalbelege an und führen Sie ein Protokoll über Ihre Anfragen.

Wie prüfen Sie die Abrechnung praktisch?

Gehen Sie Posten für Posten durch: Vergleichen Sie die Abrechnung mit der Mietvertraglichen Vereinbarung und der BetrKV. Fordern Sie Belege an, notieren Sie Datum und Gesprächspartner und fordern Sie schriftliche Erklärungen vom Vermieter. Wenn ein Posten unklar bleibt, benennen Sie ihn konkret im Widerspruchsschreiben und begründen Sie, warum er nicht umlagefähig ist.

Reichen Sie Widerspruch immer schriftlich ein und behalten Sie eine Kopie.

Formulierungsbeispiel für eine Beanstandung

Ein kurzes, klares Schreiben an den Vermieter reicht oft aus. Beispiel: "Hiermit beanstande ich die Position 'X' in Ihrer Betriebskostenabrechnung vom [Datum], da diese Kosten nach meiner Auffassung nicht umlagefähig sind. Bitte senden Sie mir bis zum [Datum innerhalb von 14 Tagen] die zugehörigen Belege." Achten Sie auf eine Fristsetzung zur Antwort.

Rechte, Fristen und Gericht

Wenn der Vermieter nicht reagiert oder die Antwort unzureichend ist, können Sie innerhalb gesetzlicher Fristen rechtlich vorgehen. Kleinere Streitfälle werden am Amtsgericht entschieden; bei höheren Streitwerten kommt das Landgericht oder später der Bundesgerichtshof in Betracht. [3] Bewahren Sie alle Dokumente auf und überlegen Sie, ob Sie Prozesskostenhilfe beantragen möchten, wenn die Kosten ein Hindernis sind.

FAQ

Wie beanstande ich nicht umlagefähige Posten?
Schreiben Sie einen kurzen, begründeten Widerspruch an den Vermieter, fordern Sie Belege und setzen Sie eine angemessene Frist zur Stellungnahme.
Welche Frist gilt für eine Beanstandung?
Eine gesetzliche Einheitsfrist gibt es nicht immer; üblicherweise ist eine Frist von 14 bis 30 Tagen zur Vorlage von Belegen angemessen.
Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht zur Klärung oder prüfen Sie die Möglichkeit von Mediation und Rechtsschutz; bei Bedarf kann auch Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Anleitung

  1. Belege anfordern (within): Fordern Sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich alle zugehörigen Rechnungen und Verträge an.
  2. Dokumentation sammeln (evidence): Fotografieren Sie Zählerstände und sammeln Sie Schriftwechsel.
  3. Widerspruch formulieren (form): Senden Sie ein begründetes Schreiben mit Fristsetzung an den Vermieter.
  4. Gerichtliche Schritte prüfen (court): Falls nötig, reichen Sie beim Amtsgericht Klage ein oder beantragen Sie Prozesskostenhilfe.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Nur Kosten laut BetrKV oder vertraglicher Vereinbarung sind umlagefähig.
  • Frühzeitige Dokumentation erhöht Ihre Erfolgsaussichten bei Beanstandungen.
  • Wenn nötig, nutzen Sie gerichtliche Möglichkeiten und prüfen Sie Prozesskostenhilfe.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet: BGB §535 ff.
  2. [2] Gesetze im Internet: Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) - Informationen und Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.