Privathaftpflicht für Mieter & Studenten in Deutschland

Haftpflicht- & Hausratversicherung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter oder Studierende in Deutschland kann ein kleiner Unfall in der WG oder beim Umzug schnell hohe Kosten verursachen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt häufig Schäden, die Sie Dritten zufügen — zum Beispiel beschädigte Möbel, zerbrochene Smartphones oder Wasserschäden in der Wohnung. Dieser Text erklärt kurz, welche Schäden typischerweise gedeckt sind, wie Sie den Schaden richtig melden und welche Fristen für Mieter gelten. Außerdem nennen wir, wann die Hausratversicherung statt der Haftpflicht greift und welche Nachweise Gerichte und Versicherer verlangen können. Die Sprache bleibt praktisch und verständlich, damit Sie im Schadensfall schnelle, rechtskonforme Schritte einleiten können.

Was deckt die Privathaftpflicht?

Die Privathaftpflicht ersetzt in der Regel Schäden, die Sie Dritten zufügen: Sachschäden, Personenschäden und daraus folgende Vermögensschäden. Bei Mietschäden (z. B. Wasserschaden am Bodenbelag) greift oft die Haftpflichtversicherung des Verursachers; die rechtlichen Grundlagen zu Rechten und Pflichten im Mietverhältnis finden sich im BGB (§§ 535–580a).[1]

  • Beschädigte Sachen Dritter (z. B. zerbrochene Lampe, Möbel).
  • Personenschaden mit Haftungsfolgen (z. B. Verletzung von Besuchern).
  • Vermögensschaden durch Haftpflichtansprüche (z. B. Schadensersatzansprüche).
  • Mietsachschäden durch Fahrlässigkeit (z. B. ausgelaufenes Waschmaschinenwasser).
In den meisten Fällen deckt die Privathaftpflicht Sachschäden gegenüber Dritten, nicht aber Schäden am eigenen Hausrat.

Hausratversicherung oder Privathaftpflicht?

Die Hausratversicherung kommt für den eigenen Besitz auf (z. B. gestohlener Laptop, Brand im Zimmer), während die Privathaftpflicht für Schäden an Dritten zahlt. Bei Wasserschäden, die Ihre Möbel betreffen, greift meistens die Hausratversicherung; bei Beschädigungen an der Mietsache durch Ihr Verhalten haftet hingegen oft die Privathaftpflicht.

Bei gestohlenen persönlichen Gegenständen greift in der Regel die Hausratversicherung, nicht die Haftpflicht.

So melden Sie einen Schaden

Richtiges und zügiges Melden erhöht die Chancen auf schnelle Regulierung. Informieren Sie zuerst Ihre Versicherung schriftlich und sammeln Sie Beweise: Fotos, Namen von Zeugen und Rechnungen. Bei drohenden rechtlichen Schritten sind die Amtsgerichte zuständig; für Verfahrensfragen gilt die ZPO.[4][2]

  • Fotos (photo) und Dokumentation des Schadens anfertigen.
  • Versicherer unverzüglich telefonisch informieren und anschließend schriftlich bestätigen.
  • Schadensformular ausfüllen (falls vom Versicherer gefordert) und Belege beifügen.
  • Fristen beachten: Melden Sie Schäden so schnell wie möglich, oft innerhalb weniger Tage.
Reagieren Sie auf Fristsetzungen der Versicherung oder des Vermieters schnell, sonst können Ansprüche abgelehnt werden.

Was die Versicherung von Ihnen erwartet

Versicherer verlangen klare Angaben zum Schadenshergang, Belege und oft eine eidesstattliche Darstellung bei Unklarheiten. Nennen Sie Zeugen, fügen Sie Belege bei und vermeiden Sie Spekulationen.

Schadenfall und Gericht

Wenn ein Streit nicht außergerichtlich lösbar ist, entscheidet in erster Instanz meist das Amtsgericht über Mietstreitigkeiten und Räumungsklagen. Für gerichtliche Schritte gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO), etwa zur Klageeinreichung und Fristen.[4][2]

Häufige Fragen

Deckt die Privathaftpflicht Wasserschäden in der gemieteten Wohnung?
Ja, wenn der Wasserschaden durch Ihr Verschulden (z. B. defekte Waschmaschine) an der Mietsache entstanden ist, kann die Privathaftpflicht einspringen; Schäden am eigenen Hausrat deckt sie jedoch nicht.
Was passiert, wenn der Vermieter wegen eines Schadens kündigt?
Eine Kündigung muss rechtlich geprüft werden; Mieter haben Rechte nach dem BGB (§§ 535–580a). Bei Kündigungs- oder Räumungsfragen ist das Amtsgericht zuständig.[1][4]
Welche Fristen gelten für die Meldung bei der Versicherung?
Meldefristen variieren, aber melden Sie Schäden unverzüglich und innerhalb weniger Tage schriftlich, um Leistungsausschlüsse zu vermeiden.

Anleitung

  1. Schaden dokumentieren: Fotos, Datum, Uhrzeit und Zeugen notieren.
  2. Versicherung anrufen und Schadenfall melden; Vorgangsnummer notieren.
  3. Schadensformular ausfüllen, Belege beifügen und schriftlich einreichen.
  4. Fristen beachten und bei Bedarf rechtliche Beratung suchen, bevor Sie rechtsverbindliche Erklärungen abgeben.

Wichtigste Punkte

  • Dokumentation erhöht die Chance auf volle Regulierung.
  • Schnelle Meldung verhindert formale Leistungsablehnungen.
  • Hausrat vs. Haftpflicht klären: wer zahlt hängt vom Schadenstyp ab.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Betriebskostenverordnung (BetrKV) — gesetze-im-internet.de
  4. [4] Informationen zu Amtsgerichten und Zuständigkeiten — justiz.de
  5. [5] Bundesgerichtshof (BGH) — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.