Zutritt verweigern: Mieterrechte in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland sind unsicher, wenn der Vermieter unangekündigt oder ohne triftigen Grund Zugang zur Wohnung verlangt. Dieser Text erklärt verständlich, welche Rechte Sie als Mieter haben, wann Sie den Zutritt rechtmäßig verweigern dürfen und wie Sie sich rechtssicher verhalten. Wir beschreiben die gesetzlichen Grundlagen im BGB, typische Ausnahmen für Notfälle, sinnvolle Dokumentation und praktische Schritte zur Konfliktlösung. Ziel ist, Ihnen klare Handlungsvollzüge zu geben: wie Sie eine Ablehnung formulieren, welche Fristen gelten und wann ein Gericht eingeschaltet werden kann. So schützen Sie Ihre Privatsphäre und stellen sicher, dass Entscheidungen gegenüber Vermietern auf rechtlich belastbaren Informationen beruhen. Außerdem nennen wir offizielle Stellen und Formulare. Praktische Vorlagen helfen beim Schreiben.

Was gilt rechtlich?

Grundsätzlich regeln die Vorschriften des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)[1] die Hauptpflichten von Vermieter und Mieter: Erhaltung der Mietsache, Betreten in Notfällen und die Wahrung der Privatsphäre. Ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage oder eine vertragliche Regelung darf der Vermieter nicht beliebig in Ihre Wohnung eintreten. In Notfällen wie Wasserschaden oder Brand kann das Betreten jedoch zulässig sein.

In den §§ 535–580a BGB sind zentrale Mieterrechte geregelt.

Wann dürfen Sie Zutritt verweigern?

  • Keine Ankündigung für Routinekontrolle (entry): Wenn kein Notfall vorliegt, reicht eine unangekündigte Kontrolle nicht als Rechtfertigung.
  • Keine dringende Reparatur (repair): Kleinere Arbeiten ohne Termin kündigen ist nicht zulässig, wenn damit Ihre Privatsphäre betroffen ist.
  • Außerhalb vereinbarter Zeiten (time): Wenn im Mietvertrag Zeiten geregelt sind, dürfen Vermieter diese nicht einfach ignorieren.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen in späteren Streitfällen.

Wie reagieren Sie rechtssicher?

  • Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Grund des Zugriffsversuchs, idealerweise mit Fotos und Zeugen (evidence).
  • Weisen Sie den Vermieter schriftlich darauf hin, dass Sie Zutritt nur nach Ankündigung zulassen (notice). Formulieren Sie kurz und sachlich.
  • Setzen Sie gegebenenfalls eine angemessene Frist zur Terminvereinbarung (deadline), bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
  • Wenn der Vermieter wiederholt unberechtigt Zutritt verlangt, informieren Sie sich über das Amtsgericht als örtliche Zuständigkeit für Mietstreitigkeiten (court)[2].
Antworten Sie schriftlich und bewahren Sie Nachweise auf.

Kommunikation und Formulierung

Eine klare schriftliche Ablehnung kann so aussehen: "Hiermit teile ich mit, dass ich Zutritt zur Wohnung nur nach vorheriger, angemessener Ankündigung in Textform erlaube. Bitte nennen Sie vorgeschlagene Termine mindestens 48 Stunden im Voraus." Nennen Sie einen konkreten Zeitraum für Terminvorschläge und bieten Sie Alternativen an, um Eskalation zu vermeiden.

Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Eingangsbestätigungen auf.

FAQ

Muss der Vermieter den Zutritt ankündigen?
Ja, außer bei akutem Notfall muss der Vermieter in der Regel vorher ankündigen und einen vernünftigen Termin vorschlagen.
Was tun bei wiederholten unangemeldeten Besuchen?
Dokumentieren Sie Vorfälle, senden Sie eine schriftliche Aufforderung zur Unterlassung und ziehen Sie bei Bedarf rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht in Betracht.
Welche Fristen gelten für Terminvorschläge?
Üblich sind mehrere Tage Vorlauf, eine Frist von 24–48 Stunden gilt oft als angemessen; im Zweifel sollten Sie eine konkrete Frist schriftlich setzen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie sofort, ob ein Notfall vorliegt (time) und ob der Vermieter eine gesetzliche Befugnis hat.
  2. Fertigen Sie eine präzise Dokumentation aller Versuche des Zutritts an (evidence), Datum und Uhrzeit notieren.
  3. Senden Sie eine schriftliche Ablehnung per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung (notice) und nennen Sie alternative Termine.
  4. Wenn das Verhalten weitergeht, holen Sie rechtliche Beratung ein und prüfen Sie eine Klage beim Amtsgericht (court) oder eine einstweilige Verfügung.
Frühzeitige, sachliche Kommunikation verhindert viele Eskalationen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.