Schadenanzeige für Mieter in Deutschland prüfen

Haftpflicht- & Hausratversicherung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland sind unsicher, wie sie Schäden in der Wohnung richtig melden und ob eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung Kosten übernimmt. Dieser praktische Text erklärt verständlich, welche Schritte Sie als Mieter gehen sollten: Schaden dokumentieren, Vermieter informieren, Versicherungsdeckung prüfen und notwendige Formulare nutzen. Ich beschreibe Fristen, typische Ausschlüsse und wie Sie Beweismaterial sammeln, ohne hohe Kosten zu verursachen. Am Ende finden Sie FAQ, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Melden und offizielle Links zu Formularen und Gerichten. Ziel ist es, Sie handlungsfähig zu machen, damit Sie Ansprüche sichern oder Reparaturen zügig veranlassen können.

Was Sie jetzt tun sollten

Handeln Sie zügig und systematisch, damit später keine Beweise fehlen und Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.

  • Schaden dokumentieren: Fotos, Datum und Uhrzeit festhalten.
  • Vermieter schriftlich und nachweisbar informieren; kurz den Schaden und Ort beschreiben.
  • Versicherung kontaktieren: Haftpflicht oder Hausrat prüfen, Schadennummer notieren.
  • Bei Gefahr sofort Maßnahmen einleiten (z. B. Wasser abstellen, Strom abschalten).
  • Kostenvoranschläge und Rechnungen sammeln, bevor Reparaturen ohne Absprache durchgeführt werden.
Detaillierte Dokumentation verbessert Ihre Erfolgschancen bei Streitfällen.

Versicherungsschutz prüfen und Deckung

Prüfen Sie, ob der Schaden unter Ihre Privathaftpflicht oder Hausrat fällt und ob es Ausschlüsse oder Selbstbeteiligungen gibt. Relevante mietrechtliche Pflichten zur Instandhaltung und Mängelbeseitigung finden sich im BGB §§535–580a.[1]

Reagieren Sie innerhalb gesetzlicher Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Formulare, Fristen und Gerichte

Nutzen Sie schriftliche Meldungen und bewahren Sie Kopien auf. Bei nicht erfolgter Mängelbeseitigung kann eine Klage beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden; die örtlichen Amtsgerichte sind erste Instanz für Mietstreitigkeiten.[2] Für Klagewege gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO).[3]

Bewahren Sie Kopien aller Mitteilungen auf.

FAQ

Muss ich Schäden dem Vermieter melden?
Ja. Schäden sollten Sie schriftlich und nachweisbar melden und Beweisfotos anfertigen, damit Fristen und Ansprüche gewahrt bleiben.
Zahlt die Haftpflichtversicherung jeden Schaden?
Nicht immer. Haftpflichtversicherungen decken in der Regel Schäden, die Sie Dritten zufügen; Hausratversicherungen decken Eigentumsschäden. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Police.
Wann ist das Amtsgericht zuständig?
Das Amtsgericht ist die zuständige erste Instanz für die meisten Mietstreitigkeiten wie Mietminderung, Kündigung und Räumungsklagen.

Anleitung

  1. Schaden sofort fotografieren und schriftlich mit Datum dokumentieren.
  2. Vermieter umgehend informieren und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
  3. Versicherung anrufen oder online melden und Deckungszusage einholen.
  4. Kostenvoranschläge einholen und nur nach Absprache reparieren lassen.
  5. Bei Streit schriftlich letzte Frist setzen und Belege sammeln.
  6. Wenn nötig Klage beim Amtsgericht einreichen und Akten vollständig halten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB §§535–580a
  2. [2] Justizportal – Amtsgerichte
  3. [3] Gesetze im Internet – ZPO
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.