CO2-Kosten teilen: Leitfaden für Mieter in Deutschland
Was Mieter prüfen sollten
Prüfen Sie zuerst, ob CO2-Kosten als Teil der Betriebskosten ausgewiesen sind und ob der Vermieter die Umlage im Mietvertrag oder durch eine gesonderte Vereinbarung rechtlich stützen kann. Prüfen Sie die konkreten Beträge, die Berechnungsgrundlage und ob Heiz- oder Brennstoffverbrauch korrekt erfasst wurden. Verlangen Sie die Belege und den Verteilerschlüssel; vergleichen Sie die Abrechnung mit früheren Jahren, wenn verfügbar. Nennen Sie Betriebsarten und Verbrauchswerte, damit sich Abweichungen erklären lassen. Relevante Rechtsgrundlagen sind das BGB[1], die Betriebskostenverordnung[2] und die Heizkostenverordnung[3].
Prüf-Schritte
- Fordern Sie eine vollständige Aufschlüsselung der CO2-Kosten vom Vermieter an.
- Vergleichen Sie Verteilungsschlüssel und Verbrauchswerte mit der Heizkostenabrechnung.
- Sammeln Sie Nachweise: Abrechnungen, Zählerstände, Rechnungen des Versorgers.
- Notieren Sie Fristen und reagieren Sie innerhalb der gesetzten 14 Tage auf Aufforderungen.
Welche Formulare und Nachweise nutzen
Es gibt keine einheitliche "CO2-Formularvorlage" vom Bund, aber für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind standardisierte Nachweise wichtig: Kopien der Betriebskostenabrechnung, Belege des Versorgers, Protokolle von Zählerablesungen und gegebenenfalls ein formloses Schreiben an den Vermieter mit Aufforderung zur Aufklärung. Nutzen Sie einen schriftlichen Nachweis (E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben), wenn Sie Fristen setzen oder eine Erstattung verlangen.
Wann rechtliche Schritte sinnvoll sind
Wenn der Vermieter keine plausiblen Nachweise liefert oder die Abrechnung offenkundig fehlerhaft ist, kann eine formelle Aufforderung zur Korrektur folgen. Kommt keine Einigung zustande, ist das zuständige Amtsgericht der richtige Ort für Mietstreitigkeiten; dort können Mieter eine Zahlungsklage abwehren oder eine Rückforderung geltend machen[4]. Beachten Sie Prozessfristen und Beweislasten, und ziehen Sie bei komplexen Fällen rechtliche Beratung in Betracht.
FAQ
- Wer darf CO2-Kosten auf die Mieter umlegen?
- CO2-Kosten dürfen nur umgelegt werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder eine gesetzliche Grundlage besteht; die konkrete Höhe und Verteilung muss transparent und nachvollziehbar sein.
- Wie lange habe ich Zeit, die Abrechnung zu prüfen?
- Prüfen Sie die Abrechnung sofort nach Zugang und reagieren Sie innerhalb der vom Vermieter gesetzten Frist; allgemein sollten Sie innerhalb von wenigen Wochen Widerspruch einlegen, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
- Welche Behörde oder welches Gericht ist zuständig bei Streit?
- Mietrechtliche Streitigkeiten werden zunächst vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt; in Rechtsfragen können übergeordnete Instanzen wie Landgericht oder Bundesgerichtshof entscheiden.
Anleitung
- Fordern Sie schriftlich die vollständigen Abrechnungsbelege vom Vermieter an.
- Vergleichen Sie die Abrechnung mit Verbrauchsdaten und frühere Abrechnungen.
- Setzen Sie eine Frist zur Korrektur per E-Mail oder Einschreiben.
- Suchen Sie bei Unklarheiten Beratung, etwa beim Mieterschutz oder einer Rechtsberatung.
- Ist keine Einigung möglich, prüfen Sie eine Klage oder Gegenforderung beim Amtsgericht.
Hilfe und Support / Ressourcen
- [1] BGB §535 und folgende — Bürgerliches Gesetzbuch (gesetze-im-internet.de)
- [2] Betriebskostenverordnung (betrkv) — Gesetze im Internet
- [3] Heizkostenverordnung (heizkv) — Gesetze im Internet
