Privathaftpflicht für Studierende: Mieter in Deutschland
Was deckt die Privathaftpflicht für Studierende?
Die Privathaftpflicht kommt für Personen- und Sachschäden auf, die Sie als Studierender Dritten zufügen — zum Beispiel wenn eine von Ihnen verschüttete Flüssigkeit teure Elektronik zerstört oder ein Besucher auf einer nassen Treppe stürzt. Für Mieter ist wichtig: Schäden an gemieteten Räumen oder dem Inventar sind oft über die Privathaftpflicht abgedeckt, sofern es sich um einen zufälligen und nicht vorsätzlichen Schaden handelt. Die Rechte und Pflichten im Mietverhältnis regelt das BGB in den §§ 535–580a.[1]
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Kein Schutz besteht gewöhnlich bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden, die aus beruflicher Tätigkeit entstehen. Wenn Sie in der Wohnung gewerblich tätig sind oder regelmäßig Dritte betreuen, prüfen Sie die Vertragsbedingungen genau. Ebenfalls ausgeschlossen sind häufig Schäden am eigenen Eigentum und Schäden durch nicht gemeldete Mitbewohner oder Haustiere, sofern diese nicht versichert sind.
Praxis: Schritte bei einem Schaden
Handeln Sie schnell: Dokumentieren Sie Fotos, Zeugen und Rechnungen, informieren Sie den Vermieter schriftlich und melden Sie den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung. Bei Forderungen des Vermieters prüfen Sie zuerst, ob die Kaution betroffen ist und ob ein Anspruch berechtigt erscheint. Im Streitfall kann eine Klage beim Amtsgericht nötig werden; verfahrensrechtliche Vorgaben orientieren sich an der ZPO.[2]
Rechte und Gerichte
Bei unberechtigten Forderungen des Vermieters wenden Sie sich an die örtliche Rechtspflege: Mietrechtsstreitigkeiten werden in erster Instanz meist vor dem Amtsgericht verhandelt; Berufungen gehen an das Landgericht, für Grundsatzfragen kann der BGH entscheiden.[3]
Häufige Fragen
- Brauche ich als Student eine Privathaftpflicht, wenn ich Mieter bin?
- Ja. Als Mieter können Sie für Schäden an der Wohnung oder an Dritten haftbar gemacht werden; eine Privathaftpflicht schützt vor hohen Kosten und Forderungen des Vermieters.
- Deckt die Haftpflicht Schäden in der gemieteten Wohnung?
- Oft ja, wenn der Schaden unbeabsichtigt entstanden ist. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Ausschlüsse, Selbstbeteiligung und Deckungssummen.
- Was mache ich, wenn der Vermieter Schadensersatz fordert?
- Dokumentieren Sie den Schaden, melden Sie ihn schriftlich und kontaktieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung; bei Streitfragen prüfen Sie Fristen und gegebenenfalls das Amtsgericht.
Anleitung
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, Zeugen und Rechnungen (evidence).
- Melden Sie den Schaden schriftlich und legen Sie ein Formular (form) oder ein kurzes Schadenprotokoll vor.
- Beachten Sie Fristen: Reagieren Sie innerhalb der vom Vermieter oder Gericht gesetzten Deadline.
- Reichen Sie bei Bedarf eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein (court) oder lassen Sie sich beraten.
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
- Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
- Bundesgerichtshof (BGH) – bundesgerichtshof.de