Zwischenablesung vorbereiten für Mieter in Deutschland

Wohnungsübergabe: Einzug & Auszug 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Wer als Mieter in Deutschland bei einem Fernumzug die Zwischenablesung organisiert, schützt sich vor fehlerhaften Endabrechnungen und unklaren Nachforderungen. Diese Anleitung erklärt in klarer Sprache, welche Schritte Sie vor dem Auszug durchführen sollten: Anmeldung der Ablesung, Dokumentation der Zählerstände, Abstimmung mit dem Vermieter und Übergabeprotokoll. Sie richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und zeigt konkrete Handlungsschritte, welche Fristen zu beachten sind und welche Nachweise helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Praktische Beispiele und Hinweise zu offiziellen Rechtsgrundlagen (BGB, ZPO) sind enthalten, damit Sie Ihre Rechte in Deutschland souverän wahrnehmen können.[1]

Wann ist eine Zwischenablesung nötig?

Eine Zwischenablesung ist sinnvoll, wenn der Umzug nicht am regulären Abrechnungszeitpunkt liegt oder wenn der neue Mieter bzw. der Vermieter eine exakte Trennung der Verbräuche verlangt. Gründe können sein: Kündigung, vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, Mieterwechsel oder ein geplanter Zählerwechsel.

  • Bei Umzug aus der Wohnung (move-out): sicherstellen, dass Zählerstände am Übergabetag festgehalten werden.
  • Bei Mieterwechsel (move-in): neue und alte Vertragsparteien sollten Zählerstände vergleichen.
  • Bei technischem Verdacht (repair): wenn Zählerstände unplausibel wirken, melden und prüfen lassen.
Bewahren Sie Fotos der Zählerstände mit Datum und Uhrzeit als Beleg auf.

Welche Unterlagen und Nachweise brauchen Sie?

Sammeln Sie alle relevanten Dokumente vor der Ablesung: Mietvertrag, letzte Betriebskostenabrechnung, Mieterschreiben zur Kündigung und ggf. Übergabeprotokolle. Notieren Sie Ort, Datum und Uhrzeit der Ablesung sowie Namen aller anwesenden Personen.

  • Fotos (evidence): zählernummer und sichtbarer Stand, Datum und Uhrzeit im Bild sichtbar.
  • Schriftliche Bestätigung (form): fordern Sie eine unterschriebene Ablesebestätigung vom Vermieter oder der Hausverwaltung an.
  • Kontaktdaten (contact): notieren Sie Ansprechpartner und Telefonnummer der Verwaltung.

Schritt-für-Schritt vor dem Ablesetermin

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Ablesedienst. Klären Sie, wer anwesend ist, und vereinbaren Sie eine schriftliche Bestätigung des ermittelten Zählerstandes. Oft hilft eine kurze Checkliste, damit bei der Ablesung nichts übersehen wird.

Reagieren Sie schriftlich auf angebotene Nachforderungen und verlangen Sie Einsicht in Ableseprotokolle.

Häufige Fragen

Wer trägt die Kosten für eine Zwischenablesung?
Die Kostenfrage hängt vom Mietvertrag und den Vereinbarungen ab; oft trägt der Vermieter die Standardablesung, bei Sonderwünschen kann eine Kostenpflicht entstehen. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und fragen Sie die Hausverwaltung.
Wie dokumentiere ich Zählerstände korrekt?
Notieren Sie Zählernummer, Zählerstand, Datum und Uhrzeit, machen Sie Fotos und lassen Sie die Ablesung vom Vermieter oder Ablesedienst schriftlich bestätigen.
Welche Fristen sind wichtig bei Einwendungen gegen Abrechnungen?
Prüfen Sie die Betriebskostenabrechnung unverzüglich; für Einwendungen gelten oft Fristen, daher sollten Sie schnell reagieren und Belege sammeln.[2]

Anleitung

  1. Termin vereinbaren (notice): Kontaktieren Sie Vermieter oder Ablesedienst mindestens 7 Tage vor dem Auszug.
  2. Zählerstände aufnehmen (evidence): Fotografieren Sie alle relevanten Zähler mit Datum und Uhrzeit.
  3. Ablesebestätigung anfordern (form): Lassen Sie den Stand schriftlich vom Vermieter oder Mitarbeiter unterschreiben.
  4. Belege sichern (move-out): Bewahren Sie Fotos, E-Mails und Protokolle digital und in Papierform auf.
  5. Bei Streit: Amtsgericht kontaktieren (court): Informieren Sie sich über weitere Schritte und Fristen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.